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Unsere Fachanwalt.de-Rechtstipps
Allgemein Personalausweis abgelaufen – mit diesen Strafen und weiteren Folgen müssen Sie rechnen
Ist der Personalausweis abgelaufen, dann kann das dazu führen, dass viele alltägliche Handlungen nicht mehr vorgenommen werden können. Zusätzlich drohen Bußgelder bis zu 3.000 Euro. Zudem kann es zu weiteren Folgen kommen, wie zum Beispiel der Ablehnung einer Identitätsfeststellung oder der Verweigerung des Zugangs zu bestimmten Dienstleistungen. Um sich vor diesen Folgen zu schützen, sollte der Personalausweis rechtzeitig bei der zuständigen Meldebehörde beantragt oder erneuert werden.  Was passiert, wenn der Personalausweis abgelaufen ist? Die Ausweispflicht ist durch das  Bundesministerium des Innern und für Heimat geregelt. Bürger sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zu besitzen und auf Verlangen vorzuzeigen: Gemäß  § 1 Personalausweisgesetz (PAuswG) ... weiter lesen
Arbeitsrecht Nerviger Streit um Arbeitszeugnis kein Grund für Verschlechterung
Erfurt (jur). Wenn Arbeitnehmer mehrfach Änderungen des ihnen ausgestellten Arbeitszeugnisses verlangen, kann das für den Arbeitgeber nervig werden. Trotzdem muss er fair bleiben und darf seinen Frust nicht durch Verschlechterungen an anderer Stelle abreagieren, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 6. Juni 2023 entschied (Az.: 9 AZR 272/22). Danach muss insbesondere eine einmal ausgesprochene „Dankes-, Bedauerns- und Wunschformel“ im Zeugnis bleiben.  Die Klägerin war von 2017 bis 2021 bei einer Fitnessstudio-Kette in Niedersachsen beschäftigt, zunächst als „Persönliche Assistentin der Geschäftsführung“ und zuletzt als „Managerin of Administration and Central Services“. Danach schied sie auf eigenen Wunsch aus.  Das erste ... weiter lesen
Arbeitsrecht Erlaubtes Rückenabtasten beinhaltet nicht Brust anfassen
Berlin (jur). Erlaubt eine Kollegin mit Rückenschmerzen einem Arbeitnehmer das Abtasten ihres Rückens, gehört dazu nicht das Auflegen der Hände auf die unbekleideten Brüste. Dies stellt eine sexuelle Belästigung dar, welche die fristlose Kündigung begründet, entschied das Arbeitsgericht Berlin in einem am Montag, 19. September 2023, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 22 Ca 1097/23). Die Berliner Arbeitsrichter erklärten damit die außerordentliche Kündigung eines bei einer Bundesbehörde angestellten Arbeitnehmers für wirksam.  Anlass des Rechtsstreits waren Rückenschmerzen einer Kollegin. Der Kläger bot an, diese genauer zu untersuchen. Als die Frau dem zustimmte, schob er ihre Oberbekleidung hoch und öffnete den BH. Doch beim Abtasten des schmerzhaften Rückens blieb es nicht. Der Mann legte unter dem ... weiter lesen
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