Ratgeber: Bankrecht und Kapitalmarktrecht

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Bankrecht und Kapitalmarktrecht Banken haben keine Auskunftspflicht über ihre Gewinnmargen

Karlsruhe (jur). Beim Verkauf von Zertifikaten der US-Pleitebank Lehman Brothers mussten deutsche Banken Anleger nicht über von Lehman gezahlte Provisionen informieren. Das entschied am Dienstag, 26. Juni 2012, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe zu vier Klagen gegen die Commerzbank (Az.: XI ZR 259/11, XI ZR 355/10 und weitere). Danach müssen Banken generell keine Angaben zu ihren eigenen Gewinnen und Gewinnmargen machen. Die Anleger hatten bei der Commerzbank im Februar 2007 „Global Champion Zertifikate“ der niederländischen Lehman-Tochter für bis zu 300.000 Euro gekauft. Der Wert der Zertifikate war an drei Aktienindizes gekoppelt. Lehman in ... weiter lesen

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