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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Einvernehmliche Scheidung
Familienrecht
Bestimmung eines Ergänzungspflegers nur nach persönlicher Anhörung
Frankfurt/Main (jur). Bestimmt ein Gericht für die teilweise Entziehung des Sorgerechts eines minderjährigen Kindes einen Ergänzungspfleger, müssen zuvor der sorgeberechtigte Elternteil und das Kind persönlich angehört werden. Auch wenn der Ergänzungspfleger letztlich ein Vaterschaftsanfechtungsverfahren vorantreiben soll, kann sich ein Gericht nur mit der Anhörung der Beteiligten einen ausreichenden persönlichen Eindruck verschaffen, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss vom 7. März 2023 (Az.: 3 WF 143/22).
Im Streitfall hatte ein verheirateter Vater die Vaterschaft für das Kind aus seiner früheren außerehelichen Beziehung anerkannt. Die Schwangerschaft wurde 2008 festgestellt, nachdem der Mann die Mutter mehrere Tage in Albanien besucht ... weiter lesen
Familienrecht
Namensänderung zum Wohl des Pflegekindes
Mainz/Berlin (DAV). Entscheidend dafür, ob ein Kind den Namen seiner Pflegeltern annimmt, ist das Kindeswohl. Das berichtet die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und verweist auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Mainz vom 24. April 2015 (AZ: 4 K 464/14.MZ).
Das 10-jährige Mädchen lebte seit seiner Geburt bei Pflegeeltern, trug aber noch den Familiennamen seiner leiblichen Mutter. Das Kind äußerte wiederholt und mit Nachdruck, dass es den Familiennamen seiner Pflegeeltern annehmen wolle.
Die zuständige Gemeinde stimmte zu: Die Namensänderung diene dem Wohl des Kindes. Der gemeinsame Nachname unterstütze hier vor allem die wahrnehmbare Zugehörigkeit zur Familie der Pflegeeltern. Die leiblichen Eltern waren damit jedoch nicht ... weiter lesen
Familienrecht
Was ist eine verfestigte Lebensgemeinschaft?
Geschiedene Ehegatten können schnell ihren Unterhaltsanspruch verlieren, wenn sie einen neuen Partner kennenlernen. Näheres erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Nach einer Scheidung kann ein bedürftiger Ehegatte einen Anspruch auf Zahlung von nachehelichen Unterhalt haben. Dies setzt allerdings voraus, dass eine der in § 1570 BGB bis § 1577 BGB aufgeführten Gründe greifen. Hierzu gehört etwa, dass er ein Kind betreut hat oder aufgrund seines Alters beziehungsweise einer Erkrankung nicht alleine seinen Lebensunterhalt bestreiten kann.
Wann liegt eine verfestigte Lebensgemeinschaft vor?
Der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt besteht möglicherweise nicht mehr, wenn der unterhaltsberechtigte Ehegatte einen neuen Partner kennenlernt. Hierzu ist keine erneute Heirat ... weiter lesen
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