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Einvernehmliche Scheidung
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Serina Schütte
Rechtsanwältin Serina Schütte
Rechtsanwältin für Einvernehmliche Scheidung
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15378 Hennickendorf (Rüdersdorf)
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Telefax: 033 434 / 15 2 17
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Mirja Klauß-Wilksch
Dr. Stankewitz & Coll. Rechtsanwälte & Notare
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Mag. rer. publ. Johannes Hakes
Anwaltskanzlei Hakes - Arbeitsrecht und Familienrecht für Krefeld und Umgebung hier !
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Fachanwalt für Familienrecht Thomas Staab
Kanzlei Staab.Kollegen
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Einvernehmliche Scheidung
Familienrecht
Was sollte bei einer Scheidung geregelt werden?
Zunächst einmal: Für ein einvernehmliches Scheidungsverfahren ist es erforderlich, dass beide Ehepartner die Scheidung wollen und sich über die Punkte Sorgerecht bei gemeinsamen Kindern, Umgangsrecht, Kindesunterhalt, Zuordnung der Ehewohnung und Aufteilung des Hausrats einig sind.
Nachfolgend sollen die klärungsbedürftigen Punkte bei einem streitigen Scheidungsverfahren kurz dargestellt werden.
Sorgerecht:
Seit 1998 ist gesetzlich geregelt, dass es im Grundsatz bei der gemeinsamen Sorge der Kindeseltern auch nach der Scheidung verbleibt. Wenn Sie sich über die Kindesbelange meist einigen können, dann muss im Scheidungsverfahren nicht mehr über das alleinige Sorgerecht eines Elternteils entschieden werden. Mit dem Begriff des gemeinsamen Sorgerechts ist nicht gemeint, dass die ... weiter lesen
Familienrecht
Eheliche Pflichten von Frau und Mann – Beischlaf Pflicht?
Inwieweit hat man in einer Ehe auch Pflichten in rechtlicher Hinsicht? Dies erfahren Sie in dem folgenden Beitrag.
Dass gegenüber dem Ehegatten auch rechtliche Pflichten bestehen, ergibt sich vor allem aus der § 1353 BGB. Nach dieser Vorschrift sind Ehegatten einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet; sie tragen füreinander Verantwortung.
Pflicht zum Beistand und zur Fürsorge
Eheliche Pflichten ergeben sich einmal aus dem Zweck der Ehe. Dieser ist darauf ausgelegt, dass unter Ehegatten eine Verpflichtung zum Beistand und Fürsorge gibt. Dies bedeutet vor allem, dass Eheleute untereinander zum Unterhalt in Form des sogenannten Familienunterhaltes gem. § 1360 BGB verpflichtet sind. Der Umfang wird in § 1360a BGB näher konkretisiert. Maßgeblich ... weiter lesen
Familienrecht
Versöhnungsversuch im Trennungsjahr: Haben solche Bemühungen Einfluss auf die Scheidung?
Ein Versöhnungsversuch im Trennungsjahr kann unter bestimmten Umständen dazu führen, dass die Scheidung erst später durchgeführt werden kann.
Wenn sich beide Eheleute scheiden lassen möchten, müssen sie sich gedulden. Denn sie müssen normalerweise mindestens ein Jahr getrennt gelebt haben, ehe eine Scheidung ausgesprochen werden kann. Dies ergibt sich aus § 1566 BGB. Ein solches Trennungsjahr dient dazu, dass Ehepaare sich wirklich noch mal überdenken können, ob ihre Ehe wirklich gescheitert ist. Um dies zu überprüfen, kommt der ein oder andere auf den Gedanken, dass man noch einmal mehr oder weniger zusammenzieht.
Die Frage ist allerdings, was passiert, wenn sich nach einiger Zeit das Zusammenleben als weniger schön herausstellt. Insbesondere ein allzu langes Zusammenleben ... weiter lesen
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