Berliner Str. 49 , 16540 Hohen Neuendorf
Frau Rechtsanwältin Sylva Rauch hilft Ihnen zuverlässig bei vielen rechtlichen Problemen weiter und unterstützt Sie, Ihr Recht zu bekommen, direkt bei uns in der Kanzlei.
Steigern Sie Ihre Sichtbarkeit mit einem Premium-Profil und gewinnen Sie mehr Mandate!
Jetzt Profil anlegen
Eine interne E-Mail an alle Fraktionsmitglieder kann politische Folgen haben. Im konkreten Fall verhängte die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag gegen einen ihrer Abgeordneten mehrere Ordnungsmaßnahmen , darunter ein Ordnungsgeld und Einschränkungen bei Auftritten und Reden. Der Abgeordnete wollte diese Maßnahmen im Eilverfahren stoppen lassen. Nach dem am 14. Oktober 2026 veröffentlichten Beschluss fehlte es jedoch jedenfalls an einer substantiierten Darlegung, welcher schwere Nachteil ohne eine einstweilige Anordnung droht. Das Wichtigste in Kürze Ein Abgeordneter der AfD-Fraktion wandte sich gegen ein Ordnungsgeld , ein Auftrittsverbot bei Fraktionsveranstaltungen und einen Ausschluss von Reden namens der Fraktion. Das Bundesverfassungsgericht verwarf die Eilanträge als unzulässig . Entscheidend...
weiter lesen
Ein Motorradunfall auf einer Rennstrecke führt nicht automatisch dazu, dass die Unfallversicherung nicht leisten muss. Entscheidend ist, ob die Veranstaltung tatsächlich ein Wettbewerb war, bei dem Platzierung und Sieg von der erzielten Höchstgeschwindigkeit abhängen. Für Versicherte, die an Fahrveranstaltungen ohne Wertung teilnehmen, ist das praktisch wichtig. Der Bundesgerichtshof hat dazu am 13. Oktober 2026 eine Ausschlussklausel in Unfallversicherungsbedingungen ausgelegt. Das Wichtigste in Kürze Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Der Ausschluss für Fahrtveranstaltungen, bei denen es auf Höchstgeschwindigkeiten ankommt, erfasst nur echte Wettbewerbe mit geschwindigkeitsabhängigem Ergebnis. Es genügt nicht, dass eine Rennstrecke oder ein Fahrzeug hohe Geschwindigkeiten ermöglicht....
weiter lesen
In einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln wurde ein Verfahren eingestellt, nachdem die Beteiligten es übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt hatten. Zugleich wurde entschieden, dass die Beklagte die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens trägt. Das Wichtigste in Kürze Das Verwaltungsgericht Köln hat das Verfahren eingestellt , weil beide Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt hatten. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Grundlage der Kostenentscheidung war eine Kostenübernahmeerklärung der Beklagten vom 10.09.2026. Das Verfahren war nach § 188 Satz 2 VwGO gerichtskostenfrei . Der Beschluss ist unanfechtbar . Warum das Verfahren eingestellt wurde Die Beteiligten hatten das Verfahren übereinstimmend für in...
weiter lesen

Schildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:
Mit Nutzung unseres KI-Features akzeptieren Sie unsere Nutzungsbedingungen.
Sofortantwort 24/7
Nachfragemöglichkeit
Kostenlos!