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Informationen zum Thema Testament

Ein Testament ist eine bestimmte Verfügung von Todes wegen. Es ist damit wesentlicher Bestandteil des deutschen Erbrechts und in den §§ 1937 ff. BGB gesetzlich geregelt.

Ein Testament ist eine einseitig formbedürftige Willenserklärung, die jederzeit durch die Erblasser widerrufen werden kann. Es dient vor allem dazu, dass vorhandende Vermögen nach dem Tod zu verteilen und so der gesetzlichen Erbfolge zu entgehen. Aufgrund der weitreichenden Folgen einer solchen Verfügung von Totes wegen ist es zwingend erforderlich, dass beim Erblasser die sogenannte Testierfähigkeit zum Zeitpunkt der Testamentserstellung vorliegt. Die Testierfähigkeit ist nicht mit der Geschäftsfähigkeit einer natürlichen Person gleichzustellen. Ab dem 16. Lebensjahr ist eine Person beschränkt testierfähig. Das bedeutet, dass der Minderjährige auf solche Testamentsformen beschränkt ist, die eine Beratung durch einen Notar einschließen. Dadurch wird der Schutz der Minderjährigen vor einer unüberlegten Verfügung sichergestellt.

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Angenommen, Ihre Eltern sind verstorben und haben Ihnen sowie Ihrem Geschwisterteil, entweder Ihrem Bruder oder Ihrer Schwester, ein Haus vererbt. Ihr Geschwisterteil wohnt bereits seit einigen Jahren kostenfrei in diesem Haus. Nun möchten Sie möglichst schnell eine finanzielle Entschädigung von Ihrem miterbenden Geschwisterteil für die Nutzung des Hauses nach dem Tod unserer Eltern erhalten. Es ist verständlich, dass Sie auch einen Anteil an den Einkünften aus dieser Immobilie erwarten. Wenn ein Miterbe eine geerbte Immobilie unentgeltlich nutzt, kann es sein, dass er oder sie eine finanzielle Ausgleichszahlung an die anderen Miterben leisten muss. Diese Zahlung, die auch als Nutzungsentgelt bezeichnet wird, soll den finanziellen Nachteil der anderen Erben ausgleichen. Der Nachteil ergibt ... weiter lesen
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