Bei Cottbus handelt es sich um eine Großstadt im Bundesland Brandenburg, von dem sie auch eines von vier Oberzentren ist (zusammen mit Potsdam, Frankfurt (Oder) und Brandenburg an der Havel).
Berliner Str. 158 , 03046 Cottbus
Individuelle Mandatsbetreuung bietet Ihnen bei Rechtsanwalt Stephan Magister durch professionelles Engagement aus dem Umfeld der Kanzlei in dieser Region.
Am Turm 25 a , 03046 Cottbus
Unübersichtliche Rechtsfälle bearbeitet Rechtsanwältin Steffi Sachs in der Niederlassung in Cottbus.
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Berliner Str. 2 , 03046 Cottbus
Effiziente juristische Konfliktlösungen bietet Ihnen bei Rechtsanwältin Ina Böhme mit ausgereiften Strategien hier in der Kanzlei.
Schmellwitzer Str. 125 , 03044 Cottbus
Herr Rechtsanwalt André Didier unterstützt Sie rechtlich fachkundig und sorgt für Orientierung in schwierigen Situationen, an diesem Standort.
Burgstraße 17, 03046 Cottbus
Strukturierte Vorgehensweisen bietet Ihnen bei Rechtsanwalt Wolfram Walter auf Grundlage sorgfältiger Analysen hier unmittelbar vor Ort.
Marienstraße 1 , 03046 Cottbus
Individuelle Lösungen für vielschichtige Fragestellungen sichert Ihnen Rechtsanwalt Karsten Sachs mit einem lösungsorientierten Ansatz aus seiner Kanzlei in Cottbus.
Spremberger Str. 4 , 03046 Cottbus
Zuverlässige Hilfe in unübersichtlichen Fällen sichert Ihnen Rechtsanwalt Claus-Wilhelm Blattmann mit einem lösungsorientierten Ansatz am Standort Cottbus.
Karl-Liebknecht-Str. 20 , 03046 Cottbus
Kompetente Betreuung in anspruchsvollen Situationen garantiert Ihnen Rechtsanwalt Volker Triesch auf Basis langjähriger Praxiserfahrung am Standort Cottbus.
Parzellenstraße 10, 03046 Cottbus
Beratungsintensive Themen aus dem rechtlichen Bereich begutachtet Rechtsanwältin Gabriele Giersberg in der Niederlassung in Cottbus.
Straße der Jugend 105 , 03046 Cottbus
Herr Rechtsanwalt Andreas Neumann arbeitet engagiert an Ihrer Seite und arbeitet zielgerichtet in Ihrem Sinne, an diesem Standort.
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In dem entschiedenen Verfahren ging es um einen Asylbescheid, der an die Einstufung Georgiens als sicherer Herkunftsstaat anknüpfte. Der Bescheid enthielt auch ein Einreise- und Aufenthaltsverbot . Genau an der Einstufung Georgiens in der einschlägigen Verordnung zweifelt nun das Verwaltungsgericht Lüneburg: Die Einzelrichterin hält sie für rechtswidrig. Deshalb wird das Klageverfahren nicht weitergeführt, sondern die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts eingeholt. Der Beschluss betrifft ein Klageverfahren zu einem Asylantrag aus Georgien, in dem der Antrag nach § 29b Abs. 3 AsylG als offensichtlich unbegründet abgelehnt wurde. Das daran anknüpfende Einreise- und Aufenthaltsverbot beruhte im konkreten Bescheid auf der Einstufung Georgiens als sicherer Herkunftsstaat. Das Wichtigste in Kürze...
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Wer im öffentlichen Dienst eine höhere Entgeltgruppe durchsetzen will, braucht nicht nur gute Argumente zur eigenen Tätigkeit. Spätestens in der Revision muss genau erklärt werden, warum das Berufungsgericht rechtlich falsch entschieden haben soll. Ein Mitarbeiter im Außendienst des kommunalen Ordnungsdienstes scheiterte vor dem Bundesarbeitsgericht nicht an der Frage, ob seine Streifengänge höher zu bewerten sind, sondern bereits an der unzureichenden Revisionsbegründung . Für Beschäftigte im Tarifrecht ist die Entscheidung wichtig, weil sie zeigt: Eine Revision ist kein neuer Versuch mit denselben Argumenten. Das Wichtigste in Kürze Das Bundesarbeitsgericht hat die Revision eines Mitarbeiters im kommunalen Ordnungsdienst als unzulässig verworfen . Der Beschäftigte wollte rückwirkend ab Juni 2022...
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Wenn neben einer Wohnung deutlich höhere Gebäude planerisch ermöglicht werden, geht es nicht nur um Aussicht und Stadtbild. Für Eigentümer kann entscheidend sein, wie viel Sonne auf Terrasse, Balkon oder Wohnräume künftig noch ankommt. Das Baurecht verlangt nicht, jeden zusätzlichen Schatten zu verhindern. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht stellt aber klar: In besonderen Lagen darf eine Gemeinde den Schattenwurf nicht nur grob betrachten. Die Entscheidung betrifft vor allem Wohnungseigentümer, Nachbarn von Bauprojekten und Gemeinden, die Bebauungspläne für bereits bebaute Lagen aufstellen. Im konkreten Fall wurde der Bebauungsplan D 146, III. Abschnitt „Am Eisenbahndock/Neuer Delft“ für unwirksam erklärt, weil die Auswirkungen der zugelassenen Bebauung auf die Verschattung nicht ausreichend ermittelt...
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