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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Nichteheliche Lebensgemeinschaft
Familienrecht Zuwendungen können nach Trennung leichter zurückgefordert werden
Karlsruhe (jur). Zahlt ein nicht verheirateter Lebensgefährte an seine Liebste zur Erhaltung der Lebensgemeinschaft 25.000 Euro, kann das Geld nach der Trennung wieder zurückgefordert werden. Denn mit der Trennung sei die Grundlage für diese sogenannte „unbenannte Zuwendung“ weggefallen, urteilte am Dienstag, 6. Mai 2014, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: X ZR 135/11). Entscheidend ist danach, ob das Geld ohne Erwartungen an die Partnerin gegeben wurde – dann handelt es sich um eine Schenkung – oder ob die Finanzspritze an eine Erwartung geknüpft ist – dann liegt eine „unbenannte Zuwendung“ vor, die gegebenenfalls zurückverlangt werden kann. Im konkreten Fall forderte ein unverheirateter Rentner aus dem Raum Cottbus von seiner Verflossenen ... weiter lesen
Familienrecht Kein Unterhaltsvorschuss bei erweitertem Kindesumgang
Berlin (jur). Kümmert sich ein getrennt lebender Vater mindestens zu einem Drittel der Betreuungszeit um sein Kind, geht der Anspruch der Kindesmutter auf staatliche Unterhaltsvorschussleistungen für Alleinerziehende regelmäßig verloren. Denn bei diesem erweiterten Umgang des Vaters mit dem gemeinsamen Kind, gilt die Mutter nicht mehr als „alleinerziehend“, entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem aktuell veröffentlichten Urteil vom 5. Juli 2022 (Az.: 21 K 792/21). Das Gericht ließ die Berufung zum Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg zu.  Bei säumigen Kindesunterhaltszahlern springt zur Sicherung des Unterhalts der Staat ein. Voraussetzung für Unterhaltsvorschussleistungen ist, dass der Elternteil, bei dem das Kind auf Dauer in einer häuslichen Gemeinschaft lebt, alleinerziehend ist. Von ... weiter lesen
Familienrecht Zwanzigjährige in der Berufsvorbereitung - keine gesteigerte Unterhaltspflicht der Eltern
Kindesunterhalt: Der Besuch einer primär der Verbesserung der allgemeinen Fähigkeiten dienenden berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme durch ein volljähriges Kind begründet keine gesteigerte Erwerbspflicht der Eltern. Das hat der 2. Senat für Familiensachen des Oberlandesgerichts Hamm am 03.12.2014 beschlossen und damit die erstinstanzliche Entscheidung des Amtsgerichts - Familiengericht - Dorsten bestätigt. Die 20jährige Antragstellerin aus Dorsten ist die Tochter der Antragsgegnerin. Sie lebt bei ihrem Vater, der selbst erwerbsunfähig ist und Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II bezieht. Die Antragsgegnerin ist geringfügig beschäftigt und erhält ergänzend Leistungen nach dem SGB II. Die Antragstellerin hat die Hauptschule ohne Abschluss beendet. Sie ... weiter lesen
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