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Rechtsanwalt für Verkehrszivilrecht
Gerrit Wolf
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Rechtsanwältin für Verkehrszivilrecht
Melanie Füllborn Kanzlei Schenzer & Füllborn
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Rechtsanwalt für Verkehrszivilrecht
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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Verkehrszivilrecht


„Idiotentest“ bei 1,6 Promille möglich
31.08.2012Redaktion fachanwalt.deVerkehrsrecht
„Idiotentest“ bei 1,6 Promille möglich

Mannheim (jur). Werden bei einem Autofahrer gut eine halbe Stunde nach einer Trunkenheitsfahrt noch 1,6 Promille Alkohol im Blut festgestellt, spricht dies für Alkoholmissbrauch und einer überdurchschnittlichen Alkoholgewöhnung. Die Führerscheinbehörde kann daher die Rückgabe der eingezogenen Fahrerlaubnis von einem medizinisch-psychologischen Gutachten (MPU) abhängig machen, entschied der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in einem am Donnerstag, 30. August 2012, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 10 S 452/10). Im entschiedenen Rechtsstreit wurde ein Autofahrer unter Alkoholeinfluss im Dezember 2005 mit seinem Pkw von der Polizei gestoppt. Eine 35 Minuten später entnommene Blutprobe ergab eine Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille. Alkoholbedingte Ausfallerscheinungen wurden...

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Die Geschwindigkeit der Gerichte
29.12.2017Jarno KirnbergerVerkehrsrecht
Herr  Jarno Kirnberger

Der BGH hat entschieden, dass ein Richter auch dann ermahnt und gerügt werden darf, wenn er zu gründlich arbeitet und deshalb weniger Fälle erledigt als andere Richter. Hinter dieser an sich zum Schmunzeln geeigneten Schlagzeile steht ein Problem, mit dem sich viele Anwälte und damit auch die Mandanten herumärgern müssen. Die Arbeitsgeschwindigkeit der Gerichte ist nicht nur starkt unterschiedlich; Sie ist auch oft ohne ersichtlichen Grund kaum vergleichbar. Sachstandsanfragen werden teilweise gar nicht, teilweise mit dem Hinweis auf die Arbeitsbelastung von Richter, Kammer oder Senat beantwortet. Der Fachanwalt benötigt in dieser Situation sehr gute Kenntnisse nicht nur des materiellen, sondern auch des Verfahrensrechts, um den Amtsschimmel zum galoppieren zu bringen. Denn gerade wenn es wie...

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Leasingfahrzeuge - Unfallregulierung
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(1 Bewertung)26.05.2021Dominik WeiserVerkehrsrecht
Herr  Dominik Weiser

Bei der Verkehrsunfallabwicklung entstehen Besonderheiten, wenn das beschädigte Fahrzeug geleast ist. Die nachfolgenden Ausführungen gelten analog für finanzierte Fahrzeuge, wenn diese, wie üblich, sicherungsübereignet sind. Diese Besonderheiten resultieren daraus, dass bei einem Leasingfahrzeug nicht der Leasingnehmer Eigentümer ist sondern der Leasinggeber. Der Einfachheit halber bezeichne ich den Leasinggeber nachfolgend als die Bank. Ein Fahrzeugleasingvertrag zeichnet sich dadurch aus, dass die Bank dem Leasingnehmer das Fahrzeug zur Nutzung zur Verfügung stellt. Der Leasingnehmer trägt alle Kosten des Fahrzeugs (Steuer, Versicherung, etc.) und ist alleiniger Nutzer. Wer die wirtschaftliche Last über das Fahrzeug trägt und dieses in seiner Gewalt hat, wird vom...

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