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Prof.* Dr. Dipl. sc. pol. Stephan Jakob Lang
Dr. Lang & Kollegen
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Dr. Holger Hoffmann
Menz und Partner, Rechtsanwälte und Steuerberater
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Eve Neugaertner
Rechtsanwaltskanzlei Neugaertner, Neugaertner & Neugaertner
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Dr. Ruth Moos-Wittmund
Dr. Ruth Moos-Wittmund Rechtsanwältin und Notarin a.D.
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Tobias Humpf
Prof. Dr. Baumann + Partner mbB Rechtsanwälte & Steuerberater
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Pflichtteil
Erbrecht
Erbvertrag als Alternative zum Testament
In diesem Ratgeber erfahren Sie, was einen Erbvertrag gegenüber einem Testament auszeichnet.
Wenn der Verstorbene keine letztwillige Verfügung gemacht hat, gilt die gesetzliche Erbfolge. Mit zuweilen überraschenden Folgen. Hier erbt etwa der überlebende Ehegatte nicht das ganze Vermögen. Vielmehr muss er es mit anderen nahen Verwandten - wie den Kindern - teilen. Wenn diese bereits verstoben sind, bildet er mit den Eltern des verstorbenen Ehegatten eine Erbengemeinschaft. Sollten auch diese bereits tot gewesen sein, erben über den Ehegatten hinaus die Geschwister des Verstorbenen.
Abschluss von Testament
Um dies zu vermeiden und den Nachlass ordnen zu können, schließen viele Erblasser ein Testament ab. Hierfür spricht, dass ein Testament einfach ... weiter lesen
Erbrecht
Der Erbschein in Deutschland
Im Falle des Erbfalles stellt sich für die Erben immer die Frage, was mit der Erbmasse geschieht. Geht diese automatisch auf die Erben über oder muss die Übertragung beim Nachlassgericht beantragt werden?
Der Erbfall
Nach § 1922 Abs. 1 BGB geht die Erbmasse kraft Gesetztes automatisch auf die Erben über.
„(1) Mit dem Tode einer Person (Erbfall) geht deren Vermögen (Erbschaft) als Ganzes auf eine oder mehrere andere Personen (Erben) über.“
Die Erben erhalten daher grundsätzlich die vollständige Erbmasse ohne das Sie die Übertragung gesondert beantragen müssen. Bei der Übertragung gibt es jedoch einiges zu beachten. Insbesondere muss vorab geprüft werden, ob der Erblasser eine Verfügung von Todes wegen getroffen hat. Ein ... weiter lesen
Erbrecht
Das Nachlassverzeichnis: So erstellt man eine Auskunft über das Erbe
Sind Sie vor Kurzem in den Besitz eines Erbes gekommen und haben nun eine Benachrichtigung in Ihrem Briefkasten oder E-Mail-Postfach gefunden? In diesem Schreiben könnten Sie aufgefordert werden, den Nachlass offenzulegen, also alles aufzulisten, was Sie geerbt haben.
Die Bedeutung eines Nachlassverzeichnisses ist enorm und wird oft unterschätzt. Als gesetzlicher Erbe sind Sie dazu verpflichtet, vollständige und korrekte Angaben zu machen. Wenn Sie dabei lügen, untätig bleiben oder Vermögenswerte verschweigen, können Sie beispielsweise für alle geerbten Schulden in voller Höhe haften und im schlimmsten Fall Verbindlichkeiten aus Ihrem eigenen Portemonnaie begleichen!
Ein Nachlassverzeichnis ist eine Auflistung der Aktiva, also des gesamten positiven Vermögens, und der ... weiter lesen
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Erbschaftssteuererklärung
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Internationales Privatrecht im ErbR
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Nachlassinsolvenz
Nachlasspflegschaft
Nachlassverwaltung
Patientenverfügung
Schenkungssteuererklärung
Testament
Testamentsgestaltung
Testamentsvollstreckung
Übergabe zu Lebzeiten
Vertragsgestaltung
Vertretung bei Gericht oder Finanzamt
Vorsorgevollmacht
Vorweggenommene Erbfolge