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Sofern die eigene Familienplanung vorangeschritten ist, sollte man sich Gedanken über die Kindeserziehung machen. Wer soll in den ersten Jahren die überwiegende Erziehung des Kindes übernehmen. Beide Elternteile oder nur die Mutter oder nur der Vater? Wenn beide Elternteile sich in einem Anstellungsverhältnis befinden, kann jeder für sich bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes Elternzeit nehmen ohne das Konsequenzen für das Beschäftigungsverhältnis zu befürchten sind. So ist es möglich, dass beide Elternteile während der ersten drei Jahre gemeinsam zuhause sind und für das gemeinsame Kind sorgen. Zu berücksichtigen ist dabei jedoch, dass innerhalb der Elternzeit, die beschäftigten Arbeitnehmer keinen Lohn erhalten. Insofern ist die...
weiter lesenKarlsruhe (jur). Zahlt ein nicht verheirateter Lebensgefährte an seine Liebste zur Erhaltung der Lebensgemeinschaft 25.000 Euro, kann das Geld nach der Trennung wieder zurückgefordert werden. Denn mit der Trennung sei die Grundlage für diese sogenannte „unbenannte Zuwendung“ weggefallen, urteilte am Dienstag, 6. Mai 2014, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: X ZR 135/11). Entscheidend ist danach, ob das Geld ohne Erwartungen an die Partnerin gegeben wurde – dann handelt es sich um eine Schenkung – oder ob die Finanzspritze an eine Erwartung geknüpft ist – dann liegt eine „unbenannte Zuwendung“ vor, die gegebenenfalls zurückverlangt werden kann. Im konkreten Fall forderte ein unverheirateter Rentner aus dem Raum Cottbus von seiner Verflossenen...
weiter lesenKarlsruhe (jur). Über Jahre „gewachsene Bindungen“ zwischen Pflegeeltern und einem aufgenommenen Kind schließen einen Wechsel in eine andere Pflegefamilie nicht aus. Denn wird mit dem Wechsel des Kindes zu anderen Pflegeeltern eher dessen Kindeswohl gewährleistet, wird das Grundrecht der ursprünglichen Pflegeeltern auf Schutz der Familie nicht verletzt, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Donnerstag, 7. September 2023, veröffentlichten Beschluss (Az. 1 BvR 1088/23). Auf das ebenfalls im Grundgesetz verankerte Elterngrundrecht könnten Pflegeeltern sich nicht berufen. Konkret ging es um ein fünfjähriges Kind mit Entwicklungsverzögerungen. Ursache hierfür war der Drogenkonsum der leiblichen Mutter während der Schwangerschaft. Direkt nach der Geburt musste bei dem Kind eine mehr...
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