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Die Ehe ist weit mehr als ein Symbol der Liebe und des Zusammenhalts – sie bringt eine Vielzahl rechtlicher Vorteile mit sich, die Eheleuten in verschiedenen Lebenssituationen zugutekommen. Dieser Ratgeber beleuchtet ausführlich sieben juristische Gründe, warum eine Eheschließung nach deutschem Recht sinnvoll sein kann. 1. Finanzielle Absicherung durch Ehegattenunterhalt und Zugewinnausgleich Ehegattenunterhalt (Rechtsgrundlage: § 1570 BGB ff.) Nach einer Scheidung hat der finanziell schwächer gestellte Ehepartner Anspruch auf Unterhalt. Dieser Anspruch basiert auf dem Prinzip der ehelichen Solidarität und umfasst verschiedene Arten von Unterhalt: Trennungsunterhalt : Ab der Trennung bis zur Scheidung besteht ein Anspruch auf Unterhalt, wenn ein Partner bedürftig ist und der andere...
weiter lesenEine Scheidung ist eine große Belastung für die ganze Familie. Gerade aus finanziellen Aspekten ist es von großer Bedeutung, die jeweiligen Interessen abzusichern. Dies geht nach gesetzlichen Maßgaben nur über einen Anwalt im Bereich des Familienrechts. Dieser kann gerichtlich etwaige Ansprüche durchsetzen oder Ansprüche gegen den Beklagten abwehren. Was gilt es bei einer Scheidung zu beachten? Zunächst ist zu beachten, dass eine Scheidung leider nicht selten vorkommt. Im Jahr 2021 wurden 357 800 Ehen geschlossen. 142 800 wurden wieder geschieden. Diese Statistik ergibt sich aus der Studie des statistischen Bundesamts . Eine Scheidung bedeutet jedoch nicht zwangsweise, dass ein Rechtsstreit das gängige Resultat ist. Es könnte nämlich sein, dass Ehepartner sich vorher durch einen Ehevertrag gesichert...
weiter lesenInwieweit hat man in einer Ehe auch Pflichten in rechtlicher Hinsicht? Dies erfahren Sie in dem folgenden Beitrag. Dass gegenüber dem Ehegatten auch rechtliche Pflichten bestehen, ergibt sich vor allem aus der § 1353 BGB. Nach dieser Vorschrift sind Ehegatten einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet; sie tragen füreinander Verantwortung. Pflicht zum Beistand und zur Fürsorge Eheliche Pflichten ergeben sich einmal aus dem Zweck der Ehe. Dieser ist darauf ausgelegt, dass unter Ehegatten eine Verpflichtung zum Beistand und Fürsorge gibt. Dies bedeutet vor allem, dass Eheleute untereinander zum Unterhalt in Form des sogenannten Familienunterhaltes gem. § 1360 BGB verpflichtet sind. Der Umfang wird in § 1360a BGB näher konkretisiert. Maßgeblich ist...
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