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Ein Testament ist eine bestimmte Verfügung von Todes wegen. Es ist damit wesentlicher Bestandteil des deutschen Erbrechts und in den §§ 1937 ff. BGB gesetzlich geregelt.
Ein Testament ist eine einseitig formbedürftige Willenserklärung, die jederzeit durch die Erblasser widerrufen werden kann. Es dient vor allem dazu, dass vorhandende Vermögen nach dem Tod zu verteilen und so der gesetzlichen Erbfolge zu entgehen. Aufgrund der weitreichenden Folgen einer solchen Verfügung von Totes wegen ist es zwingend erforderlich, dass beim Erblasser die sogenannte Testierfähigkeit zum Zeitpunkt der Testamentserstellung vorliegt. Die Testierfähigkeit ist nicht mit der Geschäftsfähigkeit einer natürlichen Person gleichzustellen. Ab dem 16. Lebensjahr ist eine Person beschränkt testierfähig. Das bedeutet, dass der Minderjährige auf solche Testamentsformen beschränkt ist, die eine Beratung durch einen Notar einschließen. Dadurch wird der Schutz der Minderjährigen vor einer unüberlegten Verfügung sichergestellt.
Angehörige müssen nach einem Todesfall viele wichtige Dinge erledigen. Was besonders dringend ist, erfahren Sie in diesem Ratgeber. Der Tod eines nahestehenden Menschen trifft Menschen häufig unvorbereitet. Trotz aller Trauer über den damit verbundenen Verlust - etwa eines Elternteils, des Ehepartners oder des eigenen Kindes, müssen Angehörige zeitnah aktiv werden. Dies gilt vor allem, wenn der Tod zu Hause eingetreten ist. Bei Todesfall Arzt rufen In dieser Situation muss zunächst einmal ein Arzt gerufen werden. Dieser muss durch eine sorgfältige Untersuchung prüfen, ob wirklich der Tod eingetreten ist. Wenn dies der Fall ist, stellt er eine Todesbescheinigung aus. Hierbei handelt es sich um ein wichtiges Dokument, dass Sie unbedingt aufbewahren müssen. Sofern...
weiter lesenDas OLG Zweibrücken (Az. 8 W 102/23 ) entschied, dass eine Erbausschlagung nicht wegen Irrtums angefochten werden kann, wenn nur der Wert des Nachlasses falsch eingeschätzt wurde. Erblasserin hinterlässt Haus mit Grundschuld Die Erblasserin verstarb im Alter von 106 Jahren und hinterließ kein Testament. Sie lebte zuvor in einem Seniorenheim, dessen Kosten durch ein Darlehen der Kriegsopferfürsorge gedeckt wurden. Dieses Darlehen war durch eine Grundschuld auf ihr Haus abgesichert. Als gesetzliche Erben traten ihre Enkel und Urenkel in die Erbfolge ein. Eine Enkelin schlug die Erbschaft aus und begründete dies mit einer vermuteten Überschuldung des Nachlasses. Nach dem Verkauf des Hauses durch eine Nachlasspflegerin erfuhr die Enkelin von einem Bankguthaben und focht die Ausschlagung an, um sich als Miterbin...
weiter lesenIn seiner erbrechtlichen Entscheidung vom 20.07.2020 stärkt der Bundesgerichtshof (BGH) die Rechte gesetzlicher Erben. Wird diesen in einer Testamentseröffnung mitgeteilt, dass sie enterbt wurden, haben sie das Recht auf Einsicht in die beim Notar verwahrte Kopie der letztwilligen Verfügung des Erblassers. Mit der Begründung eines bestehenden Geheimhaltungsinteresses kann eine Einsicht nicht verwehrt werden, so der BGH. Erbe hegt Manipulationsverdacht Wie weitreichend ist die Verschwiegenheitspflicht des Notars gegenüber den gesetzlichen Erben? Und welche Rolle spielt das Geheimhaltungsinteresses eines Verstorbenen? Mit diesen Fragen hatte sich jüngst der BGH zu befassen. Ausgangspunkt waren Streitigkeiten nach der Testamentseröffnung eines Verstorbenen. Dieser hatte nicht seinen...
weiter lesenSchildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:
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