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Wer eine Fahrt per Mobilitätsplattform bucht, achtet oft zuerst auf den angezeigten Festpreis und mögliche Rabatte. Genau solche Rabatte wollte eine Stadt für Mietwagenfahrten begrenzen, um Mindestbeförderungsentgelte durchzusetzen und den Taxiverkehr zu schützen. Für Plattformbetreiber, Mietwagenunternehmen und mittelbar auch Fahrgäste ist der Beschluss wichtig, weil er zeigt: Ein kommunales Rabattverbot darf nicht einfach sofort vollzogen werden, wenn die zugrunde liegende Regelung rechtlich wackelt. Das Verwaltungsgericht Köln hat im Eilverfahren die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs einer Vermittlungsplattform gegen das Rabattverbot wiederhergestellt. Die Entscheidung betrifft eine Allgemeinverfügung der Stadt R. vom 14. April 2026 über Mindestbeförderungsentgelte für Mietwagen . Das Wichtigste in...
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Wer ein Gebäude anders nutzt, als es baurechtlich erlaubt ist, riskiert einen abrupten Stopp. Das gilt auch dann, wenn die Nutzung über längere Zeit nicht beanstandet wurde. Besonders wichtig ist die Entscheidung für Betreiber, Grundstückseigentümer, Verwalter und Zwangsverwalter, die sich auf eine bisher geduldete Nutzung verlassen. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen stellt klar: Eine formell illegale Nutzung kann grundsätzlich sofort untersagt werden. Im konkreten Fall ging es um die Nutzung baulicher Anlagen auf einem Grundstück, unter anderem um einen metallverarbeitenden Betrieb . Die Behörde hatte die Nutzung untersagt und die sofortige Vollziehung angeordnet. Die Beschwerde dagegen blieb ohne Erfolg. Das Wichtigste in Kürze Eine Nutzung ohne erforderliche Baugenehmigung kann sofort...
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Wer offene Forderungen zunächst per Mahnbescheid geltend macht, rechnet oft nicht damit, dass später die Zuständigkeit zwischen Amtsgericht und Landgericht zum Problem wird. Genau das kann aber passieren, wenn sich während des laufenden Mahnverfahrens die Streitwertgrenze ändert. Für Gläubiger, Unternehmen und Beklagte ist die Entscheidung wichtig, weil sie klärt, welches Gericht bei älteren Mahnverfahren nach der Reform zum 1. Januar 2026 zuständig bleibt. Das Oberlandesgericht Celle hat in einem Zuständigkeitsstreit entschieden, dass bei einem vor 2026 eingegangenen Mahnantrag grundsätzlich noch die alte Streitwertgrenze gilt. Das Wichtigste in Kürze Kernaussage: Wurde ein Mahnverfahren vor dem 1. Januar 2026 anhängig, gilt für § 23 Nr. 1 GVG weiter die alte Fassung bis 31. Dezember 2025....
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