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Bei dem Erwerb einer Immobilie fällt Grunderwerbsteuer an – und dies möglicherweise auch dann, wenn es sich zwar um ein kleines, mobiles Wochenendhaus handelt, dieses aber die für die Gebäudeeigenschaft erforderliche feste Verbindung zum Grundstück aufweist. So muss nach einem Urteil des Finanzgerichtes (FG) Münster die Käuferin eines Kleinwochenendhauses nun doch Grunderwerbsteuer zahlen. Steuerpflicht trotz „Kleinwochenendhaus“? Das FG Münster hatte jüngst im Fall einer streitigen Steuerpflicht bei einem Immobilienerwerb zu entschieden. Geklagt hatte die Käuferin eines“ Kleinwochenendhaus“ auf einem Pachtgrundstück nebst Zubehör für 10.000 Euro. Mit dem Grundstückseigentümer wurde zeitgleich ein Pachtvertrag...
weiter lesenNach dem deutschen Erbrecht kann jede Person seine Erben frei bestimmen. So hat der Erblasser die Möglichkeit, ein Testament zu schreiben oder einen Erbvertrag zu vereinbaren. Fehlt es jedoch an einer Verfügung, dann richtet sich die Erbfolge nach dem Gesetz. Insofern stellt sich die Frage, welche Person etwas erbt, wenn ein Testament nicht vorhanden ist. Welche Person kommt als Erbe in Betracht? Sofern der Erblasser keine Verfügung über sein Vermögen getroffen hat und es zum Erbfall kommt, werden die Vorschriften der §§ 1922 ff. BGB angewandt. In erster Linie regelt dabei § 1922 Abs. 1 BGB die sogenannte Gesamtrechtsnachfolge. „Mit dem Tode einer Person (Erbfall) geht deren Vermögen (Erbschaft) als Ganzes auf eine oder mehrere andere Personen (Erben)...
weiter lesenAngenommen, Ihre Eltern sind verstorben und haben Ihnen sowie Ihrem Geschwisterteil, entweder Ihrem Bruder oder Ihrer Schwester, ein Haus vererbt. Ihr Geschwisterteil wohnt bereits seit einigen Jahren kostenfrei in diesem Haus. Nun möchten Sie möglichst schnell eine finanzielle Entschädigung von Ihrem miterbenden Geschwisterteil für die Nutzung des Hauses nach dem Tod unserer Eltern erhalten. Es ist verständlich, dass Sie auch einen Anteil an den Einkünften aus dieser Immobilie erwarten. Wenn ein Miterbe eine geerbte Immobilie unentgeltlich nutzt, kann es sein, dass er oder sie eine finanzielle Ausgleichszahlung an die anderen Miterben leisten muss. Diese Zahlung, die auch als Nutzungsentgelt bezeichnet wird, soll den finanziellen Nachteil der anderen Erben ausgleichen. Der Nachteil ergibt sich...
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