Willkommen bei Rechtsanwalt Ralf Petzold in Meißen Mein Büro befindet sich direkt im Stadtzentrum von Meißen auf der Neugasse 49. Daneben unterhalte ich eine Zweigstelle in Großerkmannsdorf auf dem Forstweg 15. Großerkmannsdorf ist …
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Jetzt Profil anlegenDas Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit seinem Urteil vom 5. Dezember 2024 (2 AZR 275/23) eine wegweisende Entscheidung getroffen: Eine Probezeit, die der gesamten Dauer eines befristeten Arbeitsverhältnisses entspricht, ist in der Regel unverhältnismäßig und damit unwirksam. Diese Entscheidung hat weitreichende Auswirkungen auf die Gestaltung von Arbeitsverträgen und den Schutz von Arbeitnehmern. Dauer der Probezeit: Die rechtlichen Grundlagen und das Urteil im Detail Gemäß § 15 Abs. 3 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) dürfen befristete Arbeitsverträge nicht so ausgestaltet werden, dass sie den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligen . Das BAG entschied, dass eine Probezeit nicht die gesamte Laufzeit eines befristeten Arbeitsvertrags umfassen darf, es sei denn, es liegen besondere Umstände...
weiter lesenDie Bewerbungsphase ist bekanntlich für viele Menschen eine stressige Zeit. Der Druck, den perfekten Job zu ergattern, führt manchmal dazu, dass Bewerberinnen und Bewerber ihre Unterlagen „aufhübschen“ oder sogar falsche Angaben machen. Doch was auf den ersten Blick wie eine harmlose Notlösung erscheint, kann unter gewissen Umständen schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Dieser Artikel beleuchtet, welche Risiken mit Lügen und Falschangaben im Lebenslauf und anderen Bewerbungsunterlagen verbunden sind und welche rechtlichen Folgen daraus entstehen können. Warum lügen Menschen in ihren Bewerbungsunterlagen? Bevor wir uns den rechtlichen Konsequenzen widmen, ist es wichtig zu verstehen, warum Menschen überhaupt falsche Angaben in ihren Bewerbungsunterlagen machen: Wettbewerbsdruck :...
weiter lesenDas Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in seinem Urteil vom 12. Februar 2025 eine grundlegende Entscheidung zur Frage getroffen, ob ein freigestellter Arbeitnehmer während der Kündigungsfrist verpflichtet ist, eine neue Beschäftigung aufzunehmen. Das Gericht stellte klar, dass ein Arbeitnehmer nicht böswillig im Sinne des § 615 Satz 2 BGB anderweitigen Verdienst unterlässt, sofern er nicht bereits vor Ablauf der Kündigungsfrist eine neue Anstellung aufnimmt. Freistellung und Beschäftigung während der Kündigungsfrist: Hintergrund des Urteils Der Fall am BAG (Az.: 5 AZR 127/24) betraf einen Senior Consultant mit einem Bruttogehalt von 6.440 Euro monatlich. Der Arbeitgeber sprach eine ordentliche Kündigung zum 30. Juni 2023 aus und stellte den Arbeitnehmer unter Anrechnung seines Resturlaubs frei. Nach...
weiter lesenSchildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:
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