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Im Falle einer Scheidung oder Trennung steht oftmals das Thema Unterhalt, insbesondere Kindesunterhalt im Raum. Die Beteiligten möchten gerne wissen, wie hoch eigentlich der zu zahlende oder zu erwartende Unterhalt ist. Zur Berechnung des Unterhaltes wurde im Jahr 1962 durch das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf eine Tabelle, die sogenannte Düsseldorfer Tabelle erstellt. Diese wird bis heute als Richtwert für die Unterhaltsberechnung herangezogen und kontinuierlich an die wirtschaftliche Situation angepasst. Die letzte Anpassung war am 01.01.2015. Aufbau der Tabelle Die Unterhaltstabelle ist nach dem Einkommen des Verpflichteten und nach dem Alter der unterhaltsberechtigten Person gegliedert. Am Ende der Tabelle gibt es einen Bedarfskontrollbetrag. Dieser besitzt eine wichtige Funktion. Wird bei der...
weiter lesenDass Volljährige, die adoptiert werden, ihren bisherigen Nachnamen grundsätzlich nicht unverändert fortführen können, ist verfassungskonform. Das hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit Beschluss vom 24. Oktober 2024 ( AZ: 1 BvL 10/20 ) entschieden und damit eine anderslautende Einschätzung des Bundesgerichtshofs (BGH) korrigiert. Die Entscheidung zur Namensänderung bei Erwachsenenadoption – die nicht einstimmig ausgefallen ist - beruht auf der Abwägung zwischen dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und den Regelungen des Namensrechts. Reform des Namensrechts ab Mai 2025 Die bevorstehende Reform des Namensrechts bringt bedeutende Änderungen mit sich. Ab dem 1. Mai 2025 entfällt der bisherige Zwang zur Namensänderung bei Erwachsenenadoptionen. Adoptierte Volljährige haben dann die...
weiter lesenEine Ehescheidung oder Trennung hat keine Auswirkung auf das Sorgerecht und Umgangsrecht der gemeinsamen Kinder. Nach § 1684 BGB steht dem, das Kind nicht betreuenden Elternteil, das Recht zum persönlichen Umgang zu. Fraglich ist jedoch, wie dieser Umgang ausgestaltet ist, vor allem wie oft das Kind besucht werden darf? Wille der Eltern entscheidend In der Regel richtet sich eine Umgangsregelung nach dem Willen der beiden Elternteile. Wichtig dabei ist, dass diese Regelung sich nicht ausschließlich nach der Auffassung des sorgeberechtigten Elternteils richtet, sondern es eine gemeinsame Umgangsregelung ist. Insofern sind primär die Interessen des Kindes zu berücksichtigen. Zwischenmenschliche Streitigkeiten der Eltern sind bei der Frage zu vernachlässigen. Bei der Einigung ist anzumerken,...
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