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Unsere Fachanwalt.de-Rechtstipps
Arbeitsrecht
Erleichterung von Kündigungen in katholischen Sozialeinrichtungen
Düsseldorf (jur). Das Landesarbeitsgericht (LAG) hat Kündigungen in katholischen sozialen Einrichtungen erleichtert. Zwar können nach den kirchlichen Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) der Caritas eigentlich unkündbare Mitarbeiter nur mit der „Auflösung“ der Einrichtung gekündigt werden – an den Begriff der „Einrichtung“ seien aber „keine strengen Anforderungen“ zu stellen, entschied das LAG in einem aktuell veröffentlichten Urteil vom 14. Januar 2015 (Az.: 12 Sa 684/14). Es reiche aus, dass die Einrichtung aus ihrer fachlichen Organisation heraus selbstständig ist.
Konkret ging es um eine heute 49-jährige Frau, die zuletzt als Küchenleiterin in einem Familienzentrum des Sozialdienstes Katholischer Frauen e. V. beschäftigt war. ... weiter lesen
Verwaltungsrecht
Rasche Abschiebeanordnung für Flüchtlinge innerhalb der EU
Leipzig (jur). Für Flüchtlinge, die im sogenannten Dublin-Verfahren in ein anderes EU-Land zurück sollen, kann direkt die zwangsweise Abschiebung angeordnet werden. Die sonst übliche vorherige Androhung der Abschiebung ist auch nach EU-Recht entbehrlich, urteilte am Donnerstag, 17. September 2015, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Az.: 1 C 26.14). Wollen die Flüchtlinge dann dennoch auf eigene Initiative ausreisen, muss danach die Ausländerbehörde dies aber prüfen.
Nach den Dublin-Vereinbarungen ist das EU-Land für den Asylantrag zuständig, in das der Flüchtling zuerst eingereist ist. Wenn der betreffende Staat zustimmt, können andere Länder den Flüchtling daher dorthin zurückschicken. In Deutschland kann das Bundesamt für Migration und ... weiter lesen
Arbeitsrecht
Gehaltsverzicht in der Corona-Krise: Ist das rechtlich zulässig?
Manche Arbeitgeber schlagen ihren Arbeitnehmern einen Gehaltsverzicht vor, weil sie wegen der Corona-Krise wirtschaftlich klamm sind. Doch ist dies überhaupt erlaubt? Vor allem in einigen Branchen haben es Arbeitgeber schwer, wegen der Corona-Pandemie über die Runden zu kommen. Sie überlegen daher, ob sie statt Anordnung von Kurzarbeit ihren Mitarbeitern vorschlagen sollten, dass diese von sich aus auf einen Teil ihres Gehaltes verzichten. Ein solcher Gehaltsverzicht zeichnet sich dadurch aus, dass sie Arbeitnehmer dauerhaft auf einen Teil ihres Einkommens verzichten. Die Frage ist nur, inwieweit dies rechtmäßig ist. Wichtig ist zunächst einmal, dass es sich bei einem Gehaltsverzicht um eine Vereinbarung in Form eines Erlassvertrages gem. § 397 BGB handelt. Das bedeutet: Der Arbeitgeber darf diesen nicht ... weiter lesen