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Eve Neugaertner
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Dr. René Gülpen
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Übergabe zu Lebzeiten
Erbrecht
Testament in Briefform?
Welche Anforderungen gelten bei Erbeinsetzung per Brief? – Bloße Ankündigung genügt nicht
Testamente können auf unterschiedliche Weise verfasst werden. Sie können handschriftlich erstellt werden oder bei einem Notar. Möglich ist auch, jemanden per Brief als Erben einzusetzen. Aber nicht jeder Brief, den der Testierende an den Erben in spe schreibt, führt zu einer wirksamen Erbeinsetzung.
Dankesbrief nach Weihnachten
Die Erblasserin war zu Weihnachten bei Freunden eingeladen. In ihrem Dankesbrief schrieb sie: „ … Ich möchte mich für die liebevolle Aufnahme am 1. Weihnachtstag recht herzlich bedanken. … Im neuen Jahr gehe ich mit Toni zum Notar; Ihr allein sollt meine Erben sein. Meine Patin kümmert sich überhaupt nicht um mich, da ist ... weiter lesen
Erbrecht
Veräußerung eines Mobilheims kann grunderwerbsteuerpflichtig sein
Bei dem Erwerb einer Immobilie fällt Grunderwerbsteuer an – und dies möglicherweise auch dann, wenn es sich zwar um ein kleines, mobiles Wochenendhaus handelt, dieses aber die für die Gebäudeeigenschaft erforderliche feste Verbindung zum Grundstück aufweist. So muss nach einem Urteil des Finanzgerichtes (FG) Münster die Käuferin eines Kleinwochenendhauses nun doch Grunderwerbsteuer zahlen.
Steuerpflicht trotz „Kleinwochenendhaus“?
Das FG Münster hatte jüngst im Fall einer streitigen Steuerpflicht bei einem Immobilienerwerb zu entschieden. Geklagt hatte die Käuferin eines“ Kleinwochenendhaus“ auf einem Pachtgrundstück nebst Zubehör für 10.000 Euro. Mit dem Grundstückseigentümer wurde zeitgleich ein Pachtvertrag ... weiter lesen
Erbrecht
Pflichtteilsergänzungsanspruch auch vor der Geburt der Abkömmlinge
Der u.a. für das Erbrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich mit der Frage zu befassen, ob der Pflichtteilsergänzungsanspruch von Abkömmlingen voraussetzt, dass diese nicht nur im Zeitpunkt des Erbfalls, sondern schon im Zeitpunkt der Schenkung pflichtteilsberechtigt waren.
Die 1976 und 1978 geborenen Kläger machen gegen die Beklagte, ihre Großmutter, im Wege der Stufenklage Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche nach ihrem 2006 verstorbenen Großvater geltend. Sie begehren Auskunft über den Bestand des Nachlasses des Erblassers durch Vorlage eines notariell aufgenommenen Verzeichnisses, Abgabe der eidesstattlichen Versicherung und Zahlung. Die Großeltern hatten vier Kinder, unter anderem die 1984 verstorbene Mutter der Kläger. Im ... weiter lesen
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