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Anwalt Erbrecht WuppertalEin Testament ist eine bestimmte Verfügung von Todes wegen. Es ist damit wesentlicher Bestandteil des deutschen Erbrechts und in den §§ 1937 ff. BGB gesetzlich geregelt.
Ein Testament ist eine einseitig formbedürftige Willenserklärung, die jederzeit durch die Erblasser widerrufen werden kann. Es dient vor allem dazu, dass vorhandende Vermögen nach dem Tod zu verteilen und so der gesetzlichen Erbfolge zu entgehen. Aufgrund der weitreichenden Folgen einer solchen Verfügung von Totes wegen ist es zwingend erforderlich, dass beim Erblasser die sogenannte Testierfähigkeit zum Zeitpunkt der Testamentserstellung vorliegt. Die Testierfähigkeit ist nicht mit der Geschäftsfähigkeit einer natürlichen Person gleichzustellen. Ab dem 16. Lebensjahr ist eine Person beschränkt testierfähig. Das bedeutet, dass der Minderjährige auf solche Testamentsformen beschränkt ist, die eine Beratung durch einen Notar einschließen. Dadurch wird der Schutz der Minderjährigen vor einer unüberlegten Verfügung sichergestellt.
Es gibt viele gute Gründe, ein Testament zu errichten aber nur wenige Wege, dies formwirksam zu tun. Neben der Beurkundung durch einen Notar gibt es noch die Möglichkeit ein Testament handschriftlich niederzuschreiben. Doch wie ist die Lage, wenn die Handschrift so schlecht ist, dass man den Inhalt des Testaments nicht lesen und verstehen kann? Zu dieser Frage nahm das OLG Schleswig im Jahr 2015 Stellung. Der Entscheidung (OLG Schleswig, Beschluss vom 16. September 2015, Az.: 3 Wx 19/15) ein Fall zugrunde, in dem eine betagte Dame verstorben war. Gesetzliche Alleinerbin war ihre Tochter, die auch einen entsprechenden Erbschein beantragte. Es tauchte jedoch noch eine Pflegekraft auf, die angab testamentarische Erbin zu sein. Das stützte Sie auf ein Schreiben, dass sie von einer anderen Pflegekraft erhalten hatte....
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München (jur). Soll eine Erbschaft an nicht oder nur entfernt verwandte Personen gehen, sollte der Erblasser mit überlegen, ob gegebenenfalls auch deren Angehörige begünstigt sein sollen. Denn finden sich im Testament keinerlei Hinweise auf solche „Ersatzerben“, dann gilt die gesetzliche Erbfolge und das Geld geht im Zweifel an den Staat, wie das Oberlandesgericht (OLG) München in einem aktuell veröffentlichten Beschluss vom 19. Dezember 2012 entschied (Az.: 31 Wx 372/11). Im Streitfall starb die Erblasserin im Alter von 88 Jahren. Ihr einziger Sohn hatte keine Kinder und war ebenso wie ihr Ehemann schon vorher verstorben. Daher hatte sie in ihrem Testament eine Frau als Alleinerbin eingesetzt, die sie und ihren Ehemann über Jahre gepflegt hatte. Allerdings hatte die...
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Wenn Sie gemeinsam mit anderen Personen ein geerbtes Haus oder eine Wohnung übernommen haben und unterschiedliche Vorstellungen darüber bestehen, was mit der Immobilie geschehen soll, gibt es einige Schritte, die Sie unternehmen können, um die Situation zu bewältigen. Oftmals können Emotionen die Sicht auf die wirtschaftlichen und rechtlichen Realitäten trüben. In solchen Fällen ist es wichtig, dass die Erbengemeinschaft Entscheidungen trifft und gegebenenfalls einen Experten hinzuzieht, um den Prozess zu erleichtern. Es gibt verschiedene Aspekte, die berücksichtigt werden müssen. Zunächst einmal sollten Streitigkeiten vermieden werden, da die Immobilie schnell zu einem Konfliktherd unter den Hinterbliebenen werden kann. Häufig gibt es unterschiedliche Ansichten...
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