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Jetzt Profil anlegenDer Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Beschluss vom 11. März 2025 eine zentrale Entscheidung zur Reichweite der Auskunftspflicht von Plattformbetreibern getroffen. Arbeitgeber, die sich gegen rufschädigende Bewertungen zur Wehr setzen wollen, erhalten damit eine klare Orientierung: Nicht jede kritische Äußerung rechtfertigt die Herausgabe von Nutzerdaten, selbst wenn diese stark subjektiv geprägt erscheinen. Auskunftspflicht bei Arbeitgeberbewertungen: Einordnung des BGH-Beschlusses Die Entscheidung des BGH ( Az. VI ZB 79/23 ) betrifft eine Arbeitgeberbewertungsplattform , auf der eine Bewertung das Verhalten der Geschäftsführung eines Unternehmens kritisierte. Die Bewertung schloss mit dem Satz: " Seine Krönung findet solches Vorgesetztenverhalten darin, dass ausgeschiedene Mitarbeiter ausstehendes Gehalt und...
weiter lesenDas Landesarbeitsgericht (LAG) Köln hat mit Urteil vom 11. Februar 2025 entschieden, dass ein Arbeitnehmer, der während der Arbeitszeit privaten Tätigkeiten nachgeht und dadurch Arbeitszeitbetrug begeht, nicht nur fristlos gekündigt werden kann, sondern auch die Kosten für eine zur Überwachung beauftragte Detektei zu erstatten hat. Diese Entscheidung hat erhebliche Bedeutung für Arbeitgeber, insbesondere im Hinblick auf die Durchsetzung arbeitsvertraglicher Pflichten und den Umgang mit Arbeitszeitverstößen. Arbeitszeitbetrug als Kündigungsgrund Im vorliegenden Fall war der Kläger seit 2009 als Fahrausweisprüfer bei einem kommunalen Verkehrsunternehmen beschäftigt. Aufgrund von Hinweisen eines Sicherheitsdienstes wurde bekannt, dass der Kläger während seiner Arbeitszeit privaten Aktivitäten nachging,...
weiter lesenDer Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 05.02.2025 (Az. VI R 3/23 ) entschieden, dass Umzugskosten nicht als Werbungskosten abziehbar sind, wenn der Wohnungswechsel dem erstmaligen Einrichten eines Arbeitszimmers dient. Homeoffice führte zur Wohnungserweiterung Ein berufstätiges Ehepaar mit Kind lebte zunächst in einer Drei-Zimmer-Wohnung, nutzte das Homeoffice aber nur sporadisch. Als sich durch die Corona-Pandemie im Jahr 2020 die Arbeit zunehmend in den häuslichen Bereich verlagerte, arbeiteten beide Elternteile vorwiegend im kombinierten Wohn- und Essbereich. Um eine bessere Trennung von Beruf und Privatleben zu ermöglichen, zog die Familie im Mai desselben Jahres in eine größere Fünf-Zimmer-Wohnung. Dort richteten sie zwei Räume als feste Arbeitszimmer ein. Die damit verbundenen...
weiter lesenSchildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:
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