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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Kindschaftsrecht
Familienrecht
Was ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung?
Bei nicht wenigen Ehegatten geht die Scheidung mit Streitigkeiten einher. Vor allem über finanzielle Aspekte herrscht schnell Uneinigkeit. Über je mehr Punkte sich die Partner uneinig sind und diese damit gerichtlich geklärt werden müssen, umso mehr zieht sich das Scheidungsverfahren in die Länge. Daher empfiehlt es sich, eine Scheidungsfolgenvereinbarung aufzusetzen, um wertvolle Zeit und letztlich auch Kosten zu sparen. In solch einer Vereinbarung lassen sich die Scheidungsfolgen konkret regeln.
Was versteht man unter einer Scheidungsfolgenvereinbarung?
Bei einer Scheidungsfolgenvereinbarung handelt es sich um eine Scheidungsvereinbarung zwischen den Ehepartnern, in der sich rechtliche als auch finanzielle Regelungen für die Zeit nach der Ehe bzw. nach der rechtskräftigen Scheidung...weiter lesen
Familienrecht
Ist geschenkt auch tatsächlich geschenkt?
Geschenkt ist geschenkt, wiederholen ist gestohlen! Dieser Satz ist in Deutschland weit verbreitet und führt dazu, dass die Menschen davon ausgehen, dass der Beschenkte das Geschenk unter keinen Umständen zurückgeben muss. Fraglich ist daher, ob das tatsächlich der Fall ist oder ob eine Schenkung nicht doch rückgängig gemacht werden kann?
Was ist überhaupt eine Schenkung?
Eine Schenkung ist ein zivilrechtlicher Vertrag zwischen mindestens zwei Personen. In dem Vertrag verpflichtet sich die eine Person eine andere Person unentgeltlich zu bereichern. Eine Gegenleistungspflicht besteht nicht, allerdings kann eine Schenkung auch mit Auflagen versehen werden. So kann der Beschenkte zu einem Tun oder Unterlassen verpflichtet werden.
Widerruf einer Schenkung?
Der deutsche...weiter lesen
Familienrecht
Zuwendungen können nach Trennung leichter zurückgefordert werden
Karlsruhe (jur). Zahlt ein nicht verheirateter Lebensgefährte an seine Liebste zur Erhaltung der Lebensgemeinschaft 25.000 Euro, kann das Geld nach der Trennung wieder zurückgefordert werden. Denn mit der Trennung sei die Grundlage für diese sogenannte „unbenannte Zuwendung“ weggefallen, urteilte am Dienstag, 6. Mai 2014, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: X ZR 135/11).
Entscheidend ist danach, ob das Geld ohne Erwartungen an die Partnerin gegeben wurde – dann handelt es sich um eine Schenkung – oder ob die Finanzspritze an eine Erwartung geknüpft ist – dann liegt eine „unbenannte Zuwendung“ vor, die gegebenenfalls zurückverlangt werden kann.
Im konkreten Fall forderte ein unverheirateter Rentner aus dem Raum Cottbus von seiner Verflossenen...weiter lesen
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