Rechtsanwalt Vertragsgestaltung - Anwalt für Vertragsgestaltung finden!
Nachfolgend finden Sie Rechtsanwälte für das Thema
Vertragsgestaltung
! Fachanwälte fürErbrecht
haben unserer Meinung nach in der Regel auch besondere Kenntnisse zum ThemaVertragsgestaltung
. Deshalb wurde dieses Themengebiet den Fachanwälten fürErbrecht
durch uns zugeordnet.Sortiere nach
Dr. phil. Dipl. sc. pol. Stephan Jakob Lang
Dr. Lang & Kollegen
Rechtsanwalt für Vertragsgestaltung
Zum Profil
5.0 von 5.0
Dr. René Gülpen
REWISTO Rechtsanwälte Friedhoff, Mauer & Partner mbB
Rechtsanwalt für Vertragsgestaltung
Zum Profil
Viktoriastr. 73 - 75
52066 Aachen
Telefon: 0 241 / 9 49 19-31
Telefax: 0 241 / 9 49 19-992
Nachricht senden
5.0 von 5.0
Ralph Butenberg
ROSE & PARTNER - Rechtsanwälte Steuerberater
Rechtsanwalt für Vertragsgestaltung
Zum Profil
5.0 von 5.0
Michael Ott-Eulberg
Erbrechtskanzlei Eulberg und Ott-Eulberg
Rechtsanwalt für Vertragsgestaltung
Zum Profil
5.0 von 5.0
5.0 von 5.0
Kronprinzstraße 14
70173 Stuttgart
Telefon: +49 (0)711/305893-0
Telefax: +49 (0)711/305893-11
Nachricht senden
5.0 von 5.0
5.0 von 5.0
Bitte wählen Sie einen Ort, um einen Anwalt für Vertragsgestaltung zu finden:
Anwalt Erbrecht Berlin
Anwalt Erbrecht Bielefeld
Anwalt Erbrecht Bochum
Anwalt Erbrecht Bonn
Anwalt Erbrecht Bremen
Anwalt Erbrecht Dortmund
Anwalt Erbrecht Dresden
Anwalt Erbrecht Duisburg
Anwalt Erbrecht Düsseldorf
Anwalt Erbrecht Essen
Anwalt Erbrecht Frankfurt am Main
Anwalt Erbrecht Hamburg
Anwalt Erbrecht Hannover
Anwalt Erbrecht Köln
Anwalt Erbrecht Leipzig
Anwalt Erbrecht Mannheim
Anwalt Erbrecht München
Anwalt Erbrecht Nürnberg
Anwalt Erbrecht Stuttgart
Anwalt Erbrecht Wuppertal
Aktuelle Rechtstipps zum Thema Vertragsgestaltung
Erbrecht
Das französische Testament - richtig testieren in Frankreich
Das französische Recht kennt ebenso das deutsche Erbrecht die Möglichkeit für den Erblasser seinen letzten Willen abweichend von der gesetzlichen Erbfolge festzulegen
Testieren nach französischem Erbrecht
Die europäische Erbrechtsverordnung ermöglicht nicht nur französische Staatsangehörige ein Testament nach französischem Erbrecht zu erstellen. Auch deutsche Staatsangehörige können ihren letzten Willen dem französischen Recht unterstellen wenn sie ihren letzten gewöhnlichen Aufenthalt in Frankreich haben und keine Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts getroffen haben.
Unterschiedliche Formen französischer Testamente
Der Erblasser hat in Frankreich im Wesentlichen drei verschiedene Möglichkeiten seinen letzten Willen ... weiter lesen
Erbrecht
Zur Verschwiegenheitspflicht des Notars – Kein Geheimhaltungsinteresse gegenüber gesetzlichen Erben
In seiner erbrechtlichen Entscheidung vom 20.07.2020 stärkt der Bundesgerichtshof (BGH) die Rechte gesetzlicher Erben. Wird diesen in einer Testamentseröffnung mitgeteilt, dass sie enterbt wurden, haben sie das Recht auf Einsicht in die beim Notar verwahrte Kopie der letztwilligen Verfügung des Erblassers. Mit der Begründung eines bestehenden Geheimhaltungsinteresses kann eine Einsicht nicht verwehrt werden, so der BGH.
Erbe hegt Manipulationsverdacht
Wie weitreichend ist die Verschwiegenheitspflicht des Notars gegenüber den gesetzlichen Erben? Und welche Rolle spielt das Geheimhaltungsinteresses eines Verstorbenen? Mit diesen Fragen hatte sich jüngst der BGH zu befassen.
Ausgangspunkt waren Streitigkeiten nach der Testamentseröffnung eines Verstorbenen. Dieser hatte nicht seinen ... weiter lesen
Erbrecht
Gesetzliche Erbfolge: Wer erbt, wenn kein Testament vorhanden ist?
Nach dem deutschen Erbrecht kann jede Person seine Erben frei bestimmen. So hat der Erblasser die Möglichkeit, ein Testament zu schreiben oder einen Erbvertrag zu vereinbaren. Fehlt es jedoch an einer Verfügung, dann richtet sich die Erbfolge nach dem Gesetz. Insofern stellt sich die Frage, welche Person etwas erbt, wenn ein Testament nicht vorhanden ist.
Welche Person kommt als Erbe in Betracht?
Sofern der Erblasser keine Verfügung über sein Vermögen getroffen hat und es zum Erbfall kommt, werden die Vorschriften der §§ 1922 ff. BGB angewandt. In erster Linie regelt dabei § 1922 Abs. 1 BGB die sogenannte Gesamtrechtsnachfolge.
„Mit dem Tode einer Person (Erbfall) geht deren Vermögen (Erbschaft) als Ganzes auf eine oder mehrere andere Personen (Erben) ... weiter lesen
Weitere passende Themen zum Rechtsanwalt für Vertragsgestaltung
Erbengemeinschaft
Erbrecht
Erbschaftssteuererklärung
Erbschein
Erbteilung
Internationales Privatrecht im ErbR
Nachlass
Nachlassinsolvenz
Nachlasspflegschaft
Nachlassverwaltung
Patientenverfügung
Pflichtteil
Schenkungssteuererklärung
Testament
Testamentsgestaltung
Testamentsvollstreckung
Übergabe zu Lebzeiten
Vertretung bei Gericht oder Finanzamt
Vorsorgevollmacht
Vorweggenommene Erbfolge