Die Kanzlei Gruhne bearbeitet überwiegend Fälle in den Rechtsgebieten Familienrecht, Erbrecht, privatem Baurecht, Arbeitsrecht und beschäftigt sich mit Fragestellungen im Zusammenhang mit Vertragsrecht und Forderungsbeitreibung. Wir konzentrieren uns örtlich auf die umliegenden Gebiete. …
Steigern Sie Ihre Sichtbarkeit mit einem Premium-Profil und gewinnen Sie mehr Mandate!
Jetzt Profil anlegenDer Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 13. November 2024 (Az.: VIII ZR 15/23 ) entschieden, dass Eigenbedarfskündigungen bei DDR-Altmietverträgen unter dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) möglich sind. Die Entscheidung klärt die Rechtslage für Vermieter und Mieter solcher Altverträge. DDR-Altmietvertrag und Kündigung Im Jahr 1990 schlossen die Beklagten mit einem volkseigenen Betrieb (VEB) in Ost-Berlin einen unbefristeten Mietvertrag für eine Dreizimmerwohnung. Der Vertrag orientierte sich an den Vorschriften des Zivilgesetzbuchs der DDR (ZGB-DDR) und regelte die Beendigung des Mietverhältnisses durch gegenseitige Vereinbarung, Kündigung des Mieters oder gerichtliche Aufhebung. Nach dem Eigentumswechsel erklärte der neue Vermieter 2020 und 2022 die Kündigung wegen Eigenbedarfs. Während das...
weiter lesenLandessozialgericht Berlin-Brandenburg : Rechtsreferendare sind bei Unfällen auf dem Rückweg von Lehrveranstaltungen gesetzlich unfallversichert. (Urteil vom 04.12.2024, Az. L 3 U 4/23 ) Sturz nach Verwaltungsrechtslehrgang – Kläger forderte Versicherungsschutz Ein 28-jähriger Rechtsreferendar verletzte sich im Dezember 2017 auf dem Rückweg von einem Verwaltungsrechtslehrgang. In der U-Bahn geriet er durch ein plötzliches Rucken ins Straucheln und verrenkte sich den kleinen Finger der rechten Hand. Nach medizinischen Komplikationen musste der Finger versteift werden, was zu dauerhafter Bewegungseinschränkung führte. Der Kläger, der von Mai 2017 bis Mai 2019 im juristischen Vorbereitungsdienst des Landes Berlin stand, beantragte Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Unfallkasse Berlin lehnte...
weiter lesenNegative Bewertungen auf Bewertungsportalen können für Ärzte schwerwiegende Konsequenzen auf die Reputation haben. Dies gilt besonders in sensiblen Bereichen wie der ästhetischen Chirurgie, wenn behauptet wird, dass eine Schönheits-OP misslungen sei. Das OLG München hat am 06.08.2024 – 18 U 2631/24 die Prüfpflichten von Bewertungsportalbetreibern konkretisiert. Ein zentraler Aspekt in solchen Fällen ist die Frage, welche Schritte erforderlich sind, wenn ein Arzt bestreitet, dass ein Behandlungskontakt stattgefunden hat. Rechtliche Grundlagen Bewertungsportale fallen unter die Haftungsregelungen für Diensteanbieter , wie sie im TTDSG ( Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz) – vormals Telemediengesetz (TMG) - geregelt sind. Portalbetreiber haften grundsätzlich nicht unmittelbar...
weiter lesenSchildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:
Mit Nutzung unseres KI-Features akzeptieren Sie unsere Nutzungsbedingungen.