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Rechtsanwalt Kfz-VersicherungDie Entziehung der Fahrerlaubnis gemäß § 69 StGB als Strafmaßnahme nach dem Strafgesetzbuch wird umgangssprachlich auch als Führerscheinentzug bezeichnet. Die Entziehung der Fahrerlaubnis bewirkt, dass man die bereits erteilte Fahrerlaubnis dauerhaft verliert und der Führerschein als Dokument dauerhaft eingezogen und nicht wieder herausgegeben wird.
Straftaten im Straßenverkehr
Meist wird der Führerscheinentzug wegen der Begehung von Straftaten im Straßenverkehr angeordnet. Die Straftaten, bei denen der Führerscheinentzug oft angeordnet wird, sind Trunkenheit im Verkehr bzw. Fahrten unter Drogeneinfluss, aber auch die Gefährdung des Straßenverkehrs oder das unerlaubte Entfernen vom Unfallort. Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort wird auch als Fahrerflucht bezeichnet. Aber nicht nur bei der Verwirklichung vom Straftatbeständen nach dem StGB droht der Führerscheinentzug: auch bei schwereren Ordnungswidrigkeiten (erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Rotlichtverstöße) können zu Geldbußen und „Punkten in Flensburg“ nach StVO führen. Bei mehr als acht Punkten in Flensburg droht auch so der Führerscheinentzug.
Verhängung Sperrfrist
Neben dem Einziehen der Fahrerlaubnis kann auch eine Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis verhängt werden. § 69 a StGB gibt die Möglichkeit eine Sperrfrist von bis zu 5 Jahren zu verhängen, ausnahmsweise ist aber auch eine lebenslange Sperrfrist möglich.
Neue Fahrerlaubnis
Wurde keine lebenslange Sperrfrist zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis verhängt, kann nach Ablauf der Sperrfrist ein Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis gestellt werden. Meist ist es aber nicht erforderlich, dass nochmals eine Fahrprüfung abgelegt und bestanden werden muss. Das erfolgreiche Bestehen eine sogenannten MPU (Medizinisch Psychologischen Untersuchung, umgangssprachlich auch „Idiotentest“ genannt) kann je doch teils Voraussetzung für die erneute Erteilung der Fahrerlaubnis sein.
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Düsseldorf (jur). Alter allein ist noch kein Grund, an der Fahrtüchtigkeit eines Autofahrers zu zweifeln. Kommen allerdings Verhaltensauffälligkeiten hinzu, müssen alte Menschen der Aufforderung zu einer Fahrprobe nachkommen, wie das Verwaltungsgericht Düsseldorf in einem aktuell veröffentlichten Beschluss vom 13. März 2013 entschied (Az.: 6 L 299/13). Eine Altersdiskriminierung liege darin nicht. Danach muss ein älterer Mann aus dem Rheinland nun seinen Führerschein abgeben. Sein Alter und der genaue Anlass sind dem Düsseldorfer Beschluss nicht zu entnehmen. Jedenfalls hatte ein Polizist den Behörden eine „Verkehrsauffälligkeit“ gemeldet, „die für eine altersbedingte Einschränkung der Wahrnehmungs- und Reaktionsfähigkeit sprach“....
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Autofahrer müssen beim Parken möglicherweise eine Parkscheibe verwenden. Andernfalls sind Sie für die Folgen verantwortlich. In diesem Artikel erfahren Sie, wann Sie eine Parkscheibe benötigen. Gerade in Großstädten müssen Autofahrer oft auf Parkscheiben zurückgreifen, wo Parkplätze knapp sind. Diese muss normalerweise in den folgenden Situationen verwendet werden: Verkehrszeichen erfordern die Verwendung von Parkscheiben. Dies ist der Fall, wenn das Schild eine Parkscheibe zeigt. Parkuhren oder Parkscheinautomaten funktionieren nicht. Dies ergibt sich aus den Bestimmungen des § 13 StVO. Folgen von Verstößen Wer gegen die Parkscheibenpflicht verstößt, dem droht ein Bußgeld. Dies ergibt sich aus § 13 StVO, § 49 Nr. 13 StVO und dem Bußgeldkatalog Ziff. 63 (BKat). Dies beträgt in...
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Eltern fragen sich häufig, ob sie mit ihren Kindern zusammen auf dem Gehweg fahren dürfen. Wie hier die rechtliche Situation aussieht, erfahren Sie in diesem Ratgeber. Normalerweise ist der Gehweg den Fußgängern vorbehalten. Radfahrer dürfen ihn nur benutzen, sofern es sich um einen gemeinsamen Gehweg/Radweg handelt oder wenn der Gehweg für Radfahrer freigegeben ist (Zusatzschild "Radfahrer frei"). Anders sieht es aus, wenn Kinder auf dem Fahrrad sitzen. Dann dürfen Kinder solange auf dem Gehweg fahren, bis sie zehn Jahre alt geworden sind. Bis zu ihrem achten Geburtstag sind sie sogar dazu verpflichtet, wenn es keinen Radweg gibt, der baulich von der Fahrbahn für Autos getrennt verläuft. Die ergibt sich aus § 2 Abs. 5 Satz 1 bis 2 StVO. Demgegenüber haben radelnde Jugendliche und Erwachsene normalerweise...
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