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Rechtsanwalt Führerscheinentzug - Anwalt für Führerscheinentzug finden!

Nachfolgend finden Sie Rechtsanwälte für das Thema

Führerscheinentzug

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Verkehrsrecht

haben unserer Meinung nach in der Regel auch besondere Kenntnisse zum Thema

Führerscheinentzug

. Deshalb wurde dieses Themengebiet den Fachanwälten für

Verkehrsrecht

durch uns zugeordnet.

Rechtsanwalt für Führerscheinentzug

Die Entziehung der Fahrerlaubnis gemäß § 69 StGB als Strafmaßnahme nach dem Strafgesetzbuch wird umgangssprachlich auch als Führerscheinentzug bezeichnet. Die Entziehung der Fahrerlaubnis bewirkt, dass man die bereits erteilte Fahrerlaubnis dauerhaft verliert und der Führerschein als Dokument dauerhaft eingezogen und nicht wieder herausgegeben wird.

Straftaten im Straßenverkehr

Meist wird der Führerscheinentzug wegen der Begehung von Straftaten im Straßenverkehr angeordnet. Die Straftaten, bei denen der Führerscheinentzug oft angeordnet wird, sind  Trunkenheit im Verkehr  bzw. Fahrten unter Drogeneinfluss, aber auch die Gefährdung des Straßenverkehrs oder das unerlaubte Entfernen vom Unfallort. Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort wird auch als Fahrerflucht bezeichnet. Aber nicht nur bei der Verwirklichung vom Straftatbeständen nach dem StGB droht der Führerscheinentzug: auch bei schwereren Ordnungswidrigkeiten (erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Rotlichtverstöße) können zu Geldbußen und „Punkten in Flensburg“ nach StVO führen. Bei mehr als acht Punkten in Flensburg droht auch so der Führerscheinentzug.

Verhängung Sperrfrist

Neben dem Einziehen der Fahrerlaubnis kann auch eine Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis verhängt werden. § 69 a StGB gibt die Möglichkeit eine Sperrfrist von bis zu 5 Jahren zu verhängen, ausnahmsweise ist aber auch eine lebenslange Sperrfrist möglich.

Neue Fahrerlaubnis

Wurde keine lebenslange Sperrfrist zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis verhängt, kann nach Ablauf der Sperrfrist ein Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis gestellt werden. Meist ist es aber nicht erforderlich, dass nochmals eine Fahrprüfung abgelegt und bestanden werden muss. Das erfolgreiche Bestehen eine sogenannten MPU (Medizinisch Psychologischen Untersuchung, umgangssprachlich auch „Idiotentest“ genannt) kann je doch teils Voraussetzung für die erneute Erteilung der Fahrerlaubnis sein.

Anwälte für Führerscheinentzug
Rechtsanwältin für Führerscheinentzug
Stefanie Krahmer Kanzlei Krahmer und Krug
Adresse Icon Zum Handelshof 3, 39108 Magdeburg
Telefon0391-73 13 448 Fax0391-28 88 66 98

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Rechtsanwalt für Führerscheinentzug
Bernd Schöning Rechtsanwalt Bernd Schöning
Adresse Icon Mühlenstraße 101, 48703 Stadtlohn
Telefon02563 9767-0 Fax02563 9767-2

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Rechtsanwalt für Führerscheinentzug
Fuat Yalti Rechtsanwalt Yalti
Adresse Icon Mühlenstr. 8b, 29221 Celle
Telefon05141-977 88 57 Fax05141-977 88 58

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Rechtsanwalt für Führerscheinentzug
Jens Jeromin Anwaltskanzlei Jens Jeromin
Adresse Icon Gutenbergstraße 38, 44139 Dortmund
Telefon0231-96787777 Fax0231-96787778

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Rechtsanwältin für Führerscheinentzug
Susanne Pohl Schäufele Pohl Fritz - Rechtsanwälte
Adresse Icon Bahnhofstraße 5, 74354 Besigheim
Telefon07143-330 930 Fax07143-330 93 99

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Uwe Lenhart LENHART LEICHTHAMMER Rechtsanwälte
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Telefon069 - 95 92 99 00 Fax069 - 95 92 99 09

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Rechtsanwalt für Führerscheinentzug
Dipl.- Betriebswirt Michael P. Zemann ZAK - Fachanwaltskanzlei füt Versicherungsrecht & Verkehrsrecht
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Rechtsanwalt für Führerscheinentzug
LL.M. Osama Momen MCF LAW PartGmbB
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Bernhard von Boehn Rechtsanwalt Bernhard v. Boehn
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Rechtsanwalt für Führerscheinentzug
Tino Kresse Kanzlei Luther - Rechtsanwälte - Fachanwälte - Notar
Adresse Icon Wiesharder Markt 8, 24983 Handewitt
Telefon04608/904900 Fax04608/904904

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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Führerscheinentzug


Sachmängelhaftung - Beweislastumkehr bei privatem Autokauf
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(3 Bewertungen)23.04.2015Redaktion fachanwalt.deVerkehrsrecht
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Der Gesetzgeber hat 2002 in Form einer Schuldrechtsmodernisierung die Sachmangelgewährleistung vollständig verändert. Insbesondere für das Verbraucherschutzrecht hat die Modernisierung viele Konsequenzen. So enthält das BGB unterschiedliche Regelungen zur Beweislastumkehr. Die Beweislastumkehr im Kaufrecht Der Grundsatz, dass im Prozess jede Person, die für ihn günstige Tatsachen beweisen muss, gilt zwar auch nach der Veränderung noch, doch vor allem § 476 BGB schränkt diesen Grundsatz deutlich ein. „Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.“ Die...

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OLG Zweibrücken zum Pedelec-Unfall
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Herr  Dominik Weiser

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MP3-Spieler ist kein Mobiltelefon
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