Rechtsanwalt Arzthaftungsrecht - Anwalt für Arzthaftungsrecht finden!
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Arzthaftungsrecht
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haben unserer Meinung nach in der Regel auch besondere Kenntnisse zum ThemaArzthaftungsrecht
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durch uns zugeordnet.Rechtsanwalt für Arzthaftungsrecht
Das Arzthaftungsrecht ist ein wesentlicher Teil des Medizinrechts, weshalb für die Beratung in diesem Rechtsgebiet vor allem ein Fachanwalt für Medizinrecht oder ein Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Medizinrecht zu Rate gezogen werden sollte. Das Arzthaftungsrecht umfasst im alle rechtlichen Vorgänge rund um die rechtliche Verantwortlichkeit eines Arztes gegenüber einem Patienten im Hinblick auf die Verletzung der Pflichten, die einen Arzt bei der Behandlung eines Patienten aus dem Behandlungsvertrag oder aus dem Gesetz treffen.
Haftungsfälle
Verletzt ein Arzt die ihm bei der Behandlung obliegenden Pflichten, können dem Patienten aus derartigem „Fehlverhalten“ Ansprüche gegen den behandelnden Arzt entstehen (sog. Haftungsfall). Liegt ein solcher Haftungsfall vor, hat ein Patient im Zweifel Anspruch auf Schadensersatz und oder Schmerzensgeld. Derartige Haftungsfälle können beispielsweise eintreten, wenn ein Arzt einen Aufklärungsfehler begeht oder die Aufklärung vollkommen unterbleibt, aber natürlich auch bei Behandlungsfehlern.
Die Verletzung von Dokumentationspflichten führt hingegen nicht direkt zu einer Haftung, kann aber im Prozess um Schadensersatz und/oder Schmerzensgeld zu einer sog. Beweislastumkehr führen. Bei einem Behandlungsfehler führt das beispielsweise dazu, dass nicht – wie sonst – der Patient dem Arzt den Fehler nachweisen muss, sondern der Arzt beweisen muss, dass seine Behandlung fehlerfrei war bzw. keinen Schaden verursacht hat.
Arzthaftpflichtversicherung
Die Haftungsrisiken für Ärzte sind hoch. Bei schweren Schäden in Folge einer Falschbehandlung können sich hier Haftungssummen in immenser Höhe ergeben, beispielsweise wenn eine Person in Folge der falschen Behandlung arbeitsunfähig wird oder verstirbt. Aus diesem Grund sind Ärzte verpflichtet, eine Arzthaftpflichtversicherung (Berufshaftpflichtversicherung) abzuschließen, die im Zweifel Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeldansprüche wegen Falschbehandlung trägt.
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