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Anwalt Verkehrsrecht WuppertalNachdem es bei der Musterfeststellungsklage gegen VW nun doch zu einem Vergleich gekommen ist, stellen sich viele die Frage, ob sie die angebotene Einmalzahlung annehmen sollen. Welche Vor- und Nachteile das Vergleichsangebot von VW hat, erfahren Sie im Folgenden. VW bietet rund 260.000 Teilnehmern der Musterfeststellungsklage eine Einmalzahlung zwischen 1.350 und 6.257 Euro an. Wie hoch genau die einzelnen Zahlungen ausfallen, hängt vom jeweiligen Fahrzeugtyp ab und wird von Volkswagen ab dem 20.03.2020 bekanntgegeben. Diejenigen, die ein solches Angebot erhalten, müssen sich dann bis zum 20.04.2020 entscheiden, ob sie dieses auch annehmen wollen. Wer sich gegen das Angebot entscheidet, hat danach ein halbes Jahr lang Zeit, noch eigenständig gerichtlich gegen VW vorzugehen. Die Vorteile Für...
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Wer nach einem Tempoverstoß nicht dabei hilft, den Fahrer zu ermitteln, riskiert eine Fahrtenbuchauflage . Viele Halter glauben, dass sie sich auf ein Aussage- oder Zeugnisverweigerungsrecht berufen können und damit rechtlich auf der sicheren Seite sind. Das stimmt nur teilweise: Das Schweigen darf im Bußgeldverfahren zulässig sein, kann aber bei der Frage eines Fahrtenbuchs Folgen haben. Betroffen sind vor allem Fahrzeughalter, deren Auto von mehreren Personen genutzt wird und bei denen nach einem Verkehrsverstoß unklar bleibt, wer gefahren ist. Das Wichtigste in Kürze Ein Fahrzeughalter muss ein Fahrtenbuch für neun Monate führen, nachdem mit seinem Fahrzeug außerorts die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 22 km/h überschritten wurde. Der Verstoß war nach dem Punktesystem mit einem Punkt zu...
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München. Im Münchener Glockenbachviertel dürfen die Ampelpärchen an den Ampeln weiterhin für mehr Toleranz gegenüber unterschiedlichen Lebensstilen und sexuellen Orientierungen werben. Die seit 2015 an einigen Ampeln abgebildeten Ampelpärchen symbolisieren weder von der Rot- Grünphase einen Teil des Sexualakts noch werden händchenhaltende „zweieiige gemischtgeschlechtliche Zwillinge beim Inzest“ dargestellt, entschied der Bayrische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München in einem vor kurzem veröffentlichten Beschluss vom 20. Juli 2022 (Az.: 11 ZB 21.1777). Damit wiesen die Richter in München den Antrag eines Münchner Bürgers auf Zulassung der Berufung ab. In der Straßenverkehrsordnung ist klar geregelt, dass man bei rot stehen bleiben muss und bei grün gehen darf. Auf Ampeln wird dies bundesweite mit...
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