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Rechtsanwalt Gesellschaft der HeilberufeDas Arzthaftungsrecht ist ein wesentlicher Teil des Medizinrechts, weshalb für die Beratung in diesem Rechtsgebiet vor allem ein Fachanwalt für Medizinrecht oder ein Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Medizinrecht zu Rate gezogen werden sollte. Das Arzthaftungsrecht umfasst im alle rechtlichen Vorgänge rund um die rechtliche Verantwortlichkeit eines Arztes gegenüber einem Patienten im Hinblick auf die Verletzung der Pflichten, die einen Arzt bei der Behandlung eines Patienten aus dem Behandlungsvertrag oder aus dem Gesetz treffen.
Haftungsfälle
Verletzt ein Arzt die ihm bei der Behandlung obliegenden Pflichten, können dem Patienten aus derartigem „Fehlverhalten“ Ansprüche gegen den behandelnden Arzt entstehen (sog. Haftungsfall). Liegt ein solcher Haftungsfall vor, hat ein Patient im Zweifel Anspruch auf Schadensersatz und oder Schmerzensgeld. Derartige Haftungsfälle können beispielsweise eintreten, wenn ein Arzt einen Aufklärungsfehler begeht oder die Aufklärung vollkommen unterbleibt, aber natürlich auch bei Behandlungsfehlern.
Die Verletzung von Dokumentationspflichten führt hingegen nicht direkt zu einer Haftung, kann aber im Prozess um Schadensersatz und/oder Schmerzensgeld zu einer sog. Beweislastumkehr führen. Bei einem Behandlungsfehler führt das beispielsweise dazu, dass nicht – wie sonst – der Patient dem Arzt den Fehler nachweisen muss, sondern der Arzt beweisen muss, dass seine Behandlung fehlerfrei war bzw. keinen Schaden verursacht hat.
Arzthaftpflichtversicherung
Die Haftungsrisiken für Ärzte sind hoch. Bei schweren Schäden in Folge einer Falschbehandlung können sich hier Haftungssummen in immenser Höhe ergeben, beispielsweise wenn eine Person in Folge der falschen Behandlung arbeitsunfähig wird oder verstirbt. Aus diesem Grund sind Ärzte verpflichtet, eine Arzthaftpflichtversicherung (Berufshaftpflichtversicherung) abzuschließen, die im Zweifel Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeldansprüche wegen Falschbehandlung trägt.
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Kassel (jur). Ärzte können ihre Einzelpraxis nicht als Kapitalgesellschaft führen. Die „Arzt GmbH“ ist zumindest für die Behandlung von Kassenpatienten gesetzlich schlicht nicht vorgesehen, urteilte am Mittwoch, 15. August 2012, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 6 KA 47/11 R). Abweichende Sonderregelungen für Medizinische Versorgungszentren seien sachlich gerechtfertigt und nicht übertragbar. Konkret wies das BSG damit einen Psychotherapeuten aus Rheinland-Pfalz ab. Er hatte gemeinsam mit seiner Ehefrau in Birmingham eine Kapitalgesellschaft in Form einer britischen Limited gegründet. Das Gründungskapital betrug zweimal 50 britische Pfund. Auf diese Limited sollte seine vertragspsychotherapeutische Zulassung übergehen. Nach Angaben seines Rechtsanwalts kam die...
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Koblenz/Berlin (DAV). Diagnoseirrtümer kann ein Arzt nicht immer vermeiden. Diagnostiziert ein Arzt das Naheliegende, obwohl das Fernliegende korrekt gewesen wäre, ist dies kein vorwerfbarer Diagnosefehler, entschied das Oberlandesgericht Koblenz am 26. August 2014 (AZ: 5 U 222/14), wie die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet. Wegen einer Neuralgie erhielt die Patientin das Medikament Carbamazepin. Nach rund drei Wochen musste sie ab dem 19. Oktober 2010 außerdem ein Antibiotikum, Amoxicillin, einnehmen. Wegen einer heftigen Hautreaktion am gesamten Körper suchte die Frau am darauffolgenden Tag die Notfallambulanz eines Krankenhauses auf. Die behandelnde Ärztin vermutete eine allergische Reaktion auf das Antibiotikum. Sie schickte die Patientin unter anderem mit...
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Kassel (jur). Schwer kranke Patientinnen und Patienten können nach einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) leichter mit innovativen, noch nicht dem medizinischen Standard entsprechenden Therapien behandelt werden. Weist die Studienlage bei der neuen Methode auf das Potenzial einer effektiven Behandlung hin und scheide die Standardtherapien im konkreten Fall aus oder sei sie mit schweren Nachteilen verbunden, kann die Krankenkasse zur Kostenübernahme der neuen Therapie verpflichtet sein, urteilten am Dienstag, 13. Dezember 2022, die Kasseler Richter (Az.: B 1 KR 25/20 R). Als Beleg für das Potenzial der neuen Behandlungsmethode ist es danach nicht erforderlich, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) oder ein unabhängiges Institut wie das IQWIG diese entsprechend schon bewertet hat. Hintergrund des...
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