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Unsere Fachanwalt.de-Rechtstipps
Familienrecht
Nach Ehescheidung gilt 50%-Regelung bei Altersversorgung
Karlsruhe (jur). Trotz hoher Scheidungsraten bleibt die Ehe rechtlich eine „auf Lebenszeit angelegte Lebensgemeinschaft“. Daher gehen nach einer Scheidung sämtliche während der Ehe erworbenen Altersversorgungsansprüche in den sogenannten Versorgungsausgleich ein, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Freitag, 10. Februar 2012, veröffentlichten Beschluss entschied (Az.: XII ZB 213/11).
Das gelte trotz Gütertrennung auch für Versorgungsansprüche, die mit einem vorehelichen Vermögen erworben wurden. Beim Versorgungsausgleich werden die während der Ehe erworbenen Altersversorgungsansprüche hälftig aufgeteilt. Im Regelfall gibt es nach einer Scheidung zudem einen sogenannten Zugewinnausgleich, bei dem der während der Ehe...weiter lesen
Baurecht und Architektenrecht
Unwirksamkeit von Architektenverträgen nach Schmiergeldzahlungen
In einem verkündeten Grundsatzurteil hat der für das private Baurecht zuständige VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschieden, daß ein im Zusammenhang mit Schmiergeldzahlungen geschlossener Architektenvertrag nicht ohne weiteres nichtig ist. Gleichzeitig hat er dem Berufungsgericht aufgegeben zu prüfen, ob ein zur schwebenden Unwirksamkeit des Architektenvertrages führender Fall eines Vollmachtsmißbrauchs vorliegt. "Nichtigkeit" und "schwebende Unwirksamkeit" unterscheiden sich im Ergebnis durch die nur im zweiten Falle gegebene Entscheidungsfreiheit für den Geschäftsinhaber, den durch den bestochenen Geschäftsführer geschlossenen Vertrag nachträglich zu genehmigen oder nicht.
Der Entscheidung liegt die Honorarklage eines Architekten zugrunde. Dieser hatte im...weiter lesen
Gewerblicher Rechtsschutz
Lindt gewinnt gegen Haribo den Bärenstreit
Karlsruhe (jur). Die Schokoladenfirma Lindt darf ihren „Lindt Teddy“ weiter in ein goldenes Fell verpacken. Damit verletzt das Schweizer Unternehmen nicht die Rechte des Bonner Fruchtgummi-Herstellers Haribo an seiner Marke „Goldbären“, urteilte am Mittwoch, 23. September 2015, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: I ZR 105/14). Eine „Zeichenähnlichkeit“, die zur Verwirrung bei den Verbrauchern führen könnte, bestehe nicht.
Lindt verkauft seit Jahren seinen in Goldfolie verpackten „Goldhasen“ mit roter Schleife um den Hals. Überwiegend für das Weihnachtsgeschäft kam 2011 ein entsprechend aufgemachter „Lindt Teddy“ auf den Markt. Dagegen klagte Haribo. Der Schoko-Bär sehe ähnlich wie die eigenen Gummibärchen...weiter lesen