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Unsere Fachanwalt.de-Rechtstipps
Urheberrecht und Medienrecht
Gesponsorte Presseartikel müssen als "Anzeige" kenntlich gemacht werden
Karlsruhe (jur). Veröffentlichen Presseverlage von Unternehmen bezahlte redaktionelle Artikel, kann von ihnen die Kennzeichnung der Texte als „Anzeige“ verlangt werden. Sehen entsprechende Landespressegesetze solch eine Kenntlichmachung vor, ist dies nicht zu beanstanden, urteilte am Donnerstag, 6. Februar 2014, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: I ZR 2/11).
Geklagt hatte das „Stuttgarter Wochenblatt“. Die Zeitung forderte von dem ebenfalls in Stuttgart ansässigen Anzeigenblatt „Good News“, von Unternehmen gesponserte redaktionelle Artikel als „Anzeige“ zu kennzeichnen. „Good News“ habe dies im Juni 2009 bei zwei Artikeln nicht getan und damit gegen das baden-württembergische Landespressegesetz verstoßen.
Einen Artikel hatte sich...weiter lesen
Versicherungsrecht
Versicherung darf Unfallschaden ohne Kunden-Zustimmung regulieren
München (jur). Eine Kfz-Haftpflichtversicherung darf einen Schaden auch ohne Einverständnis des Kunden regulieren. Der muss die damit verbundene Verringerung des Schadenfreiheitsrabatts hinnehmen, wie das Amtsgericht München in einem am Montag, 25. März 2013, bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: 333 C 4271/12).
Im entschiedenen Fall geht es um einen Auffahrunfall in München. Der geschädigte Fahrer hatte sich an die Versicherung des Unfallgegners gewandt. Die Versicherung prüfte die Sache und regulierte den Schaden. Für den Unfallgegner und Versicherungskunden hatte dies unangenehme Folgen: Er wurde von Schadensklasse 35 auf 50 hochgestuft und musste nun 170 Euro pro Jahr mehr bezahlen.
Damit war der Versicherungskunde nicht einverstanden: Die Kratzer an der Stoßstange des...weiter lesen
Sozialrecht
Beamte bei Kindererziehungszeit benachteiligt
Eltern von vor dem 01.01.1992 geborenen Kindern können sich bei der Deutschen Rentenversicherung eine zwölfmonatige Kindererziehungszeit vormerken lassen, auch wenn sie ihre Kinder nach Begründung eines Beamtenverhältnisses erzogen haben.
Dies hat das Sozialgericht Dortmund im Falle einer Lehrerin aus Meschede entschieden, die ihren im Jahre 1988 geborenen Sohn nach der Verbeamtung im selben Jahr überwiegend betreute. Die Lehrerin hatte die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Bund auf Vormerkung einer weiteren Kindererziehungszeit verklagt, weil das Beamtenrecht lediglich einen sechsmonatigen ruhegehaltsfähigen Erziehungsurlaub vorgesehen habe. Nur mit der zwölfmonatigen Kindererziehungszeit erfülle sie die fünfjährige Wartezeit für eine Altersrente aus der gesetzlichen...weiter lesen