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Vertragsgestaltung
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Dr. Dipl. sc. pol. Stephan Jakob Lang
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Olaf Fricke
Bleck-Kentgens · Fricke · Kentgens - Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft
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Thomas Arndt
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Vertragsgestaltung
Erbrecht
Ist die Alleinerbin tot, erbt der Staat
München (jur). Soll eine Erbschaft an nicht oder nur entfernt verwandte Personen gehen, sollte der Erblasser mit überlegen, ob gegebenenfalls auch deren Angehörige begünstigt sein sollen. Denn finden sich im Testament keinerlei Hinweise auf solche „Ersatzerben“, dann gilt die gesetzliche Erbfolge und das Geld geht im Zweifel an den Staat, wie das Oberlandesgericht (OLG) München in einem aktuell veröffentlichten Beschluss vom 19. Dezember 2012 entschied (Az.: 31 Wx 372/11).
Im Streitfall starb die Erblasserin im Alter von 88 Jahren. Ihr einziger Sohn hatte keine Kinder und war ebenso wie ihr Ehemann schon vorher verstorben. Daher hatte sie in ihrem Testament eine Frau als Alleinerbin eingesetzt, die sie und ihren Ehemann über Jahre gepflegt hatte.
Allerdings hatte die ... weiter lesen
Erbrecht
Kopie reicht für Testamentseröffnungsverfahren aus
Düsseldorf (jur). Liegt kein Testament im Original vor, kann auch eine private Kopie der Originalurkunde vom Nachlassgericht zur Testamentseröffnung herangezogen werden. Denn so kann eine zeitnahe „geordnete Nachlassabwicklung“ sichergestellt werden, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss vom 19. August 2022 (Az.: 3 Wx 119/22).
Die klagende Witwe aus Oberhausen hatte beim Nachlassgericht wegen des Todes ihres Ehemannes die Eröffnung des Testamentsverfahrens beantragt. Dabei werden Verfügungen des Verstorbenen vorgelegt, die seinen Letzten Willen betreffen. Notarielle Testamente oder Erbverträge werden dagegen automatisch im Sterbefall an das Nachlassgericht übermittelt, so dass kein Antrag auf Testamentseröffnung gestellt werden muss.
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Erbrecht
Die wichtigsten Schritte nach einem Todesfall – was müssen Angehörige beachten?
Angehörige müssen nach einem Todesfall viele wichtige Dinge erledigen. Was besonders dringend ist, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Der Tod eines nahestehenden Menschen trifft Menschen häufig unvorbereitet. Trotz aller Trauer über den damit verbundenen Verlust - etwa eines Elternteils, des Ehepartners oder des eigenen Kindes, müssen Angehörige zeitnah aktiv werden. Dies gilt vor allem, wenn der Tod zu Hause eingetreten ist.
Bei Todesfall Arzt rufen
In dieser Situation muss zunächst einmal ein Arzt gerufen werden. Dieser muss durch eine sorgfältige Untersuchung prüfen, ob wirklich der Tod eingetreten ist. Wenn dies der Fall ist, stellt er eine Todesbescheinigung aus. Hierbei handelt es sich um ein wichtiges Dokument, dass Sie unbedingt aufbewahren müssen. Sofern ... weiter lesen
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