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Saarbrücken (jur). Geduldete Jugendliche oder junge, volljährige Ausländer können nur während eines mindestens dreijährigen erfolgreichen Schulbesuchs oder nach Erhalt eines anerkannten Schulabschlusses eine Aufenthaltserlaubnis erteilt bekommen. Allein ein Abgangszeugnis, welches nur die Erfüllung der Schulpflicht belegt, reicht nicht aus, entschied das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes in Saarbrücken in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss vom 30. Juni 2023 (Az.: 2 B 55/23). Im konkreten Fall ging es um einen aus Nordmazedonien stammenden Antragsteller, der im Juli 2018 im Alter von 15 Jahren zusammen mit seiner schwangeren Mutter und seiner Schwester nach Deutschland gekommen war. Das neugeborene Kind bekam die deutsche Staatsangehörigkeit. Der Antragsteller erhielt erstmals im November...
weiter lesenLeipzig (jur). Dass beim Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte härtere Anforderungen gelten als für anerkannte Asylbewerber, ist rechtmäßig. Höherrangiges Recht, insbesondere EU-Recht, steht dem nicht entgegen, urteilte am Donnerstag, 8. Dezember 2022, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in mehreren Fällen zum Elternnachzug (Az.: 1 C 59.2 und weitere) sowie zum Kindernachzug (Az.: 1 C 8.2). Alle Kläger waren in Deutschland nicht als Asylberechtigte, wohl aber als sogenannte subsidiär Schutzberechtigte anerkannt worden. Dies bedeutet, dass sie zwar nicht als politisch verfolgt gelten, wegen der Umstände in ihrem Heimatland aber trotzdem in Deutschland bleiben dürfen. Gründe können beispielsweise ein Krieg sein oder fehlende Möglichkeiten, sich im Herkunftsland den Lebensunterhalt zu...
weiter lesenMit Urteil vom 16.07.2024 (Az: 14 A 2847/19.A - I. Instanz: VG Münster 2 K 2750/18.A) hat das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) entschieden, dass in Syrien keine ernsthafte, individuelle Bedrohung des Lebens oder der körperlichen Unversehrtheit für Zivilpersonen infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines innerstaatlichen bewaffneten Konflikts mehr besteht. Der Kläger, ein syrischer Staatsangehöriger aus der Provinz Hasaka, hatte auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft und subsidiären Schutz geklagt, war jedoch vor seiner Einreise in die Bundesrepublik Deutschland an der Einschleusung von Personen beteiligt gewesen. Keine politische Verfolgung Der 14. Senat des OVG NRW hob das Urteil des Verwaltungsgerichts Münster auf und wies die Klage ab. Nach Ansicht der...
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