Versteckt im Bundesland Baden-Württemberg liegt die schöne Stadt Freiburg im Breisgau. Hier leben etwa 229.144 Einwohner auf einer Fläche von 153,07 km². Ganz besonders besticht Freiburg natürlich durch seine Schönheit und den vielen wunderbaren Bauten, die bereits eine lange Geschichte hinter sich haben. Das wunderschöne Grün der Bäume und Wälder ist nicht nur für die Einwohner ein Grund einfach in der Stadt zu verweilen. Auch die Besucher der Stadt wissen die, zum Teil noch erhaltene Natur, zu schätzen und genießen das Grün bei einem Spaziergang oder eine schöner Wanderung. Freiburg wird auch gerne mal als Schwarzwaldmetropole bezeichnet. Und genau hier finden sich auch viele Sehenswürdigkeiten, die man sich auf keinen Fall entgehen lassen sollte. Besonders die Altstadt von Freiburg ist immer wieder ein sehr beliebter Ausflugsort, nicht nur für Touristen. Freiburg hat aber auch eine Menge Wissen zu bieten. So wurde hier unter anderem die Albert-Ludwigs-Universität im Jahr 1457 erbaut. Somit gehört Freiburg zu den klassischen Universitäts-Städten in Deutschland und wird auch gerne in einem Atemzug beispielsweise mit Heidelberg genannt.
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Als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht bin ich schon seit über 20 Jahren mit den rechtlichen Problemen rund um das Thema Bauen vertraut. Daher befasse ich mich regelmäßig auch mit rechtlichen und tatsächlichen …
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Jahrgang 1971, verheiratet, zwei Kinder Nach dem Jura-Studium in Konstanz und einer Tätigkeit als Repetitor bei Alpmann & Schmidt Freiburg als Rechtsanwalt zunächst in Lahr, dann in Freiburg tätig. Zulassung als Rechtsanwalt seit 1999. …
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Das Gericht der Europäischen Union hat in seiner Entscheidung vom 19. November 2025 ( Az. T-367/23 ) erkannt, dass die Benennung des Amazon Store als sehr große Online-Plattform ( VLOP) rechtmäßig bleibt. Damit unterliegt das Unternehmen weiterhin den umfassenden Digital Services Act Pflichten. Für die Wirtschaft verdeutlicht dieses Urteil die Entschlossenheit der EU, große Marktplätze konsequent zu regulieren und gesellschaftlich stärker in die Pflicht zu nehmen. Der rechtliche Hintergrund der Einstufung als sehr große Online-Plattform (VLOP) Die EU-Kommission stuft Plattformen mit über 45 Millionen monatlichen Nutzern als VLOPs ein. Amazon klagte dagegen und sah seine unternehmerische Freiheit und sein Eigentum beeinträchtigt. Das Gericht lehnte dies ab und erklärte, große Plattformen seien allein...
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