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Verantwortungsvolle Rechtsfragen analysiert und betreut Rechtsanwalt Luciano Hock mit seinem Büro in Dreieich.
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Herr Rechtsanwalt Dr. Edgar Steinle bietet eine kompetente und verlässliche Betreuung und schützt Ihre Rechte konsequent, hier im Herzen der Umgebung.
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Zuverlässige Hilfe in unübersichtlichen Fällen garantiert Ihnen Rechtsanwalt Ulrich Mann mit persönlicher Beratung vor Ort in Dreieich.
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Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschied am 4. Dezember 2025 (Az. 4 K 1564/24 ), dass ein Ostergeschenk von 20.000 € Schenkungssteuer auslöst, da es kein „übliches Gelegenheitsgeschenk“ mehr darstellt. Ostergeschenk von 20.000 € überschreitet Steuerfreibetrag Der heute 60 Jahre alte Kläger erhielt von seinem 2023 verstorbenen Vater seit März 2006 mehrfach Geldgeschenke zwischen 10.000 € und 50.000 €, einmal sogar 100.000 €. Vor der hier streitigen Schenkung zu Ostern 2015 hatte er bereits insgesamt 450.000 € erhalten und damit den für ihn geltenden Steuerfreibetrag von 400.000 € innerhalb von zehn Jahren überschritten. Bis Juli 2017 summierten sich die Zuwendungen auf insgesamt 610.000 €. Das Vermögen des Vaters betrug zum Zeitpunkt der Schenkung rund...
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Das Kammergericht Berlin hat in seiner Entscheidung vom 25. November 2025 ( Az. 21 U 200/24 ) erkannt, dass vermeintliche Subunternehmerverträge am Bau nichtig sind, wenn sie faktisch eine verdeckte Arbeitnehmerüberlassung im Baugewerbe darstellen. Dies hat weitreichende Folgen für die Vergütung. Werden lediglich Arbeitskräfte nach Weisung des Auftraggebers ohne konkreten Werkerfolg bereitgestellt, greift das gesetzliche Verbot, was vertragliche Zahlungsansprüche vollständig entfallen lässt. Abgrenzung zwischen Werkvertrag und Arbeitnehmerüberlassung im Baugewerbe In der Baupraxis ist die Grenze zwischen einem zulässigen Werkvertrag und einer unzulässigen Personalgestellung oft fließend. Ein echter Werkvertrag zeichnet sich dadurch aus, dass ein Unternehmen die Herstellung eines konkreten Werks...
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Die Digitalisierung hat das Kreditgeschäft tiefgreifend verändert. Vertragsabschlüsse erfolgen zunehmend vollständig online, Kreditentscheidungen werden automatisiert getroffen, und Zusagen werden in Sekunden erteilt. Diese Entwicklung wirft im rechtsrelevanten Raum eine zentrale Frage auf: Wie und inwieweit lassen sich klassische Regeln des Vertragsrechts auf digitale Kreditabschlüsse übertragen – und wo ergeben sich rechtlich relevante Besonderheiten? Gerade im Bereich der Online-Sofortkredite treffen automatisierte Prozesse auf juristische Rahmenbedingungen von Angebot, Annahme und Bindungswirkung. Für die juristische Praxis ist es daher unerlässlich, die Schnittstellen zwischen allgemeinem Zivilrecht, Verbraucherkreditrecht und digitaler Vertragspraxis sauber zu bestimmen und zu ermitteln, an welchen Stellen die...
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