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Anwalt Erbrecht WuppertalEine Erbschaft ist nicht immer ein Grund zur Freude. Dies ist besonders der Fall, wenn die Erben Schulden erben. Wie sich Erben hier verhalten sollten. Nach einem Todesfall sind nahe Angehörige häufig im Stress. Gleichwohl sollten sie als potentielle Erben sich möglichst zeitnah mit dem Vermögen des Verstorbenen beschäftigen. Das hat nichts mit Pietätslosigkeit zu tun. Denn eine Erbschaft ist nicht immer mit dem Erwerb von positiven Vermögen verbunden. Das Problem besteht darin, dass auch Schulden zum Vermögen gehören und somit vererbbar sind. Ist der Verstorbene zum Zeitpunkt seines Todes verschuldet gewesen, weil etwa Zahlungen von dessen Kunden ausgeblieben sind, so müssen die jeweiligen Erben aufpassen. Ansonsten besteht die Möglichkeit, dass sie für die...
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Das OLG Zweibrücken (Az. 8 W 102/23 ) entschied, dass eine Erbausschlagung nicht wegen Irrtums angefochten werden kann, wenn nur der Wert des Nachlasses falsch eingeschätzt wurde. Erblasserin hinterlässt Haus mit Grundschuld Die Erblasserin verstarb im Alter von 106 Jahren und hinterließ kein Testament. Sie lebte zuvor in einem Seniorenheim, dessen Kosten durch ein Darlehen der Kriegsopferfürsorge gedeckt wurden. Dieses Darlehen war durch eine Grundschuld auf ihr Haus abgesichert. Als gesetzliche Erben traten ihre Enkel und Urenkel in die Erbfolge ein. Eine Enkelin schlug die Erbschaft aus und begründete dies mit einer vermuteten Überschuldung des Nachlasses. Nach dem Verkauf des Hauses durch eine Nachlasspflegerin erfuhr die Enkelin von einem Bankguthaben und focht die Ausschlagung an, um sich als Miterbin...
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Das Oberlandesgericht Celle (Az.: 6 W 156/24 ) entschied am 09.01.2025, dass falsche eidesstattliche Angaben im Erbscheinverfahren nicht nur finanzielle, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können. Streit um Erbschein und falsche Angaben Nach dem Tod ihrer Mutter beantragte eine Frau einen Erbschein, um als Alleinerbin anerkannt zu werden. Zur Begründung legte sie ein Testament vor und versicherte eidesstattlich, dieses sei vollständig von der Mutter eigenhändig verfasst worden. Tatsächlich jedoch hatte die Tochter das Testament geschrieben, während die Mutter es lediglich unterschrieb. Da ein wirksames eigenhändiges Testament vollständig vom Erblasser handschriftlich verfasst sein muss, war das Dokument unwirksam. Folglich trat die gesetzliche Erbfolge in Kraft, sodass die...
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