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Arbeitsrecht
Weihnachtsgeld auch nach Kündigung: Wann der Anspruch bleibt
Das Thema „ Weihnachtsgeld trotz Kündigung “ ist für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von großer Bedeutung, insbesondere wenn sie das Unternehmen verlassen und dennoch einen Anspruch auf Sonderzahlungen erwarten. Ein entscheidender Aspekt hierbei ist, ob eine Kündigung den Anspruch auf Weihnachtsgeld ausschließt, insbesondere unter Berücksichtigung von § 310 Abs. 4 Satz 1 BGB. Jüngste Gerichtsurteile zeigen, dass geringfügige Abweichungen von Tarifverträgen erhebliche Auswirkungen auf den Anspruch haben können.
Kein Weihnachtsgeld bei Kündigung? Die rechtliche Grundlage
In einem vorliegenden Fall entschied das Arbeitsgericht München über den Anspruch einer Arbeitnehmerin auf Weihnachtsgeld, nachdem sie selbst gekündigt hatte und das Unternehmen zum 31. Dezember 2023 verließ. ... weiter lesen
Allgemein
Presserechtliche Informationsschreiben: Wann sind sie zulässig?
Presserechtliche Informationsschreiben haben sich als Mittel etabliert, um unliebsame Berichterstattungen durch Presseunternehmen bereits im Vorfeld zu unterbinden. Doch die Frage der Zulässigkeit solcher Schreiben bleibt umstritten. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Januar 2019 bringt Licht in die rechtliche Lage und setzt neue Maßstäbe für den Einsatz dieser Schreiben: Wann sind sie rechtlich erlaubt, und wann überschreiten sie die Grenze zur Rechtswidrigkeit?
Der Zweck presserechtlicher Informationsschreiben
Presserechtliche Informationsschreiben dienen dem Schutz des Persönlichkeitsrechts, indem sie vorab Informationen an Presseunternehmen übermitteln, um rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Sie sollen verhindern, dass unzulässige Berichterstattungen über Personen in die ... weiter lesen
Arbeitsrecht
Anspruch auf Urlaubsabgeltung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach einer Elternzeit
Die Frage der Urlaubsabgeltung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach der Elternzeit ist ein dauerhaftes Thema, das sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber beschäftigt. Besonders wichtig wird dies, wenn das Arbeitsverhältnis direkt nach der Elternzeit endet und ein Resturlaub aussteht. Bestimmend ist dabei die Rechtslage nach § 24 Satz 2 MuSchG (Mutterschutzgesetz).
Urlaubsanspruch während und nach der Elternzeit
Nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) hat der Arbeitgeber das Recht, den Urlaubsanspruch für jeden vollen Monat der Elternzeit, um ein Zwölftel zu kürzen. Dies bedeutet, dass Arbeitnehmer, die eine einjährige Elternzeit in Anspruch nehmen, den gesamten Urlaubsanspruch für dieses Jahr verlieren können. Wichtig dabei ist jedoch, dass der vor der Elternzeit ... weiter lesen