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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Nachlasspflegschaft
Erbrecht
Zur Verschwiegenheitspflicht des Notars – Kein Geheimhaltungsinteresse gegenüber gesetzlichen Erben
In seiner erbrechtlichen Entscheidung vom 20.07.2020 stärkt der Bundesgerichtshof (BGH) die Rechte gesetzlicher Erben. Wird diesen in einer Testamentseröffnung mitgeteilt, dass sie enterbt wurden, haben sie das Recht auf Einsicht in die beim Notar verwahrte Kopie der letztwilligen Verfügung des Erblassers. Mit der Begründung eines bestehenden Geheimhaltungsinteresses kann eine Einsicht nicht verwehrt werden, so der BGH.
Erbe hegt Manipulationsverdacht
Wie weitreichend ist die Verschwiegenheitspflicht des Notars gegenüber den gesetzlichen Erben? Und welche Rolle spielt das Geheimhaltungsinteresses eines Verstorbenen? Mit diesen Fragen hatte sich jüngst der BGH zu befassen.
Ausgangspunkt waren Streitigkeiten nach der Testamentseröffnung eines Verstorbenen. Dieser hatte nicht seinen ... weiter lesen
Erbrecht
Erbe trägt Risiko für unwirksames Testament
Celle (jur). Stellt sich ein Testament wegen einer psychischen Erkrankung der Erblasserin als unwirksam heraus, muss der zunächst bedachte Erbe auch noch nach Jahren alles wieder herausgeben. Selbst wenn der Erbe den Nachlass im guten Glauben angenommen hat, trägt er das Risiko für die Unwirksamkeit des Testaments, wie das Oberlandesgericht (OLG) Celle in seiner mündlichen Verhandlung vom 22. November 2022 deutlich machte (Az.: 6 U 2/22). Nach Rücknahme der Berufung wurde so das gleichgerichtete Urteil des Landgerichts Hannover rechtskräftig (Urteil vom 27. Dezember 2021, Az.: 12 O 189/20).
Im konkreten Fall hatte eine alleinstehende und kinderlose Frau ihr Vermögen von mehreren Millionen Euro ihrem langjährigen Steuerberater vermacht. Zunächst legte sie dies 2008 in ihrem Testament und dann 2014 noch ... weiter lesen
Erbrecht
Der übergangene Angehörige im französischen Erbrecht
Was passiert mit unbekannte oder absichtlich übergangene Erben einer Nachlassangelegenheit in Frankreich?
Bei der Abwicklung eines Erbfalls kommen nicht selten schwierige Familiengeschichten und alte Querelen hoch. Aus außerehelichen Beziehungen können sich, für die Familie überraschend, Kinder melden. Es kommt leider auch vor, dass uneheliche Kinder bei der Abwicklung bewusst verschwiegen werden.
Der Notar, welcher in Frankreich für die Abwicklung eines Nachlasses zuständig ist, muss die Stellung der vorhandenen, ihm bekannten Erben prüfen, bevor er den sogenannten „ acte de notoriété “ entwirft und beurkundet. Denn diese Urkunde legt - ähnlich wie der deutsche Erbschein - die Erben fest.
Bei seiner Arbeit ist der Notar grundsätzlich auf ... weiter lesen
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