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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Europäisches Patentrecht
Gewerblicher Rechtsschutz Nur höherer Stromverbrauch oder Preis begründen höheren Abschlag
Berlin (jur). Ohne eine wirksame Preiserhöhung oder einen höheren Verbrauch dürfen Stromversorger von ihren Kundinnen und Kunden keine höheren monatlichen Abschläge verlangen. Das hat das Landgericht Berlin in einem vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) erstrittenen und am Mittwoch, 5. Oktober 2022, veröffentlichten Urteil entschieden (Az.: 52 O 117/22).  Im konkreten Fall hatten die Verbraucherschützer den Berliner Stromversorger EnStroGa AG abgemahnt. Anlass waren Schreiben des Unternehmens an zwei Kunden, in denen diese über höhere monatliche Stromabschlagszahlungen informiert wurden. Danach sollten die Verbraucher wegen der höheren Beschaffungskosten am Stromenergiemarkt statt eines bisherigen Abschlags von monatlich 60 Euro ab November 2021 insgesamt 84 Euro beziehungsweise 90 Euro zahlen. Von der ... weiter lesen
Gewerblicher Rechtsschutz Auf Bonbontüte muss auch Zahl der einzeln verpackten Bonbons stehen
Leipzig (jur). Auf Verpackungstüten beispielsweise mit nochmal einzeln eingepackten Bonbons muss neben de Gesamtgewicht auch die Zahl der Bonbons angegeben sein. Dabei seien leichte Abweichungen aber zulässig, wie am Donnerstag, 9. März 2023, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied (Az.: 3 C 15.2). Die Angabe habe einen klaren Informationswert für die Verbraucher.  Es bestätigte damit ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen einen Süßwarenhersteller in Rheinland-Pfalz. Dieser hatte gemeint, die Angabe des Gesamtgewichts reiche aus.  Dem hat das Bundesverwaltungsgericht nun widersprochen. Befänden sich in einer Umverpackung zwei oder mehr einzelne Packungen, seien „die Gesamtnettofüllmenge und die Gesamtzahl der Einzelpackungen anzugeben“. Das gelte auch hier für die Bonbons. Die ... weiter lesen
Gewerblicher Rechtsschutz Massageöl darf nicht nur „pjur“ sondern auch „pure“ sein
Karlsruhe (jur). Marken, die nur gering von einem beschreibenden Wort abweichen oder dieses klanglich umschreiben, genießen nur einen geringen Schutz. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe mit einem am Mittwoch, 8. August 2012, veröffentlichten Urteil bekräftigt (Az.: I ZR 100/10). Im Streitfall klagte die Massageöl-Marke „pjur“ gegen einen Wettbewerber, der Massageöle unter der Bezeichnung „pure“ anbietet. Hintergrund des Streits ist der Grundsatz, beschreibende Begriffe nicht als Marke zuzulassen. Anbieter sollen es Wettbewerbern nicht verbieten können, ihre Waren oder Dienstleistungen zu beschreiben. Wie nun der BGH feststellt, hat auch das englische Wort „pure“ für deutsch „rein, sauber, unvermischt“ einen solchen beschreibenden ... weiter lesen
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