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Vielseitige juristische Fragestellungen bearbeitet Rechtsanwalt Hans Joachim Koschik aus der Sozietät in Bönen.
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Wer im Asylverfahren eine Berufung erreichen will, muss genau darlegen, warum der eigene Fall rechtlich grundsätzlich klärungsbedürftig ist. Der bloße Hinweis auf die Erkrankung eines minderjährigen Kindes in einem Parallelverfahren reicht dafür nicht automatisch aus. Das ist besonders wichtig für Familien, die sich gegen eine Abschiebung wenden und dabei Schutzgründe einzelner Familienmitglieder anführen. Das Oberverwaltungsgericht NRW hat den Antrag auf Zulassung der Berufung in einem solchen Verfahren abgelehnt. Das Wichtigste in Kürze Keine Berufungszulassung: Der Antrag auf Zulassung der Berufung wurde abgelehnt. Krankheit im Parallelverfahren genügt nicht automatisch: Die geltend gemachte Schutzbedürftigkeit eines minderjährigen Kindes in einem anderen Verfahren war nach Ansicht des Gerichts...
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Wer nach einem verlorenen oder gewonnenen Arbeitsgerichtsprozess noch einen Vergleich schließt, hält den Streit oft nicht nur inhaltlich klein. Es kann auch um Gerichtskosten gehen. Viele Beteiligte könnten annehmen: Sobald ein vollständig abgefasstes Urteil zugestellt ist, ist es für eine gebührenrechtliche Vergünstigung zu spät. Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen stellt klar: In arbeitsgerichtlichen Verfahren kann die Gebühr trotzdem entfallen, wenn das Urteil noch nicht formell rechtskräftig ist und der Vergleich den gesamten Streit erledigt. Die Entscheidung ist vor allem für Arbeitgeber und Arbeitnehmer wichtig, die nach einem Urteil noch über eine gütliche Lösung verhandeln. Sie zeigt: Ein Vergleich kann auch in diesem späten Stadium noch eine praktische Kostenfolge haben. Das Wichtigste in...
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Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat mit Beschluss vom 22. April 2026 (Az. 10 A 1089/26.A) die Anträge eines Klägers abgelehnt. Betroffen waren sowohl der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe als auch der Antrag auf Zulassung der Berufung in einem Asylverfahren. Keine Prozesskostenhilfe mangels Erfolgsaussicht Nach Auffassung des Gerichts sind die Voraussetzungen für Prozesskostenhilfe nicht erfüllt, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg biete. Maßgeblich seien dabei § 166 Abs. 1 Satz 1 VwGO in Verbindung mit § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO. Berufung nicht zuzulassen Auch der Antrag auf Zulassung der Berufung blieb ohne Erfolg. Eine Zulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (§ 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG) lehnte das Gericht ab. Der Kläger...
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