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Hans-Gert Fussbroich
Rechtsanwalt Hans-Gert Fussbroich
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Prof. Dr. Wolfgang Burandt LL.M. MBA M.A. (Wales)
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Arne Zons
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Olaf Fricke
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Dr. Ruth Moos-Wittmund
Dr. Ruth Moos-Wittmund Rechtsanwältin und Notarin a.D.
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Björn-Thorben Knoll LL.M.
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Testamentsgestaltung
Erbrecht
Das Nachlassverzeichnis: So erstellt man eine Auskunft über das Erbe
Sind Sie vor Kurzem in den Besitz eines Erbes gekommen und haben nun eine Benachrichtigung in Ihrem Briefkasten oder E-Mail-Postfach gefunden? In diesem Schreiben könnten Sie aufgefordert werden, den Nachlass offenzulegen, also alles aufzulisten, was Sie geerbt haben.
Die Bedeutung eines Nachlassverzeichnisses ist enorm und wird oft unterschätzt. Als gesetzlicher Erbe sind Sie dazu verpflichtet, vollständige und korrekte Angaben zu machen. Wenn Sie dabei lügen, untätig bleiben oder Vermögenswerte verschweigen, können Sie beispielsweise für alle geerbten Schulden in voller Höhe haften und im schlimmsten Fall Verbindlichkeiten aus Ihrem eigenen Portemonnaie begleichen!
Ein Nachlassverzeichnis ist eine Auflistung der Aktiva, also des gesamten positiven Vermögens, und der ... weiter lesen
Erbrecht
Für nicht in Anspruch genommenen Urlaub nur begrenzten Ausgleich
Berlin. Für den nicht genommenen Urlaub eines verstorbenen Beamten können die Erben nur einen begrenzten finanziellen Ausgleich bekommen. Das Verwaltungsgericht Berlin entschied in einem am Montag, 27. Juni 2022, veröffentlichten Gerichtsbescheid (Az.: VG 28 K 563.19), dass der Dienstherr für die nicht genommenen Urlaubstage, welche über dem gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Tagen liegen, keine weitere Urlaubsabgeltung leisten muss.
Im streitigen Fall handelt es sich um eine 2018 verstorbene Beamtin des Landes Berlin. Sie war von März 2016 bis zu ihrem Tod dienstunfähig erkrankt. Sie hatte bis dahin 64 Tage Urlaub angesammelt. Mit ihrem Tod wurde vom Dienstherrn jedoch nur für 46 Urlaubstage eine finanzielle Abgeltung in Höhe von 9.400 Euro an die Erben ausgezahlt. Den Erben stehe ein Anspruch auf Abgeltung des ... weiter lesen
Erbrecht
Vorsicht bei lenkender Ausschlagung des Erbes
Sechswöchige Ausschlagungsfrist macht fundierte Entscheidung fast unmöglich
Die Nachfolgeplanung obliegt dem Erblasser regelmäßig zu Lebzeiten. Ist ein Erbfall bereits eingetreten, sind Gestaltungsmöglichkeiten für die berufenen Erben äußerst eingeschränkt, wenn sie denn überhaupt existieren. Das wichtigste Instrument ist die sogenannte lenkende Ausschlagung, wonach ein Erbe das Erbe ausschlägt und damit gegebenenfalls das durch die ursprüngliche Erbfolge eingetretene Ergebnis korrigiert.
Dabei ist jedoch besondere Vorsicht geboten. Gerade aufgrund der Tatsache, dass eine Ausschlagung nur innerhalb von sechs Wochen nach Testamentseröffnung beziehungsweise nach dem Erbfall (wenn kein Testament vorhanden ist) erklärt werden kann, ist bei der ... weiter lesen
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