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Aktuelle Rechtstipps zum Thema Rechtsschutzversicherungsrecht
Versicherungsrecht Schadenersatz für Tandem-Fallschirmspringer
Köln (jur). Wenn Tandem-Fallschirmspringer sich bei der Landung verletzen, können sie Schadenersatz verlangen. Das gilt selbst dann, wenn den den Sprung steuernden Tandem-Piloten kein Verschulden trifft und vertraglich eine Haftung ausgeschlossen wurde, entschied das Landgericht Köln in einem am Freitag, 30. Dezember 2022, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 3 O 176/19). Der Tandemsprung sei dem Luftverkehr zuzurechnen, für den das Gesetz bis zu einer Grenze von 163.000 Euro eine verschuldensunabhängige Haftung vorsehe.  Der Kläger hatte bei einem Kölner Anbieter einen Tandem-Fallschirmsprung in der Eifel gebucht. Er unterschrieb einen Beförderungsvertrag mit Haftungsausschluss. 20 Minuten ging es mit dem Flugzeug in die Höhe, dann sprangen der Tandem-Pilot und der durch Gurte fest mit ihm verbundene Kläger ab. Nach ... weiter lesen
Versicherungsrecht Rechtsschutzversicherung (§ 3 Abs. 2 a ARB 2005): Subjektives Verstoßprinzip
Stärkung des subjektiven Verstoßprinzips aus der Perspektive des Versicherungsnehmers durch neues BGH Urteil aus Februar 2015. Einleitung zum Thema: Bereits mit einer Reihe von vorherigen Urteilen hat der BGH das subjektive Verstoßprinzip in den ARB so ausgelegt, dass es bei dem Verstoß, durch den der Rechtsschutzfall ausgelöst wird, alleine auf einen Verstoß aus der Sicht des Versicherungsnehmers ankommen darf, auf den er sich beruft. Anderenfalls kann eine unbillige und schwer kontrollierbare Zurückverlagerung des Entstehungszeitpunkts des Rechtsschutzfalls eintreten (siehe u. A. BGH, Urt. v. 30.04.2014 IV ZR 47/13, BGH, Urt. v. 19. 11.2008, IV ZR 305/07) oder auch eine Verknüpfung mit Rechtssachen, die nicht vom Leistungsumfang der Versicherung gedeckt ist (im Ausgangsfall ... weiter lesen
Versicherungsrecht Versicherung darf Unfallschaden ohne Kunden-Zustimmung regulieren
München (jur). Eine Kfz-Haftpflichtversicherung darf einen Schaden auch ohne Einverständnis des Kunden regulieren. Der muss die damit verbundene Verringerung des Schadenfreiheitsrabatts hinnehmen, wie das Amtsgericht München in einem am Montag, 25. März 2013, bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: 333 C 4271/12). Im entschiedenen Fall geht es um einen Auffahrunfall in München. Der geschädigte Fahrer hatte sich an die Versicherung des Unfallgegners gewandt. Die Versicherung prüfte die Sache und regulierte den Schaden. Für den Unfallgegner und Versicherungskunden hatte dies unangenehme Folgen: Er wurde von Schadensklasse 35 auf 50 hochgestuft und musste nun 170 Euro pro Jahr mehr bezahlen. Damit war der Versicherungskunde nicht einverstanden: Die Kratzer an der Stoßstange des ... weiter lesen
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