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Vorweggenommene Erbfolge
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Dr. Dirk Thümmel
Dr. Dirk Thümmel Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht
Rechtsanwalt für Vorweggenommene Erbfolge
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Tobias Humpf
Prof. Dr. Baumann + Partner mbB Rechtsanwälte & Steuerberater
Rechtsanwalt für Vorweggenommene Erbfolge
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Prof.* Dr. Dipl. sc. pol. Stephan Jakob Lang
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Sandra Kaiser
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Vorweggenommene Erbfolge
Erbrecht
Die wichtigsten Schritte nach einem Todesfall – was müssen Angehörige beachten?
Angehörige müssen nach einem Todesfall viele wichtige Dinge erledigen. Was besonders dringend ist, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Der Tod eines nahestehenden Menschen trifft Menschen häufig unvorbereitet. Trotz aller Trauer über den damit verbundenen Verlust - etwa eines Elternteils, des Ehepartners oder des eigenen Kindes, müssen Angehörige zeitnah aktiv werden. Dies gilt vor allem, wenn der Tod zu Hause eingetreten ist.
Bei Todesfall Arzt rufen
In dieser Situation muss zunächst einmal ein Arzt gerufen werden. Dieser muss durch eine sorgfältige Untersuchung prüfen, ob wirklich der Tod eingetreten ist. Wenn dies der Fall ist, stellt er eine Todesbescheinigung aus. Hierbei handelt es sich um ein wichtiges Dokument, dass Sie unbedingt aufbewahren müssen. Sofern ... weiter lesen
Erbrecht
Erbrecht: Der Pflichtteil
Der Pflichtteil ist ein wichtiger Aspekt im Erbrecht und betrifft die gesetzlichen Ansprüche von nahen Angehörigen auf einen Mindestanteil am Nachlass, selbst wenn sie im Testament des Verstorbenen nicht bedacht wurden. Rechtsanwalt Fabian Symann , Fachanwalt für Erbrecht, erläutert einige wichtige Informationen zum Pflichtteil:
1. Wer hat Anspruch auf den Pflichtteil?
Der Pflichtteil steht engen Verwandten des Erblassers zu, in der Regel den Kindern und den Eltern, sowie dem Ehepartner beziehungsweise eingetragenen Lebenspartner.
2. Wie hoch ist der Pflichtteil?
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Dies bedeutet, dass ein Pflichtteilsberechtigter Anspruch auf die Hälfte dessen hat, was er im Falle einer gesetzlichen Erbfolge erhalten ... weiter lesen
Erbrecht
„Vermachen“ statt „vererben“ kann Erbschaftsteuer sparen
München (jur). Wenn Ausländer eine in Deutschland gelegene Immobilie vererben, wird darauf eigentlich Erbschaftsteuer fällig. Ist auch die Empfängerin im Ausland, können sie dies dank einer Gesetzeslücke aber umgehen, indem sie die Immobilie als „Vermächtnis“ weitergeben, wie am Dienstag, 28. Februar 2023, der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem bei seiner Jahrespressekonferenz bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: II R 37/19). Die Gesetzeslücke sei seit Jahren bekannt, sei aber nie geschlossen worden.
Die Erblasserin im Streitfall lebte in der Schweiz. Ihr gehörte eine Wohnung in München, die sie einer Nichte in den USA „vermacht“ hatte. Die Tante starb 2013, 2014 wurde die Nichte ins Grundbuch eingetragen. Das Finanzamt forderte daraufhin Erbschaftsteuer. Doch statt zu zahlen, zog die ... weiter lesen
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