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Vertretung bei Gericht oder Finanzamt
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Wendelmuth Rechtsanwälte
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Rechtsanwalt Peter Warnke
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Vertretung bei Gericht oder Finanzamt
Erbrecht
Testament mit Pfeildiagramm unwirksam
Frankfurt am Main (jur). Soll der Letzte Wille wirklich klar sein, sollten das zu verteilende Erbe oder die infrage kommenden Erben nicht mit einem Pfeildiagramm erläutert werden. Denn wird ein Testament mit solchen grafischen Elementen versehen, entspricht es nicht der gesetzlich vorgeschriebenen Schriftform und ist damit unwirksam, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss vom 11. Februar 2013 (Az.: 20 W 542/11).
Im entschiedenen Rechtsstreit hatte eine hinterbliebene Ehefrau für ihren verstorbenen Mann beim Nachlassgericht einen Erbschein beantragt. Sie sei entsprechend der gesetzlichen Erbfolge die Alleinerbin. Doch dagegen erhoben die Geliebte des Verstorbenen sowie zwei entfernte Verwandte Einwendungen und präsentierten ein Testament des...weiter lesen
Erbrecht
Ist die Alleinerbin tot, erbt der Staat
München (jur). Soll eine Erbschaft an nicht oder nur entfernt verwandte Personen gehen, sollte der Erblasser mit überlegen, ob gegebenenfalls auch deren Angehörige begünstigt sein sollen. Denn finden sich im Testament keinerlei Hinweise auf solche „Ersatzerben“, dann gilt die gesetzliche Erbfolge und das Geld geht im Zweifel an den Staat, wie das Oberlandesgericht (OLG) München in einem aktuell veröffentlichten Beschluss vom 19. Dezember 2012 entschied (Az.: 31 Wx 372/11). Im Streitfall starb die Erblasserin im Alter von 88 Jahren. Ihr einziger Sohn hatte keine Kinder und war ebenso wie ihr Ehemann schon vorher verstorben. Daher hatte sie in ihrem Testament eine Frau als Alleinerbin eingesetzt, die sie und ihren Ehemann über Jahre gepflegt hatte. Allerdings hatte die Erblasserin auch...weiter lesen
Erbrecht
Erbe oder Vermächtnis - Was ist der Unterschied?
Wer ein Testament aufsetzt, sollte sich mit dem Begriff des Erbes und des Vermächtnisses vertraut machen. Denn diese Begriffe haben nicht die gleiche Bedeutung. Hier erfahren Sie Näheres.
Das Erbe
Was ein Erbe auszeichnet, begibt sich aus der Vorschrift von § 1922 BGB. Nach dieser Regelung geht mit dem Tode einer Person deren Vermögen als Ganzes auf eine oder mehrere andere Personen über.
Das bedeutet, dass diese beim Tod des Verstorbenen Eigentum am Vermögen des Verstorbenen erlangen. Dies gilt auch dann, wenn die Erben noch gar nicht wissen, was alles zur Erbschaft gehört. Das Gleiche gilt auch bei Grundstücken. Die Erben sind bereits vor der Eintragung ins Grundbuch Eigentümer des jeweiligen Grundstücks geworden. Ihnen steht gegenüber dem Grundbuchamt ein...weiter lesen
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