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Anwalt Erbrecht WuppertalEin Testament ist eine bestimmte Verfügung von Todes wegen. Es ist damit wesentlicher Bestandteil des deutschen Erbrechts und in den §§ 1937 ff. BGB gesetzlich geregelt.
Ein Testament ist eine einseitig formbedürftige Willenserklärung, die jederzeit durch die Erblasser widerrufen werden kann. Es dient vor allem dazu, dass vorhandende Vermögen nach dem Tod zu verteilen und so der gesetzlichen Erbfolge zu entgehen. Aufgrund der weitreichenden Folgen einer solchen Verfügung von Totes wegen ist es zwingend erforderlich, dass beim Erblasser die sogenannte Testierfähigkeit zum Zeitpunkt der Testamentserstellung vorliegt. Die Testierfähigkeit ist nicht mit der Geschäftsfähigkeit einer natürlichen Person gleichzustellen. Ab dem 16. Lebensjahr ist eine Person beschränkt testierfähig. Das bedeutet, dass der Minderjährige auf solche Testamentsformen beschränkt ist, die eine Beratung durch einen Notar einschließen. Dadurch wird der Schutz der Minderjährigen vor einer unüberlegten Verfügung sichergestellt.
Hamm (jur). Schlägt der Ehepartner eines Verstorbenen dessen Alleinerbe aus, geht dies an die gesetzlichen Erben des Toten. Ob die Eheleute in einem gemeinsamen Testament andere sogenannte Schlusserben bestimmt hatten, spielt dann keine Rolle mehr, wie das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem am 24. April 2014 bekanntgegebenen Beschluss vom 14. März 2014 entschied (Az.: 15 W 136/13). Betroffen hiervon sind Patchworkfamilien. Häufig bestimmen Ehepaare, dass nach dem Tod eines Partners das gemeinsame Vermögen zunächst komplett dem Anderen zur Verfügung stehen soll. Der Ehepartner ist zunächst sogenannter Alleinerbe des Verstorbenen. Erst nach dem Tod auch des anderen Ehepartners wird das Vermögen unter den Kindern als „Schlusserben“ aufgeteilt. In Patchworkfamilien besteht...
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Angenommen, Ihre Eltern sind verstorben und haben Ihnen sowie Ihrem Geschwisterteil, entweder Ihrem Bruder oder Ihrer Schwester, ein Haus vererbt. Ihr Geschwisterteil wohnt bereits seit einigen Jahren kostenfrei in diesem Haus. Nun möchten Sie möglichst schnell eine finanzielle Entschädigung von Ihrem miterbenden Geschwisterteil für die Nutzung des Hauses nach dem Tod unserer Eltern erhalten. Es ist verständlich, dass Sie auch einen Anteil an den Einkünften aus dieser Immobilie erwarten. Wenn ein Miterbe eine geerbte Immobilie unentgeltlich nutzt, kann es sein, dass er oder sie eine finanzielle Ausgleichszahlung an die anderen Miterben leisten muss. Diese Zahlung, die auch als Nutzungsentgelt bezeichnet wird, soll den finanziellen Nachteil der anderen Erben ausgleichen. Der Nachteil ergibt sich...
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Karlsruhe (jur). Unterbricht ein Ehemann auf eigene Faust die lebenserhaltenden Maßnahmen seiner pflegebedürftigen und an Alzheimer erkrankten Frau, kann sein Erbe damit verloren gehen. Eine vorsätzliche, auch versuchte Tötung eines Angehörigen begründet eine „Erbunwürdigkeit“, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Freitag, 27. März 2015, veröffentlichten Urteil (Az.: IV ZR 400/14). Das Erbe bleibe allerdings dann erhalten, wenn der Abbruch der lebenserhaltenden Maßnahmen aufgrund einer Patientenverfügung oder wegen einer strafbaren Tötung auf Verlangen durchgeführt wurde. Geklagt hatte der Sohn eines Ehepaares, der seinen Vater nach dem Tod seiner Mutter als erbunwürdig erklären lassen wollte. Das aus dem Raum...
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