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Unsere Fachanwalt.de-Rechtstipps
Erbrecht
Erbvertrag als Alternative zum Testament
In diesem Ratgeber erfahren Sie, was einen Erbvertrag gegenüber einem Testament auszeichnet.
Wenn der Verstorbene keine letztwillige Verfügung gemacht hat, gilt die gesetzliche Erbfolge. Mit zuweilen überraschenden Folgen. Hier erbt etwa der überlebende Ehegatte nicht das ganze Vermögen. Vielmehr muss er es mit anderen nahen Verwandten - wie den Kindern - teilen. Wenn diese bereits verstoben sind, bildet er mit den Eltern des verstorbenen Ehegatten eine Erbengemeinschaft. Sollten auch diese bereits tot gewesen sein, erben über den Ehegatten hinaus die Geschwister des Verstorbenen.
Abschluss von Testament
Um dies zu vermeiden und den Nachlass ordnen zu können, schließen viele Erblasser ein Testament ab. Hierfür spricht, dass ein Testament einfach ... weiter lesen
Erbrecht
Die wichtigsten Schritte nach einem Todesfall – was müssen Angehörige beachten?
Angehörige müssen nach einem Todesfall viele wichtige Dinge erledigen. Was besonders dringend ist, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Der Tod eines nahestehenden Menschen trifft Menschen häufig unvorbereitet. Trotz aller Trauer über den damit verbundenen Verlust - etwa eines Elternteils, des Ehepartners oder des eigenen Kindes, müssen Angehörige zeitnah aktiv werden. Dies gilt vor allem, wenn der Tod zu Hause eingetreten ist.
Bei Todesfall Arzt rufen
In dieser Situation muss zunächst einmal ein Arzt gerufen werden. Dieser muss durch eine sorgfältige Untersuchung prüfen, ob wirklich der Tod eingetreten ist. Wenn dies der Fall ist, stellt er eine Todesbescheinigung aus. Hierbei handelt es sich um ein wichtiges Dokument, dass Sie unbedingt aufbewahren müssen. Sofern ... weiter lesen
IT Recht
Massenabmahnung wegen fehlendem Facebook-Impressum zulässig?
Wer als Unternehmer über kein ordnungsgemäßes Impressum auf der Facebook-Seite verfügt, muss mit einer Abmahnung rechnen. Trotzdem können Online-Händler bei einer Massenabmahnung Glück haben.
Ein Unternehmen aus der IT Branche mahnte innerhalb von einer knappen Woche ca. 191 Inhaber von beruflich genutzten Facebook-Seiten ab. Dabei wurde vor allem beanstandet, dass die betreffenden Shopbetreiber sich bei Facebook mit einem Link zu einem vollständigen Impressum begnügt haben. Die Händler wurden zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert. Und natürlich sollten sie für die angeblich so hohen Abmahnkosten aufkommen. Doch ein Betroffener machte da nicht mit und ließ sich verklagen.
Das Oberlandesgericht Nürnberg stellte sich hier auf die ... weiter lesen