Als Fahrerflucht wird umgangssprachlich bezeichnet, was formell der Straftatbestand „Unerlaubtes Entfernens vom Unfallort“ ist. Dieses Verhalten wird in § 142 StGB unter Strafe gestellt.
Der Wortlaut des § 142 StGB sieht eine Strafbarkeit vor, wenn sich der Beteiligte an einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, ohne dem Unfallgegner bzw. den Unfallgegnern die Feststellung seiner Personalien und Fahrzeugdaten etc. zu ermöglichen. Aus diesem Grund ist ein Unfallbeteiligter bzw. Unfallverursacher verpflichtet, notfalls auch eine angemessene Zeit am Unfallort zu warten um dem Unfallgegner diese Feststellungen zu ermöglichen.
Zweck der Vorschrift
§ 142 StGB dient damit erkennbar dem Ziel, dass einem durch einen Unfall Geschädigten ermöglicht werden soll, sich beim Unfallgegner schadlos zu halten, ihm also ermöglichen soll z. B. Schadensersatzforderungen auch effektiv geltend machen zu können.
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Mannheim (jur). Werden bei einem Autofahrer gut eine halbe Stunde nach einer Trunkenheitsfahrt noch 1,6 Promille Alkohol im Blut festgestellt, spricht dies für Alkoholmissbrauch und einer überdurchschnittlichen Alkoholgewöhnung. Die Führerscheinbehörde kann daher die Rückgabe der eingezogenen Fahrerlaubnis von einem medizinisch-psychologischen Gutachten (MPU) abhängig machen, entschied der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in einem am Donnerstag, 30. August 2012, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 10 S 452/10). Im entschiedenen Rechtsstreit wurde ein Autofahrer unter Alkoholeinfluss im Dezember 2005 mit seinem Pkw von der Polizei gestoppt. Eine 35 Minuten später entnommene Blutprobe ergab eine Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille. Alkoholbedingte Ausfallerscheinungen wurden...
weiter lesenFrankenthal (jur). Liefert sich ein Autofahrer eine Verfolgungsfahrt mit der Polizei, muss er regelmäßig auch für dabei entstandene Schäden am Polizeiauto aufkommen. Dies gilt zumindest dann, „wenn die Fahrweise des Polizeifahrzeugs nicht völlig unangemessen war und sich die Beamten nicht in eine übermäßige Gefahr begeben haben“, entschied das Landgericht Frankenthal in einem am Donnerstag, 22. Juni 2023, bekanntgegebenen, noch nicht rechtskräftigen Urteil (Az.: 1 O 50/22). Im konkreten Fall floh ein aus Haßloch stammender Autofahrer vor einer Verkehrskontrolle auf der A 61 in der Nähe von Ludwigshafen. Er raste mit hoher Geschwindigkeit davon und wurde von einem Streifenwagen verfolgt. Der Flüchtende fuhr schließlich auf eine Bundes- und dann eine Kreisstraße. Als er von der Straße abfuhr, durchbrach...
weiter lesenLeipzig (jur). Kraftfahrzeuge, die im absoluten Halteverbot an einem ausgeschilderten Taxistand stehen, dürfen sofort abgeschleppt werden. Bestimmte Wartezeiten sind dann nicht zu beachten, urteilte am Mittwoch, 9. April 2014, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Az.: 3 C 5.13). Danach muss ein Reisebusunternehmer die Rechnung eines Abschleppdienstes in Höhe von 513 Euro bezahlen. Er hatte an einem Juliabend 2011 seinen Bus im absoluten Halteverbot an einem Taxistand in Frankfurt-Sachsenhausen abgestellt. Ein Hilfspolizist der Stadt entdeckte ihn dort um 19.30 Uhr. Er gab sich noch alle Mühe, den Fahrer zu finden. Er suchte in der näheren Umgebung nach ihm und wählte vergeblich eine im Reisebus ausgelegte Mobilfunknummer an. Als all dies ohne Erfolg blieb, bestellte der Hilfspolizist ein...
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