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Hauke-Kristian Franke
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Unsere Fachanwalt.de-Rechtstipps
Steuerrecht
Deckelung des Steuerabzugs von Kinderbetreuungskosten rechtmäßig
München (jur). Die Deckelung des Steuerabzugs von Kinderbetreuungskosten ist nicht verfassungswidrig. Das geht aus einem am Mittwoch, 20. Juni 2012, veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) in München hervor (Az.: III R 67/09). Laut Einkommenssteuergesetz können Eltern zwei Drittel ihrer Kinderbetreuungskosten steuerlich als Werbungskosten geltend machen, höchstens aber 4.000 Euro je Kind. Das Münchener Urteil bezieht sich auf die entsprechenden Regelungen von 2006 bis 2011. Damals war die Steuervergünstigung zusätzlich davon abhängig, dass die Eltern aus beruflichen Gründen auf die Betreuung angewiesen sind. Diese Voraussetzung wurde ab 2012 aufgegeben; die Deckelung blieb aber unverändert. Die Vergünstigung galt und gilt für Kinder unter 14 Jahren sowie ... weiter lesen
Insolvenzrecht
Insolvenzverwalter – Haftung bei der Insolvenzverwaltung
Der Ratgeber erläutert anschaulich die Pflichten des Insolvenzverwalters und die Haftung für Pflichtverletzungen bzw. Nichtbefriedigung von Masseverbindlichkeiten (§ 60 InsO und § 61 InsO). Rechtsprechung und weiterführende Literatur werden umfangreich zitiert.
I. Haftung des Insolvenzverwalters für insolvenzspezifische Pflichten (§ 60 InsO)
Der Insolvenzverwalter ist allen Beteiligten zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er schuldhaft die ihm nach der Insolvenzordnung obliegenden, so genannten insolvenzspezifischen Pflichten, verletzt.
Unter insolvenzspezifischen Pflichten sind alle Pflichten zu verstehen, die den Insolvenzverwalter bei der Ausführung seines Amtes nach den Vorschriften der Insolvenzordnung treffen. Dazu gehören insbesondere die Pflicht zur ... weiter lesen
Sozialrecht
Hartz-IV: Seniorenbetreuung nicht ohne Qualifikation
Mainz (jur). Hartz-IV-Bezieher dürfen ohne Qualifikation nicht zu einem Ein-Euro-Job im Bereich Kinder-, Behinderten und Seniorenbetreuung verpflichtet werden. Ohne entsprechende berufliche Erfahrungen oder sonstige Vorkenntnisse werden sie den „hohen fachlichen Anforderungen“ nicht gerecht, entschied das Landessozialgericht (LSG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem am Montag, 1. Juni 2015, veröffentlichten Beschluss (Az.: L 3 AS 99/15 B ER).
Im konkreten Fall bekam damit ein Hartz-IV-Bezieher aus dem Raum Koblenz recht. Der Vater mehrerer Kinder war bis Ende 2004 als Bankkaufmann tätig. Seitdem übt er eine selbstständige Nebentätigkeit als Versicherungsmakler aus. Daneben erhalten er und seine Familie Hartz-IV-Leistungen.
Um den Mann wieder in den Arbeitsmarkt einzugliedern, ... weiter lesen