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Gewerblicher Rechtsschutz Bundesgerichtshof entscheidet zur Zulässigkeit von Werbung mit dem Begriff "klimaneutral"
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Gewerblicher Rechtsschutz Nur höherer Stromverbrauch oder Preis begründen höheren Abschlag
Berlin (jur). Ohne eine wirksame Preiserhöhung oder einen höheren Verbrauch dürfen Stromversorger von ihren Kundinnen und Kunden keine höheren monatlichen Abschläge verlangen. Das hat das Landgericht Berlin in einem vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) erstrittenen und am Mittwoch, 5. Oktober 2022, veröffentlichten Urteil entschieden (Az.: 52 O 117/22).  Im konkreten Fall hatten die Verbraucherschützer den Berliner Stromversorger EnStroGa AG abgemahnt. Anlass waren Schreiben des Unternehmens an zwei Kunden, in denen diese über höhere monatliche Stromabschlagszahlungen informiert wurden. Danach sollten die Verbraucher wegen der höheren Beschaffungskosten am Stromenergiemarkt statt eines bisherigen Abschlags von monatlich 60 Euro ab November 2021 insgesamt 84 Euro beziehungsweise 90 Euro zahlen. Von der ... weiter lesen
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