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Anwaltskanzlei David Wielinski, LL.M.
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Vormundschaft
Familienrecht
Eheliche Pflichten von Frau und Mann – Beischlaf Pflicht?
Inwieweit hat man in einer Ehe auch Pflichten in rechtlicher Hinsicht? Dies erfahren Sie in dem folgenden Beitrag.
Dass gegenüber dem Ehegatten auch rechtliche Pflichten bestehen, ergibt sich vor allem aus der § 1353 BGB. Nach dieser Vorschrift sind Ehegatten einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet; sie tragen füreinander Verantwortung.
Pflicht zum Beistand und zur Fürsorge
Eheliche Pflichten ergeben sich einmal aus dem Zweck der Ehe. Dieser ist darauf ausgelegt, dass unter Ehegatten eine Verpflichtung zum Beistand und Fürsorge gibt. Dies bedeutet vor allem, dass Eheleute untereinander zum Unterhalt in Form des sogenannten Familienunterhaltes gem. § 1360 BGB verpflichtet sind. Der Umfang wird in § 1360a BGB näher konkretisiert. Maßgeblich ... weiter lesen
Familienrecht
Unterhaltspflicht bei gesetzlich zugeordneter Vaterschaft
Wer seine - durch eine bestehende Ehe - gesetzlich zugeordnete Vaterschaft nicht wirksam angefochten hat und deswegen rechtlicher Vater ist, schuldet dem Kind auch dann Unterhalt, wenn unstreitig ist, dass er nicht der leibliche Vater ist. Das hat der 2. Senat für Familiensachen am 19.11.2013 im Rahmen eines Verfahrenskostenhilfeverfahrens entschieden und insoweit die erstinstanzliche Entscheidung des Amtsgerichts - Familiengericht - Bottrop bestätigt.
Der 39 Jahre alte Antragsteller aus Datteln ist der rechtliche Vater des im Jahre 1996 geborenen Antragsgegners. Die Mutter ist nach Scheidung der Ehe mit dem Antragsteller erneut verheiratet, und zwar mit dem biologischen Vater des Antragsgegners. Die Vaterschaftsanfechtungsklage des Antragstellers blieb wegen Fristablaufs ohne Erfolg. Mit Jugendamtsurkunde vom ... weiter lesen
Familienrecht
Düsseldorfer Tabelle
Im Falle einer Scheidung oder Trennung steht oftmals das Thema Unterhalt, insbesondere Kindesunterhalt im Raum. Die Beteiligten möchten gerne wissen, wie hoch eigentlich der zu zahlende oder zu erwartende Unterhalt ist. Zur Berechnung des Unterhaltes wurde im Jahr 1962 durch das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf eine Tabelle, die sogenannte Düsseldorfer Tabelle erstellt. Diese wird bis heute als Richtwert für die Unterhaltsberechnung herangezogen und kontinuierlich an die wirtschaftliche Situation angepasst. Die letzte Anpassung war am 01.01.2015.
Aufbau der Tabelle
Die Unterhaltstabelle ist nach dem Einkommen des Verpflichteten und nach dem Alter der unterhaltsberechtigten Person gegliedert. Am Ende der Tabelle gibt es einen Bedarfskontrollbetrag. Dieser besitzt eine wichtige Funktion. Wird bei ... weiter lesen
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