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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Verkehrszivilrecht
Verkehrsrecht Rote Ampel überfahren - Was tun?
10.06.2022
  Rotlichtverstöße sind in der verkehrsrechtlichen Praxis von erheblicher Bedeutung. Insbesondere, weil bei einem sogenannten qualifizierten Rotlichtverstoß ein Fahrverbot droht, ist der Fachanwalt/die Fachanwältin für Verkehrsrecht regelmäßig mit Rotlichtverstößen befasst. Ein solcher qualifizierter Verstoß liegt beispielsweise vor, wenn die vorgeworfene Rotlichtdauer länger als eine Sekunde beträgt. Kaum eine andere Verkehrsordnungswidrigkeit ist mit so vielen Problematiken behaftet und bietet so viel Verteidigungspotential wie ein Rotlichtverstoß. Die Feststellung von Rotlichtverstößen erfolgt im Wesentlichen auf zwei verschiedene Arten. Zum einen werden Rotlichtverstöße häufig mit fest installierten Blitzern ... weiter lesen
Verkehrsrecht Vergleichsangebot von VW in der Musterfeststellungsklage
30.03.2020
Ca. 260.000 Personen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, sollten von VW ab Mitte März ein Vergleichsangebot erhalten. Wer ein solches Angebot bekommen hat, muss bis zum 20.04.2020 eine Entscheidung treffen: Vergleichsangebot annehmen oder ablehnen. Jene, die das Angebot ablehnen, haben dann noch ein halbes Jahr lang Zeit, selbst gegen den Konzern zu klagen und ihre Ansprüche geltend zu machen. Was aber nun der bessere Weg ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Entscheidung muss von Fall zu Fall geprüft werden. Vor allem die Höhe des Vergleichsangebots von VW sowie Laufleistung und Kaufpreis des jeweiligen Fahrzeuges sind dabei zu berücksichtigen. Wenn keine Rechtsschutzversicherung besteht, ist zudem wichtig, mit welchen Kosten ein eigenständiges Vorgehen gegen ... weiter lesen
Verkehrsrecht Leasingfahrzeuge - Unfallregulierung
26.05.2021
Bei der Verkehrsunfallabwicklung entstehen Besonderheiten, wenn das beschädigte Fahrzeug geleast ist. Die nachfolgenden Ausführungen gelten analog für finanzierte Fahrzeuge, wenn diese, wie üblich, sicherungsübereignet sind. Diese Besonderheiten resultieren daraus, dass bei einem Leasingfahrzeug nicht der Leasingnehmer Eigentümer ist sondern der Leasinggeber. Der Einfachheit halber bezeichne ich den Leasinggeber nachfolgend als die Bank. Ein Fahrzeugleasingvertrag zeichnet sich dadurch aus, dass die Bank dem Leasingnehmer das Fahrzeug zur Nutzung zur Verfügung stellt. Der Leasingnehmer trägt alle Kosten des Fahrzeugs (Steuer, Versicherung, etc.) und ist alleiniger Nutzer. Wer die wirtschaftliche Last über das Fahrzeug trägt und dieses in seiner Gewalt hat, wird vom ... weiter lesen
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