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Rechtsanwältin Pia Heiderich-Buhler
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Lars Nitzsche
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Verkehrshaftungsrecht
Verkehrsrecht
Führerscheinentzug bei hartnäckigem Falschparken
Berlin (jur). Hartnäckige Falschparker müssen unter Umständen ihr Auto für längere Zeit stehenlassen. Denn liegen zahlreiche und immer wiederkehrende Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr vor, kann auch dies den Führerschein kosten, entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem am Donnerstag, 13. September 2012, bekanntgegebenen Eilbeschluss (Az.: VG 4 L 271.12). Im Streitfall wurden mit zwei Fahrzeugen eines Berliners zwischen November 2010 und Juni 2012 insgesamt 144 Verkehrsordnungswidrigkeiten begangen. 127 Parkverstöße und 17 Geschwindigkeitsüberschreitungen wurden von den Behörden registriert. Das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten zog daraufhin den Führerschein des Mannes ein. Dieser hielt die Maßnahme für vollkommen ... weiter lesen
Verkehrsrecht
Überschreitung der Richtgeschwindigkeit: Findet eine automatische Mithaftung statt?
Auf Autobahnen gilt normalerweise nur eine Richtgeschwindigkeit. Gleichwohl müssen Autofahrer beim Überschreiten eventuell mit Konsequenzen rechnen. Doch gilt dies immer? Was Richtgeschwindigkeit bedeutet Im Gegensatz zu vielen anderen Staaten müssen Autofahrer auf Autobahnen in Deutschland gewöhnlich keine bestimmte Höchstgeschwindigkeit einhalten. Eine Ausnahme gilt nur, soweit ein Verkehrsschild aufgestellt ist, das eine Höchstgeschwindigkeit vorschreibt – was vielerorts der Fall ist. Auf deutschen Autobahnen gilt lediglich durchgängig eine sogenannte Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Wie bereits der Wortlaut nahelegt, handelt es sich hierbei lediglich um eine Empfehlung. Dies ergibt sich zudem aus § 1 Autobahn-Richtgeschwindigkeits-V. Das bedeutet: Der Autofahrer braucht - anders als beim Überschreiten ... weiter lesen
Verkehrsrecht
Fahrprobe für alte verkehrsauffällige Autofahrer
Düsseldorf (jur). Alter allein ist noch kein Grund, an der Fahrtüchtigkeit eines Autofahrers zu zweifeln. Kommen allerdings Verhaltensauffälligkeiten hinzu, müssen alte Menschen der Aufforderung zu einer Fahrprobe nachkommen, wie das Verwaltungsgericht Düsseldorf in einem aktuell veröffentlichten Beschluss vom 13. März 2013 entschied (Az.: 6 L 299/13). Eine Altersdiskriminierung liege darin nicht.
Danach muss ein älterer Mann aus dem Rheinland nun seinen Führerschein abgeben. Sein Alter und der genaue Anlass sind dem Düsseldorfer Beschluss nicht zu entnehmen. Jedenfalls hatte ein Polizist den Behörden eine „Verkehrsauffälligkeit“ gemeldet, „die für eine altersbedingte Einschränkung der Wahrnehmungs- und Reaktionsfähigkeit ... weiter lesen
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