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Rechtsanwalt KaskoversicherungsrechtEine Lenkzeit ist die maximale Zeitspanne, die ein Fahrzeugführer bestimmte Fahrzeuge im Straßenverkehr führen darf ohne eine Pause zu machen. Die Regelung der Lenkzeiten im gewerblichen Güterverkehr oder Personenverkehr werden für die Europäische Gemeinschaft mit europäischen Verordnung en geregelt. Die Verordnung (EG) NR. 561/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates aus dem Jahr 2006 diente der Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr auf europäischer Ebene.
Europäische Verordnung und nationale Vorschriften
Eine Verordnung regelt die Lenkzeiten für Fahrzeuge mit eine maximalen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen inklusive Anhänger. In Deutschland gilt zudem das Fahrpersonalgesetz (FPersG) die Fahrpersonalverordnung (FPersV). Lenk- und Ruhezeiten werden durch das so genannte EG-Kontrollgerät („Fahrtenschreiber“) automatisch erfasst. Die Vorschriften dienen vor allem der Verkehrssicherheit um einen Unfall wegen Übermüdung der Fahrer etc. zu verhindern.
Ausnahmen und Ergänzung
Ausgenommen von den Regelungen der maximal zulässigen Lenkzeiten sind z. B. Fahrer von Kraftfahrzeugen, die der Personenbeförderung dienen und höchstens neun Sitzplätzen (einschl. Fahrer) haben. Ebenfalls gibt es Ausnahmen für Polizei, Zivilschutz und Rettungsdienste bzw. auch im Buslinienverkehr, sofern hier nur Strecken unter 50 km bedient werden.
Neben den Vorschriften über die maximal zulässige Lenkzeit beim Führen bestimmter Kraftfahrzeuge zum Schutz der allgemeinen Sicherheit gelten für angestellte Kraftfahrer außerdem arbeitszeitrechtliche Vorgaben. Diese dienen in erster Linie dem Schutz des Arbeitnehmers.
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Anwalt Verkehrsrecht WuppertalIn jüngster Zeit wehrte sich ein Mann gegen Frauenparkplätze und klagte. Er berief sich darauf, dass dadurch Männer diskriminiert werden. Doch trifft dies zu? In diesem Fall ging es darum, dass die Gemeinde Eichstädt in einem ihr gehörenden Park-and-Ride Parkplatz mehrere Frauenparkplätze ausgewiesen hatte. Auf dem Verkehrsschild stand der Text: „Nur für Frauen.“ Hiergegen wendete sich ein Autofahrer, der als Besucher dieses Parkplatzgelände aufgesucht hatte. Doch die Gemeinde blieb dabei. Sie berief sich darauf, dass dort eine Frau Opfer einer Gewalttat geworden ist. Dies soll durch die Frauenparkplätze verhindert werden. Doch der Mann verblieb bei seinem Standpunkt und verklagte die Gemeinde. Nachdem der zuständige Richter vom Verwaltungsgericht München...
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Berlin (jur). Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) dürfen falsch geparkte Fahrzeuge auf Flächen des öffentlichen Nahverkehrs umsetzen und die dafür angefallenen Kosten den Haltern aufbürden. Für das Umsetzen des Fahrzeugs ist eine konkrete Behinderung nicht erforderlich, entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem am Montag, 4. Juli 2022, bekanntgegebenen Urteil (Az.: VG 11 K 298/21). Vielmehr habe hier das reibungslose Funktionieren des öffentlichen Nahverkehrs Vorrang. Im Streitfall hatte ein Autofahrer in den frühen Morgenstunden des 25. Oktobers 2020 sein Auto weniger als 15 Meter von einer Bushaltestelle in Berlin-Weißensee im Haltestellenbereich geparkt. Ein BVG-Mitarbeiter ließ dennoch das falsch geparkte Fahrzeug umsetzen. Der Halter des Autos sollte wegen der Umsetzung 208,33 Euro an Gebühren...
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Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit Beschluss vom 15.9.2020 – 1 Rb 37 Ss 473/20 – entscheiden, dass die beantragte Vernehmung eines Entlastungszeugen nicht ohne Weiteres zurückgewiesen werden darf. Insbesondere genügt die Begründung nicht, durch die Aussagen des bisherigen Belastungszeugen sei das Gegenteil zum Nachteil des Betroffenen bereits erwiesen. In der Sache ging es um einen Verstoß gegen eine Personenbeförderungsvorschrift. Der Betroffene soll seinen siebenjährigen Sohn ohne Kindersitz oder Sitzerhöhung befördert haben. Im Fond des Autos befanden sich die beiden Söhne des Betroffenen. Der Betroffene hatte in der ersten Instanz seinen zweiten, älteren Sohn als Zeugen dafür benannt, dass der Siebenjährige auf einer Sitzerhöhung gesessen...
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