Rechtsanwalt Ralf Mathey steht Ihnen kompetent zur Seite und behält dabei stets Ihre Ziele im Fokus, direkt bei uns in der Kanzlei.
Herr Rechtsanwalt Jakob Molitor wird Sie fachkundig unterstützen und verschafft Ihnen rechtliches Gehör, an diesem Standort.
Steigern Sie Ihre Sichtbarkeit mit einem Premium-Profil und gewinnen Sie mehr Mandate!
Jetzt Profil anlegenDas Landgericht Frankfurt am Main hat am 21.01.2025 entschieden, dass der Discounter Lidl seine sogenannte Dubai-Schokolade weiterhin verkaufen darf. Während Wettbewerber Aldi Süd kürzlich eine gerichtliche Niederlage hinnehmen und den Verkauf seiner eigenen Schokoladenmarke mit Dubai-Branding einstellen musste, kam das Frankfurter Gericht in einem ähnlichen Fall zu einem anderen Ergebnis. Dieses Urteil hat weitreichende wirtschaftliche Folgen und zeigt die komplexen juristischen Feinheiten des Marken- und Wettbewerbsrechts auf. Unterschiedliche Urteile zu Dubai-Schokolade der Discounter Das aktuelle Urteil des LG Frankfurt ( Az. 2-06 O 18/25 ) wirft Fragen auf, warum das Gericht im Fall von Lidl anders entschieden hat als in einem vergleichbaren Verfahren gegen Aldi Süd. In beiden Fällen ging es um...
weiter lesenDie Datenschutzaufsicht in Europa hat einen bedeutenden Sieg errungen: Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat in seinem Urteil vom 8. Januar 2025 ( T-354/22 ) entschieden, dass die Europäische Kommission einem betroffenen Nutzer Schadensersatz leisten muss. Hintergrund ist die unrechtmäßige Übermittlung personenbezogener Daten an das US-Unternehmen Meta Platforms, Inc. Dieses Urteil setzt neue Maßstäbe für die Verantwortlichkeit öffentlicher Stellen im Datenschutz. Datenübermittlung in die USA: Die Hintergründe des Falls Ein Besucher der von der EU-Kommission betriebenen Website zur "Konferenz zur Zukunft Europas" hatte festgestellt, dass seine IP-Adresse an Meta übermittelt wurde. Dies geschah über den Hyperlink " Sign in with Facebook " auf der Seite von "EU Login", dem Anmeldeportal der...
weiter lesenDer Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil vom 9. Januar 2025 klargestellt, dass Daten der verschlüsselten Kommunikationsplattform "Anom" in Strafverfahren verwertbar sind. Dies gilt insbesondere, wenn sie zur Aufklärung schwerer Straftaten verwendet werden. Die Entscheidung hat weitreichende Konsequenzen für Strafverfahren, in denen digitale Beweise eine zentrale Rolle spielen. Der Anom-Fall: Drogenhandel und verschlüsselte Kommunikation Das Landgericht (LG) Tübingen hatte am 20. Oktober 2023 den Angeklagten wegen 35 Fällen des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt. Zudem wurde die Einziehung von Taterlösen in Höhe von mehr als 500.000 Euro angeordnet. In neun dieser Fälle waren die entscheidenden Beweise...
weiter lesenSchildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:
Mit Nutzung unseres KI-Features akzeptieren Sie unsere Nutzungsbedingungen.