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Rechtsanwalt ScheidungsfolgenvereinbarungWas versteht man unter einer Scheidung?
Bei der Scheidung oder Ehescheidung wird eine Ehe in formeller Hinsicht wieder gelöst. Der Zustand „geschieden“ ist ein sogenannter Familienstand – wie auch „ledig oder „verheiratet“.
Wann wird eine Ehe geschieden?
Eine Ehe kann auf Antrag durch richterliche Entscheidung geschieden werden. Eine Scheidung ist möglich, wenn die einvernehmliche eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und voraussichtlich auch nicht mehr wiederhergestellt werden kann. In diesem Fall gilt die Ehe als gescheitert. Dies kann auch der Fall sein, wenn die Ehepartner noch in einer gemeinsamen Wohnung leben, aber zumindest ein Ehepartner keine häusliche Gemeinschaft mehr wünscht.
Gesetzliche Regelungen:
Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Scheidung finden sich in den §§ 1564 bis 1568 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sowie in den §§ 133 bis 150 des FamFG (Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit). Die Scheidungsfolgen behandeln die Vorschriften der §§ 1568a bis 1587 BGB.
Von einem Scheitern der Ehe wird ausgegangen, wenn
Per Gesetz wird von einem Scheitern der Ehe ausgegangen, wenn die Ehepartner seit über drei Jahren getrennt leben.
Was bedeutet „getrennt leben“?
Vom Gesetz her leben die Ehegatten getrennt, wenn „zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft besteht und ein Ehegatte sie erkennbar nicht herstellen will, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt.“ Das bedeutet: Der Wille zur Trennung muss vorhanden und nach außen erkennbar sein. Ein Ehepaar kann noch in der gemeinsamen Wohnung wohnen und getrennt sein. Dann sollten beide jedoch nicht mehr im selben Bett schlafen und auch keine Haushaltsarbeiten mehr für einander erbringen, wie etwa Kochen und Wäschewaschen. Wird nach außen hin erkennbar, dass ein Ehegatte keine häusliche Gemeinschaft mehr wünscht, beginnt die Trennungsfrist zu laufen.
Gibt es Fälle, in denen das Gesetz eine Scheidung trotz Trennung nicht zulässt?
§ 1568 BGB enthält die sogenannte Härteklausel. Danach soll eine Ehe trotz Trennung nicht geschieden werden, wenn und solange dies zum Wohl der Kinder ausnahmsweise erforderlich erscheint. Ein weiterer Grund kann darin bestehen, dass die Scheidung für denjenigen Ehepartner, der sie ablehnt, aufgrund besonderer Umstände einen Härtefall darstellen würde.
Welche Folgen hat eine Scheidung?
Im Rahmen einer Scheidung sind weitere familienrechtliche Fragen unter den Ehepartnern zu regeln. Dazu zählen unter anderem die elterliche Sorge bzw. das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder und die Zahlung von Kindesunterhalt.
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Berlin (DAV). Bei Kindern von nicht miteinander verheirateten Eltern haben die Mütter das alleinige Sorgerecht, somit die alleinige Verantwortung. Die Väter haben nach derzeitiger Gesetzeslage keinen unmittelbaren Anspruch auf die elterliche Sorge. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und das Bundesverfassungsgericht haben Bedenken gegen diese Regelung geäußert. Daher fordert der Deutsche Anwaltverein (DAV) den Gesetzgeber auf, das Sorgerecht neu zu regeln. Der DAV spricht sich für das gemeinsame Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern ab rechtlicher Feststellung der Vaterschaft aus. Die Mutter soll die Möglichkeit haben, eine Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge zu beantragen, wenn es nicht gelingt, eine ausreichende Kommunikation zwischen den Eltern...
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Mainz/Berlin (DAV). Entscheidend dafür, ob ein Kind den Namen seiner Pflegeltern annimmt, ist das Kindeswohl. Das berichtet die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und verweist auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Mainz vom 24. April 2015 (AZ: 4 K 464/14.MZ). Das 10-jährige Mädchen lebte seit seiner Geburt bei Pflegeeltern, trug aber noch den Familiennamen seiner leiblichen Mutter. Das Kind äußerte wiederholt und mit Nachdruck, dass es den Familiennamen seiner Pflegeeltern annehmen wolle. Die zuständige Gemeinde stimmte zu: Die Namensänderung diene dem Wohl des Kindes. Der gemeinsame Nachname unterstütze hier vor allem die wahrnehmbare Zugehörigkeit zur Familie der Pflegeeltern. Die leiblichen Eltern waren damit jedoch nicht...
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Für die gesetzliche Betreuung sind in Deutschland unterschiedliche Regelungen geschaffen worden, die die Betreuung immer konkret auf die Notwendigkeiten abstellen. Die rechtliche Grundlage der gesetzlichen Betreuung ist der § 1896 der derzeit gültigen Fassung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). In den darauf folgenden Paragraphen sind die Bedingungen geregelt, unter denen ein Betreuer tätig werden kann und welche Voraussetzungen ein Mensch mitbringen muss, der sich zum Betreuer bestellen lassen möchte. Gesetzgeber sieht im Grundsatz die Zustimmung der zu betreuenden Person vor Grundsätzlich kommt die gesetzliche Betreuung nur dann in Betracht, wenn ein Mensch wegen körperlicher oder geistiger Behinderung außerstande ist, seine Dinge selbst regeln zu können ....
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