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Frankfurt am Main (jur). Soll der Letzte Wille wirklich klar sein, sollten das zu verteilende Erbe oder die infrage kommenden Erben nicht mit einem Pfeildiagramm erläutert werden. Denn wird ein Testament mit solchen grafischen Elementen versehen, entspricht es nicht der gesetzlich vorgeschriebenen Schriftform und ist damit unwirksam, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss vom 11. Februar 2013 (Az.: 20 W 542/11). Im entschiedenen Rechtsstreit hatte eine hinterbliebene Ehefrau für ihren verstorbenen Mann beim Nachlassgericht einen Erbschein beantragt. Sie sei entsprechend der gesetzlichen Erbfolge die Alleinerbin. Doch dagegen erhoben die Geliebte des Verstorbenen sowie zwei entfernte Verwandte Einwendungen und präsentierten ein Testament des...
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Der Pflichtteil ist ein wichtiger Aspekt im Erbrecht und betrifft die gesetzlichen Ansprüche von nahen Angehörigen auf einen Mindestanteil am Nachlass, selbst wenn sie im Testament des Verstorbenen nicht bedacht wurden. Rechtsanwalt Fabian Symann , Fachanwalt für Erbrecht, erläutert einige wichtige Informationen zum Pflichtteil: 1. Wer hat Anspruch auf den Pflichtteil? Der Pflichtteil steht engen Verwandten des Erblassers zu, in der Regel den Kindern und den Eltern, sowie dem Ehepartner beziehungsweise eingetragenen Lebenspartner. 2. Wie hoch ist der Pflichtteil? Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Dies bedeutet, dass ein Pflichtteilsberechtigter Anspruch auf die Hälfte dessen hat, was er im Falle einer gesetzlichen Erbfolge erhalten...
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Durch das Aufsetzen eines Testamentes kann Streit um den Nachlass vermieden werden. Das gilt aber nur dann, wenn Erblasser als Verfasser dabei auf einige wichtige Punkte achten. Ein Testament ist besonders dann wichtig, wenn der Erblasser von der gesetzlichen Erbfolge abweichen möchte. Diese gilt dann, wenn kein wirksames Testament vorliegt. Die gesetzliche Erbfolge ist nicht so, wie Laien es sich vorstellen. Beispielsweise sieht sie bei dem Tod eines Ehegatten vor, dass jeweils der Ehepartner und den Kindern jeweils die Hälfte des Nachlasses zu jeweils gleichen Teilen zusteht. Wer das vermeiden möchte, sollte unbedingt ein Testament verfassen. Möglich ist es beispielsweise, dass sich Ehegatten gegenseitig als Alleinerben einsetzen. Oder es sie setzen ein sogenanntes Berliner Testament auf. Dieses...
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