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Fahrverbot
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Das Fahrverbot darf nicht mit der Entziehung der Fahrerlaubnis (Führerscheinentzug) verwechselt werden. Das Fahrverbot wird auf Basis des § 25 StVG wegen einer groben Verkehrsordnungswidrigkeit ausgesprochen. Es hat zur Folge, dass der Führerschein – also das Dokument selbst – von der Behörde in Besitz genommen wird und bis nach Ende des Fahrverbotes verwahrt, dann wieder zurückgegeben wird.
Dauer des Fahrverbots
Ein Fahrverbot kann für die Dauer von einem bis zu drei Monaten ausgesprochen werden. Es bedeutet, dass man in dieser Zeit kein Kraftfahrzeug zu führen darf. Die Frist für die Dauer des Fahrverbots beginnt zu laufen, wenn der Führerschein in amtliche Verwahrung – also in den Besitz der Behörde – gelangt ist. Die amtliche Verwahrung kann z. B. bei der Geschäftsstelle eines Gerichts erfolgen.
Anders als bei der Entziehung der Fahrerlaubnis muss wegen eines Fahrverbotes der Führerschein nicht neu beantrag werde. Die alte Fahrerlaubnis wird nach Ablauf der Frist wieder herausgegeben, das Führen eines Kraftfahrzeuges ist dann ohne weiteres möglich.
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