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Sozialrecht LSG: Keine Kostenübernahme für Ausbildung eines Assistenzhundes
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (Az. L 16 KR 131/23 ) entschied, dass die GKV keine Kosten für die Ausbildung eines Autismus-Assistenzhundes tragen muss. Hintergrund: Antrag auf Ausbildung eines Assistenzhundes Eine 49-jährige Frau, die an Autismus leidet, beantragte 2018 bei ihrer Krankenkasse die Kostenübernahme für die Ausbildung ihres Haushundes zum Autismus-Assistenzhund. Die Anschaffung des Hundes hatte ihre Therapeutin empfohlen, da er ihr half, die Wohnung zu verlassen und soziale Kontakte zu pflegen. Die Frau betonte, dass Spaziergänge und Hundetreffen ihre Lebensqualität erheblich verbesserten und das Tier ihr Schutz sowie emotionale Stabilität biete. Sie führte an, dass die zertifizierte Ausbildung des Hundes notwendig sei, damit sie ihn auch in Supermärkte, Arztpraxen und an den ... weiter lesen
Versicherungsrecht Annahmefristen bei Lebensversicherungsanträgen: Klare Regeln dank § 147 Abs. 2 BGB
Die Annahmefrist eines Lebensversicherungsantrags sorgt regelmäßig für Streitfälle in der Praxis. Sie definiert den Zeitraum, in dem der Versicherer auf ein Angebot reagieren muss. Besonders § 147 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) liefert dafür die gesetzlichen Grundlagen. Aktuelle Urteile, wie das des Oberlandesgerichts Karlsruhe ( Az.: 12 U 108/21 – Urteil vom 24.10.2024 ), unterstreichen die Bedeutung einer klaren Fristregelung – und deren Auslegung in Ausnahmefällen. Bedeutung des § 147 BGB für die Vertragsannahme Gemäß § 147 BGB ist die Annahme eines Angebots von verschiedenen Umständen abhängig. Während bei Anwesenden die Annahme unverzüglich zu erfolgen hat (§ 147 Abs. 1 BGB), bleibt bei Abwesenden ein angemessener Zeitraum , der sich an üblichen Beförderungszeiten ... weiter lesen
Urheberrecht und Medienrecht Urheberrechtliche Grenzen: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnen
Die Nutzung von Drohnen für Luftbildaufnahmen erfreut sich wachsender Beliebtheit, birgt jedoch rechtliche Herausforderungen. Insbesondere das aktuelle Urteil des  Bundesgerichtshofs (BGH) vom 23. Oktober 2024 (AZ. I ZR 67/23) stellt klar: Die sogenannte Panoramafreiheit gilt nicht für Bilder, die mithilfe von Drohnen entstehen. Der BGH betont, dass Drohnen Perspektiven eröffnen, die mit bloßem Auge nicht erreichbar sind​​. Dies widerspricht dem Grundgedanken der Panoramafreiheit, die sich auf für Passanten zugängliche Sichtweisen beschränkt. Panoramafreiheit: Was ist darunter zu verstehen? Sie Panoramafreiheit gemäß § 59 Abs. 1 Satz 1 UrhG ist eine Einschränkung des Urheberrechts, die es erlaubt, urheberrechtlich geschützte Werke wie Gebäude oder Kunstwerke, die sich dauerhaft im ... weiter lesen
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