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Sandra Kaiser
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Rechtsanwalt und Notar Andre Döttelbeck
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Erbengemeinschaft
Erbrecht
Vorsicht bei lenkender Ausschlagung des Erbes
Sechswöchige Ausschlagungsfrist macht fundierte Entscheidung fast unmöglich
Die Nachfolgeplanung obliegt dem Erblasser regelmäßig zu Lebzeiten. Ist ein Erbfall bereits eingetreten, sind Gestaltungsmöglichkeiten für die berufenen Erben äußerst eingeschränkt, wenn sie denn überhaupt existieren. Das wichtigste Instrument ist die sogenannte lenkende Ausschlagung, wonach ein Erbe das Erbe ausschlägt und damit gegebenenfalls das durch die ursprüngliche Erbfolge eingetretene Ergebnis korrigiert.
Dabei ist jedoch besondere Vorsicht geboten. Gerade aufgrund der Tatsache, dass eine Ausschlagung nur innerhalb von sechs Wochen nach Testamentseröffnung beziehungsweise nach dem Erbfall (wenn kein Testament vorhanden ist) erklärt werden kann, ist bei der ... weiter lesen
Erbrecht
Erbvertrag als Alternative zum Testament
In diesem Ratgeber erfahren Sie, was einen Erbvertrag gegenüber einem Testament auszeichnet.
Wenn der Verstorbene keine letztwillige Verfügung gemacht hat, gilt die gesetzliche Erbfolge. Mit zuweilen überraschenden Folgen. Hier erbt etwa der überlebende Ehegatte nicht das ganze Vermögen. Vielmehr muss er es mit anderen nahen Verwandten - wie den Kindern - teilen. Wenn diese bereits verstoben sind, bildet er mit den Eltern des verstorbenen Ehegatten eine Erbengemeinschaft. Sollten auch diese bereits tot gewesen sein, erben über den Ehegatten hinaus die Geschwister des Verstorbenen.
Abschluss von Testament
Um dies zu vermeiden und den Nachlass ordnen zu können, schließen viele Erblasser ein Testament ab. Hierfür spricht, dass ein Testament einfach ... weiter lesen
Erbrecht
Schlägt die Ehefrau ihr Alleinerbe aus, geht das Geld an die Kinder
Hamm (jur). Schlägt der Ehepartner eines Verstorbenen dessen Alleinerbe aus, geht dies an die gesetzlichen Erben des Toten. Ob die Eheleute in einem gemeinsamen Testament andere sogenannte Schlusserben bestimmt hatten, spielt dann keine Rolle mehr, wie das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem am 24. April 2014 bekanntgegebenen Beschluss vom 14. März 2014 entschied (Az.: 15 W 136/13). Betroffen hiervon sind Patchworkfamilien.
Häufig bestimmen Ehepaare, dass nach dem Tod eines Partners das gemeinsame Vermögen zunächst komplett dem Anderen zur Verfügung stehen soll. Der Ehepartner ist zunächst sogenannter Alleinerbe des Verstorbenen. Erst nach dem Tod auch des anderen Ehepartners wird das Vermögen unter den Kindern als „Schlusserben“ aufgeteilt.
In Patchworkfamilien ... weiter lesen
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Pflichtteil
Schenkungssteuererklärung
Testament
Testamentsgestaltung
Testamentsvollstreckung
Übergabe zu Lebzeiten
Vertragsgestaltung
Vertretung bei Gericht oder Finanzamt
Vorsorgevollmacht
Vorweggenommene Erbfolge