Zuverlässige Hilfe in unübersichtlichen Fällen finden Sie durch Rechtsanwalt Christian Ulrich Celsen mit persönlicher Beratung vor Ort in Künzell.
Frau Rechtsanwältin Eva Wisser-Esmaty wird Sie fachkundig unterstützen und unterstützt Sie, Ihr Recht zu bekommen, hier in der Kanzlei.
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Jetzt Profil anlegenDas Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 19.02.2025 – L 12 AS 116/23 ) hat entschieden, dass das Jobcenter als Ausfallbürge für nicht gedeckte medizinische Bedarfe durch die Krankenkasse einstehen muss – auch bei Brillengläsern. Gleitsichtbrille beschädigt – Jobcenter verweigert Zahlung Die Klägerin bezog Bürgergeld vom Jobcenter Köln und hatte sich bereits 2019 eine Gleitsichtbrille angeschafft. Nachdem sie 2020 stürzte und dabei die Brillengläser beschädigt wurden, beantragte sie beim Jobcenter die Kostenübernahme für neue Gläser in Höhe von 780 Euro. Der Antrag wurde abgelehnt. Die Klägerin erhob Klage vor dem Sozialgericht Köln, das diese zurückwies. Daraufhin ging sie in Berufung. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen erkannte an, dass Reparaturkosten für...
weiter lesenDas Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Urteil vom 08.04.2025 – 6 U 79/23 ) hat die Betreiberin von Facebook zur Zahlung von 200 € Schadensersatz verurteilt. Hintergrund war ein Datenschutzverstoß durch eine fehlerhafte Voreinstellung, die das massenhafte Scraping von Nutzerprofilen ermöglichte. Kontaktimport ermöglichte Abgriff sensibler Daten Die Klägerin hatte ein Facebook-Konto, bei dem sie ihre Telefonnummer so eingestellt hatte, dass sie nur für sie selbst sichtbar war. Die Suchfunktion nach Telefonnummern war jedoch auf die Standardeinstellung „alle“ gesetzt. Dadurch konnte das Kontaktimport-Tool, das Facebook bis September 2019 bereitstellte, von jedem Nutzer verwendet werden, um anhand hochgeladener Telefonnummern die zugehörigen Profile zu finden – auch wenn diese Nummern selbst nicht...
weiter lesenDas Verwaltungsgericht Koblenz (Az. 5 K 967/24.KO und 5 K 1024/24.KO ) hat am 01.04.2025 entschieden, dass Beamte in Elternteilzeit eine entsprechend ihrer reduzierten Arbeitszeit gekürzte Inflationsausgleichszahlung erhalten dürfen. Die Klagen zweier Teilzeitbeschäftigter wurden abgewiesen. Beamtin und Beamter klagen gegen gekürzte Sonderzahlung Zwei rheinland-pfälzische Landesbeamte erhielten im Rahmen ihrer Elternzeit lediglich anteilige Inflationsausgleichszahlungen – entsprechend ihrer zum Stichtag geleisteten Teilzeitbeschäftigung von 30 % bzw. 50 %. Grundlage war das Landesgesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2024/2025, das eine einmalige Zahlung in Höhe von 1.800 € vorsah. Maßgeblich war der Beschäftigungsstand am 9. Dezember 2023, sofern im Zeitraum vom 1. August bis zum Stichtag...
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