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Nach den ersten Ergebnissen der Studie „Familienmodelle in Deutschland“ kann ein gelebtes Wechselmodell Vorteile für die betroffenen Kinder haben. Das von der Deutschen Forschungsgemeinschaft geförderte Projekt „Familienmodelle in Deutschland“ ist ein interdisziplinäres Forschungsvorhaben. Durchgeführt wird es von Forschenden aus der Soziologie und den Rechtswissenschaften an der Universität Duisburg-Essen und der Philipps-Universität Marburg unter Leitung von Prof. Dr. Anja Steinbach und Prof. Dr. Tobias Helms. Die Ergebnisse lassen sich derart zusammenfassen, dass doppelt betreute Kinder in ihren Wünschen besser berücksichtigt werden als Kinder im Residenzmodell. Es konnte in der Studie kein Zusammenhang zwischen häufigen Betreuungswechseln und Stress der...
weiter lesenGeschiedene Ehegatten können schnell ihren Unterhaltsanspruch verlieren, wenn sie einen neuen Partner kennenlernen. Näheres erfahren Sie in diesem Ratgeber. Nach einer Scheidung kann ein bedürftiger Ehegatte einen Anspruch auf Zahlung von nachehelichen Unterhalt haben. Dies setzt allerdings voraus, dass eine der in § 1570 BGB bis § 1577 BGB aufgeführten Gründe greifen. Hierzu gehört etwa, dass er ein Kind betreut hat oder aufgrund seines Alters beziehungsweise einer Erkrankung nicht alleine seinen Lebensunterhalt bestreiten kann. Wann liegt eine verfestigte Lebensgemeinschaft vor? Der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt besteht möglicherweise nicht mehr, wenn der unterhaltsberechtigte Ehegatte einen neuen Partner kennenlernt. Hierzu ist keine erneute Heirat erforderlich....
weiter lesenDas gemeinsame Sorgerecht steht Eltern grundsätzlich immer dann zu, wenn das Kind während der Ehe geboren wurde oder die Mutter mit dem gemeinsamen Sorgerecht einverstanden ist. Kommt es hingegen zu einer Trennung/ Scheidung der Eltern, dann stellt sich die Frage welche Auswirkungen die Trennung auf das Sorgerecht hat und ob ein Elternteil ohne Zustimmung des anderen Elternteils mit der Kind umziehen darf. Umzug - Zustimmung erforderlich? Sofern ein Elternteil mit dem Kind in eine gemeinsame Wohnung ziehen möchte ist fraglich, ob dafür eine Zustimmung erforderlich ist. Zur Beantwortung der Frage ist § 1678 BGB entscheidend. Darin heißt es wie folgt: „Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, so ist bei Entscheidungen...
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