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München (jur). Der Burda-Verlag darf seine Empfehlungs-Siegel für Ärzte nicht mehr verleihen. Das Siegel ist unlauter und irreführend, urteilte am Montag, 13. Februar 2023, das Landgericht München I (Az.: 4 HKO 14545/21). Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Das im Burda-Verlag erscheinende Magazin „Focus Gesundheit“ veröffentlicht jährlich eine „Ärzteliste“ mit den nach Recherchen des Magazins besten Ärztinnen und Ärzten Deutschlands. Gut bewerteten Ärzten bietet der Verlag für 2.000 Euro netto ein Siegel „Top-Mediziner“ oder „Focus-Empfehlung“ an, das diese zu Werbezwecken verwenden können. Das Siegel ist seit längerem umstritten, weil überwiegend Kollegen-Empfehlungen und Patientenbewertungen in die Bewertung eingehen. Die Wettbewerbszentrale klagte nun auf...
weiter lesenKarlsruhe (jur). Müsli-Hersteller müssen auf der Müsli-Verpackung Kalorien- und Nährwertangaben klar kennzeichnen. Es verstößt gegen die Lebensmittel-Informationsverordnung, wenn der Hersteller einerseits die vorgeschrieben Nährwertangaben wie zum Brennwert, Zucker oder zu Kohlenhydraten pro 100 Gramm des Produkts angibt, andererseits auf der Verpackungsvorderseite mit anderen Nährwertangaben für das pro Portion mit Milch zubereitete Müsli wirbt, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Dienstag, 17. Mai 2022, veröffentlichten Urteil (Az.: I ZR 143/19). Im konkreten Fall ging es um das „Vitalis Knuspermüsli Schoko + Keks“ von „Dr. Oetker“. Der Müsli-Hersteller hatte auf der schmalen Seite der Verpackung unter der Überschrift „Nährwertinformation“ Angaben etwa zum Brennwert,...
weiter lesenDie 4b Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf hat heute entschieden, dass weder der Pudding “Flecki“ noch seine Herstellung patentverletzend sind. Die Kammer hatte bereits Zweifel, ob das Verfahren, nach dem “Flecki“ hergestellt wird, optisch so schöne Flecken bildet, wie vom Patent bezweckt. Während “Paula“ viele kleine, gezielt angeordnete Flecken zeige, gingen bei “Flecki“ diese nahezu in einem einzigen dicken Fleck auf. Grund hierfür seien die Unterschiede in den technischen Abläufen bei der Herstellung der beiden Nachspeisen: Um die charakteristischen Flecken in der Puddingcreme zu erzeugen, würden die Auslaufdüsen beim Befüllen der Becher nach dem Patent mindestens zwei Mal unterbrochen und dabei um verschiedene Gradzahlen...
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