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Rechtsanwalt für Scheidung

Was versteht man unter einer Scheidung?

Bei der Scheidung oder Ehescheidung wird eine Ehe in formeller Hinsicht wieder gelöst. Der Zustand „geschieden“ ist ein sogenannter Familienstand – wie auch „ledig oder „verheiratet“.

Wann wird eine Ehe geschieden?

Eine Ehe kann auf Antrag durch richterliche Entscheidung geschieden werden. Eine Scheidung ist möglich, wenn die einvernehmliche eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und voraussichtlich auch nicht mehr wiederhergestellt werden kann. In diesem Fall gilt die Ehe als gescheitert. Dies kann auch der Fall sein, wenn die Ehepartner noch in einer gemeinsamen Wohnung leben, aber zumindest ein Ehepartner keine häusliche Gemeinschaft mehr wünscht. 

Gesetzliche Regelungen:

Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Scheidung finden sich in den §§ 1564 bis 1568 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sowie in den §§ 133 bis 150 des FamFG (Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit). Die Scheidungsfolgen behandeln die Vorschriften der §§ 1568a bis 1587 BGB.

Von einem Scheitern der Ehe wird ausgegangen, wenn

  • die Ehegatten seit mindestens einem Jahr getrennt leben und
  • beide Ehegatten die Scheidung beantragt haben oder
  • ein Ehegatte die Scheidung beantragt und der andere zustimmt.

Per Gesetz wird von einem Scheitern der Ehe ausgegangen, wenn die Ehepartner seit über drei Jahren getrennt leben.

Was bedeutet „getrennt leben“?

Vom Gesetz her leben die Ehegatten getrennt, wenn „zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft besteht und ein Ehegatte sie erkennbar nicht herstellen will, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt.“ Das bedeutet: Der Wille zur Trennung muss vorhanden und nach außen erkennbar sein. Ein Ehepaar kann noch in der gemeinsamen Wohnung wohnen und getrennt sein. Dann sollten beide jedoch nicht mehr im selben Bett schlafen und auch keine Haushaltsarbeiten mehr für einander erbringen, wie etwa Kochen und Wäschewaschen. Wird nach außen hin erkennbar, dass ein Ehegatte keine häusliche Gemeinschaft mehr wünscht, beginnt die Trennungsfrist zu laufen.

Gibt es Fälle, in denen das Gesetz eine Scheidung trotz Trennung nicht zulässt?

§ 1568 BGB enthält die sogenannte Härteklausel. Danach soll eine Ehe trotz Trennung nicht geschieden werden, wenn und solange dies zum Wohl der Kinder ausnahmsweise erforderlich erscheint. Ein weiterer Grund kann darin bestehen, dass die Scheidung für denjenigen Ehepartner, der sie ablehnt, aufgrund besonderer Umstände einen Härtefall darstellen würde.

Welche Folgen hat eine Scheidung?

  • Formelle Auflösung der Ehe,
  • möglicher Anspruch auf Überlassung der Ehewohnung an einen Ehegatten, § 1568a BGB,
  • möglicher Anspruch auf Überlassung von Haushaltsgegenständen, § 1568b BGB,
  • Unterhaltsansprüche des geschiedenen Ehegatten, §§ 1569 ff. BGB,
  • Durchführung eines Versorgungsausgleichs, § 1587 BGB. 

Im Rahmen einer Scheidung sind weitere familienrechtliche Fragen unter den Ehepartnern zu regeln. Dazu zählen unter anderem die elterliche Sorge bzw. das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder und die Zahlung von Kindesunterhalt.

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