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Ein Testament ist eine bestimmte Verfügung von Todes wegen. Es ist damit wesentlicher Bestandteil des deutschen Erbrechts und in den §§ 1937 ff. BGB gesetzlich geregelt.
Ein Testament ist eine einseitig formbedürftige Willenserklärung, die jederzeit durch die Erblasser widerrufen werden kann. Es dient vor allem dazu, dass vorhandende Vermögen nach dem Tod zu verteilen und so der gesetzlichen Erbfolge zu entgehen. Aufgrund der weitreichenden Folgen einer solchen Verfügung von Totes wegen ist es zwingend erforderlich, dass beim Erblasser die sogenannte Testierfähigkeit zum Zeitpunkt der Testamentserstellung vorliegt. Die Testierfähigkeit ist nicht mit der Geschäftsfähigkeit einer natürlichen Person gleichzustellen. Ab dem 16. Lebensjahr ist eine Person beschränkt testierfähig. Das bedeutet, dass der Minderjährige auf solche Testamentsformen beschränkt ist, die eine Beratung durch einen Notar einschließen. Dadurch wird der Schutz der Minderjährigen vor einer unüberlegten Verfügung sichergestellt.