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Unsere Fachanwalt.de-Rechtstipps
Steuerrecht
Das älteste Gewerbe ist tatsächlich ein Gewerbe
München (jur). Prostitution, das „älteste Gewerbe der Welt“, gilt jetzt auch steuerlich als Gewerbe. Das hat der Große Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) in München mit einem am Mittwoch, 8. Mai 2013, veröffentlichten Beschluss vom 20. Februar 2013 entschieden (GrS 1/12). Die obersten Finanzrichter gaben damit ihre bislang gegenteilige Rechtsprechung auf.
Die Klägerin bot Sex gegen Entgelt in einer eigens dafür gemieteten Wohnung an. Ihre Umsätze lagen 2006 bei 64.000 Euro, ihre Betriebsausgaben bei 26.000 Euro. Auf den Gewinn von 38.000 Euro setzte das Finanzamt Gewerbesteuer fest.
Dagegen klagte die Prostituierte unter Hinweis auf die bisherige Rechtsprechung des BFH. Nach einer Entscheidung ebenfalls des Großen Senats aus 1964 galten Einkünfte aus...weiter lesen
Arbeitsrecht
Die gesetzliche Pausenregelung nach dem Arbeitszeitgesetz
Die Gewährung und Einhaltung von Ruhepausen und Ruhezeiten zwischen der Arbeit dient vor allem der Gesundheit und Erholung der Arbeitnehmer. Damit sollte es auch im Interesse eines jeden Arbeitgebers sein, seinen Arbeitnehmern entsprechende Ruhepausen zu gewähren. Denn ein nicht erholter Arbeitnehmer wird auch die ihm eigentlich mögliche Arbeitsleistung nicht so gut erbringen können, wie ein erholter Arbeitnehmer, von möglichen negativen Auswirkungen auf das gesamte Betriebsklima ganz abgesehen. Im schlechtesten Fall erkrankt der Arbeitnehmer sogar häufiger und kann seine Arbeitsleistung in diesen Zeiten dann gar nicht erbringen. Deswegen hat der Gesetzgeber zum Schutz der Arbeitnehmer Mindestvorschriften zu Arbeitszeit und Pausen im Arbeitszeitgesetz geschaffen.
Die Dauer vorgeschriebener...weiter lesen
Strafrecht
Überhöhte Rechnung vom Schlüsseldienst? So viel darf eine Türöffnung kosten
Einige Schlüsseldienste verlangen für eine Türöffnung einen drei – oder sogar vierstelligen Betrag? Was brauchen sich Verbraucher gefallen lassen - und was nicht? Das erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Für Mieter oder Wohnungseigentümer ist die Situation ärgerlich, wenn ihnen aus Versehen die Tür zufällt und sie diese nicht öffnen können, weil sie ihren Schlüssel nicht mitbenommen. Besonders ärgerlich ist dies, wenn dies am späten Abend oder an einem Feiertag passiert. Wer dann nicht bei seinem Nachbarn den Schlüssel hinterlegt hat, ist auf einen Schlüsseldienst angewiesen. Viele fragen sich, was diese für eine Türöffnung nehmen dürfen. Sich diesbezüglich zu informieren, kann nicht schaden. Manche schwarzen Schafe...weiter lesen